Rating Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Jäger und Förs­ter 11.2023

Wer in Deutsch­land auf die Jagd gehen will, muss der zustän­di­gen Jagd­be­hör­de alle ein bis drei Jah­re zum 31. März eine neue Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung vor­le­gen. Grund­sätz­lich gilt die gesetz­li­che Min­dest­de­ckungs­sum­me nach § 17 Bun­des­jagd­ge­setz von 500.000 Euro für Per­so­nen- und 50.000 Euro für Sach­schä­den. Jagd- und Ver­si­che­rungs­jahr begin­nen stets am 01.04. eines Jah­res. Stich­tag für die Kün­di­gung ist dem­nach der 31. Dezem­ber des Vor­jah­res. wei­ter­le­sen…