Rating Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Jäger und Förs­ter, Stand 07.06.2024

Wer in Deutsch­land auf die Jagd gehen will, muss der zustän­di­gen Jagd­be­hör­de alle ein bis drei Jah­re zum 31. März eine neue Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung vor­le­gen. Grund­sätz­lich gilt die gesetz­li­che Min­dest­de­ckungs­sum­me nach § 17 Bun­des­jagd­ge­setz von 500.000 Euro für Per­so­nen- und 50.000 Euro für Sach­schä­den. Jagd- und Ver­si­che­rungs­jahr begin­nen stets am 01.04. eines Jah­res. Stich­tag für die Kün­di­gung ist dem­nach der 31. Dezem­ber des Vor­jah­res. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Die Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung der DBV (Stand 04.2022)

So urteil­te z. B. das Ver­wal­tungs­ge­richt Bre­men am 05.02.2024 (Az. 7 K 1464/22), dass im Ein­zel­fall auch die Teil­nah­me an einer vom Dienst­herrn ange­setz­ten, frei­wil­li­gen „Coro­na-Imp­fung“ im März 2021 wäh­rend der Eltern­zeit als Dienst­un­fall anzu­se­hen sei. Im kon­kre­ten Fall ging es um eine „ven­tri­ku­lä­re Extra­sy­sto­lie“ (Fehl­zün­dun­gen aus der Herz­kam­mer) und „Myo­kar­di­tis“ (Herz­mus­kel­ent­zün­dung) als Fol­ge der damals nur bedingt zuge­las­se­nen Vak­zi­ne. Ande­re Gerich­te hat­ten in ähn­lich gela­ger­ten Fäl­len die Zuord­nung als Dienst­un­fall ver­wei­gert. wei­ter­le­sen…

Rating Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Jäger und Förs­ter 11.2023

Wer in Deutsch­land auf die Jagd gehen will, muss der zustän­di­gen Jagd­be­hör­de alle ein bis drei Jah­re zum 31. März eine neue Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung vor­le­gen. Grund­sätz­lich gilt die gesetz­li­che Min­dest­de­ckungs­sum­me nach § 17 Bun­des­jagd­ge­setz von 500.000 Euro für Per­so­nen- und 50.000 Euro für Sach­schä­den. Jagd- und Ver­si­che­rungs­jahr begin­nen stets am 01.04. eines Jah­res. Stich­tag für die Kün­di­gung ist dem­nach der 31. Dezem­ber des Vor­jah­res. wei­ter­le­sen…

Rating Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Jäger und Förs­ter 02.2023

Auch wenn Mil­lio­nen­schä­den sehr sel­ten sind, so wur­de den­noch bei­spiels­wei­se ein Scha­den aus dem Hau­se Gotha­er bekannt, bei dem ein Jäger auf­grund gro­ber Fahr­läs­sig­keit einem gut­ver­die­nen­den Unter­neh­mens­be­ra­ter bei­de Knie zer­schoss, was eine Scha­den­hö­he von etwa 3 Mil­lio­nen Euro zur Fol­ge hat­te. Mit einer gesetz­li­chen Mini­mal­de­ckung läge hier kei­ne hin­rei­chen­de Absi­che­rung vor. Da ähn­li­che oder sogar noch höhe­re Schä­den für die Zukunft nicht aus­zu­schlie­ßen sind und die Prä­mi­en­un­ter­schie­de ver­gleichs­wei­se wenig ins Gewicht fal­len, soll­te auf eine Deckung unter 5 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den ver­zich­tet wer­den. wei­ter­le­sen…

Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Jäger und Förs­ter, Stand 14.09.2022

Auch wenn Mil­lio­nen­schä­den sehr sel­ten sind, so wur­de den­noch bei­spiels­wei­se ein Scha­den aus dem Hau­se Gotha­er bekannt, bei dem ein Jäger auf­grund gro­ber Fahr­läs­sig­keit einem gut­ver­die­nen­den Unter­neh­mens­be­ra­ter bei­de Knie zer­schoss, was eine Scha­den­hö­he von etwa 3 Mil­lio­nen Euro zur Fol­ge hat­te. Mit einer gesetz­li­chen Mini­mal­de­ckung läge hier kei­ne hin­rei­chen­de Absi­che­rung vor. Da ähn­li­che oder sogar noch höhe­re Schä­den für die Zukunft nicht aus­zu­schlie­ßen sind und die Prä­mi­en­un­ter­schie­de ver­gleichs­wei­se wenig ins Gewicht fal­len, soll­te auf eine Deckung unter 5 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den ver­zich­tet wer­den. wei­ter­le­sen…

Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Jäger und Förs­ter 2020

Im Jagd­jahr 2018/19 gin­gen in Deutsch­land 384.529 Men­schen als Jäger oder Förs­ter auf die Jagd[1], eine gro­ße Anzahl mit einem oder meh­re­ren Jagd­hun­den, davon waren im Jagd­jahr 2019 250.623 Mit­glied im Deut­schen Jagd­ver­band (DJV), wobei zu beach­ten ist, dass der Lan­des­jagd­ver­band Bay­ern seit 2010 nicht mehr Mit­glied im DJV ist[2]. Deutsch­land­weit waren 2019 ins­ge­samt 78% aller Jäger Mit­glied im DJV[3]. wei­ter­le­sen…