Rating Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Jäger und Förs­ter 11.2023

Wer in Deutsch­land auf die Jagd gehen will, muss der zustän­di­gen Jagd­be­hör­de alle ein bis drei Jah­re zum 31. März eine neue Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung vor­le­gen. Grund­sätz­lich gilt die gesetz­li­che Min­dest­de­ckungs­sum­me nach § 17 Bun­des­jagd­ge­setz von 500.000 Euro für Per­so­nen- und 50.000 Euro für Sach­schä­den. Jagd- und Ver­si­che­rungs­jahr begin­nen stets am 01.04. eines Jah­res. Stich­tag für die Kün­di­gung ist dem­nach der 31. Dezem­ber des Vor­jah­res. wei­ter­le­sen…

Rating Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Jäger und Förs­ter 02.2023

Auch wenn Mil­lio­nen­schä­den sehr sel­ten sind, so wur­de den­noch bei­spiels­wei­se ein Scha­den aus dem Hau­se Gotha­er bekannt, bei dem ein Jäger auf­grund gro­ber Fahr­läs­sig­keit einem gut­ver­die­nen­den Unter­neh­mens­be­ra­ter bei­de Knie zer­schoss, was eine Scha­den­hö­he von etwa 3 Mil­lio­nen Euro zur Fol­ge hat­te. Mit einer gesetz­li­chen Mini­mal­de­ckung läge hier kei­ne hin­rei­chen­de Absi­che­rung vor. Da ähn­li­che oder sogar noch höhe­re Schä­den für die Zukunft nicht aus­zu­schlie­ßen sind und die Prä­mi­en­un­ter­schie­de ver­gleichs­wei­se wenig ins Gewicht fal­len, soll­te auf eine Deckung unter 5 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den ver­zich­tet wer­den. wei­ter­le­sen…

Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Jäger und Förs­ter, Stand 14.09.2022

Auch wenn Mil­lio­nen­schä­den sehr sel­ten sind, so wur­de den­noch bei­spiels­wei­se ein Scha­den aus dem Hau­se Gotha­er bekannt, bei dem ein Jäger auf­grund gro­ber Fahr­läs­sig­keit einem gut­ver­die­nen­den Unter­neh­mens­be­ra­ter bei­de Knie zer­schoss, was eine Scha­den­hö­he von etwa 3 Mil­lio­nen Euro zur Fol­ge hat­te. Mit einer gesetz­li­chen Mini­mal­de­ckung läge hier kei­ne hin­rei­chen­de Absi­che­rung vor. Da ähn­li­che oder sogar noch höhe­re Schä­den für die Zukunft nicht aus­zu­schlie­ßen sind und die Prä­mi­en­un­ter­schie­de ver­gleichs­wei­se wenig ins Gewicht fal­len, soll­te auf eine Deckung unter 5 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den ver­zich­tet wer­den. wei­ter­le­sen…

Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Jäger und Förs­ter, Stand 24.05.2021

Aus der Jagd­aus­übung ergibt sich eine jähr­li­che Zahl von etwa 8.000 Schä­den mit einem jähr­li­chen Scha­den­auf­wand von rund 8 Mil­lio­nen Euro – Regu­lie­rungs­kos­ten ein­mal außen vor. Die durch­schnitt­li­che Scha­den­hö­he beträgt etwa 900 Euro. Dabei neh­men Haft­pflicht­schä­den durch Jagd­hun­de einen Anteil von etwa 75 % an der rei­nen Scha­den­stück­zahl und 60 % am Scha­den­auf­wand ein. Jähr­lich ereig­nen sich im Schnitt etwa 800 Jagd­un­fäl­le. wei­ter­le­sen…