Rating Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Jäger und Förs­ter 11.2023

Wer in Deutsch­land auf die Jagd gehen will, muss der zustän­di­gen Jagd­be­hör­de alle ein bis drei Jah­re zum 31. März eine neue Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung vor­le­gen. Grund­sätz­lich gilt die gesetz­li­che Min­dest­de­ckungs­sum­me nach § 17 Bun­des­jagd­ge­setz von 500.000 Euro für Per­so­nen- und 50.000 Euro für Sach­schä­den. Jagd- und Ver­si­che­rungs­jahr begin­nen stets am 01.04. eines Jah­res. Stich­tag für die Kün­di­gung ist dem­nach der 31. Dezem­ber des Vor­jah­res. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen mit dem Risi­ko­trä­ger Dia­log (Stand 11.2018)

Im Rah­men der Mit­ver­si­che­rung der gesetz­li­chen Haft­pflicht des Ver­si­che­rungs­neh­mers aus dem erlaub­ten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb‑, Stoß- und Schuss­waf­fen (auch Pfeil und Bogen) sowie Muni­ti­on, Geschos­sen und waf­fen­recht­lich erlaub­tem Zube­hör, auch außer­halb der Jagd besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz zu straf­ba­ren Hand­lun­gen. Ent­spre­chend besteht Ver­si­che­rungs­schutz bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit, nicht jedoch bei Vor­satz. Ein Aus­schluss von Straf­ta­ten durch Drit­te im Zusam­men­hang mit dem beschrie­be­nen Besitz sol­cher Waf­fen, Muni­ti­on oder Geschos­se ist nicht vor­ge­se­hen. Dies ist vor dem Hin­ter­grund des Win­nen­den-Anschlags vom 11.03.2009 ein wich­ti­ger Mehr­wert gegen­über Wett­be­werbs­ta­ri­fen mit einem ent­spre­chen­den Aus­schluss. Bei dem beschrie­be­nen Atten­tat hat­te der Vater des Atten­tä­ters die­sem grob fahr­läs­si­gen Zugang zu sei­ner Schuss­waf­fe ermög­licht. Die Unfall­kas­se Baden-Würt­tem­berg mach­te damals die Kos­ten für die Heil­be­hand­lung von Schü­lern, Eltern und Leh­rern gel­tend. Die Ver­si­che­rung habe damals ins­ge­samt einen Scha­den­er­satz in Höhe von 717.000 Euro gel­tend gemacht . Wird eine Waf­fe wie beim dama­li­gen Ereig­nis von einem Drit­ten zu einem Anschlag ein­ge­setzt, so ist bes­ten­falls mit­tel­bar ein jagd­li­cher Zusam­men­hang her­leit­bar, in dem man näm­lich unter­stellt, dass die Waf­fe nur zum Zwe­cke der Jagd­aus­übung über­haupt im Haus­halt des Ver­si­che­rungs­neh­mers ver­wahrt wur­de. Argu­men­tiert man, dass es hier um die gesetz­li­che Haft­pflicht des Ver­si­che­rungs­neh­mers im Gegen­satz zur gesetz­li­chen Haft­pflicht der Drit­ten gehe, so trifft den Ver­si­che­rungs­neh­mer sicher nur dann eine Haf­tung, wenn er sei­nen Sorg­falts­pflich­ten nicht genü­ge getan hat. Genau dies wur­de im Fall Win­nen­den bejaht. wei­ter­le­sen…

Rating Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Jäger und Förs­ter 02.2023

Auch wenn Mil­lio­nen­schä­den sehr sel­ten sind, so wur­de den­noch bei­spiels­wei­se ein Scha­den aus dem Hau­se Gotha­er bekannt, bei dem ein Jäger auf­grund gro­ber Fahr­läs­sig­keit einem gut­ver­die­nen­den Unter­neh­mens­be­ra­ter bei­de Knie zer­schoss, was eine Scha­den­hö­he von etwa 3 Mil­lio­nen Euro zur Fol­ge hat­te. Mit einer gesetz­li­chen Mini­mal­de­ckung läge hier kei­ne hin­rei­chen­de Absi­che­rung vor. Da ähn­li­che oder sogar noch höhe­re Schä­den für die Zukunft nicht aus­zu­schlie­ßen sind und die Prä­mi­en­un­ter­schie­de ver­gleichs­wei­se wenig ins Gewicht fal­len, soll­te auf eine Deckung unter 5 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den ver­zich­tet wer­den. wei­ter­le­sen…

Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Jäger und Förs­ter, Stand 14.09.2022

Auch wenn Mil­lio­nen­schä­den sehr sel­ten sind, so wur­de den­noch bei­spiels­wei­se ein Scha­den aus dem Hau­se Gotha­er bekannt, bei dem ein Jäger auf­grund gro­ber Fahr­läs­sig­keit einem gut­ver­die­nen­den Unter­neh­mens­be­ra­ter bei­de Knie zer­schoss, was eine Scha­den­hö­he von etwa 3 Mil­lio­nen Euro zur Fol­ge hat­te. Mit einer gesetz­li­chen Mini­mal­de­ckung läge hier kei­ne hin­rei­chen­de Absi­che­rung vor. Da ähn­li­che oder sogar noch höhe­re Schä­den für die Zukunft nicht aus­zu­schlie­ßen sind und die Prä­mi­en­un­ter­schie­de ver­gleichs­wei­se wenig ins Gewicht fal­len, soll­te auf eine Deckung unter 5 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den ver­zich­tet wer­den. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung der Alli­anz (Stand 12.2020)

Erstat­tet wer­den Leis­tun­gen bis zum drei­fa­chen Satz der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (GOT), in Not­dienst­zei­ten bis zum vier­fa­chen Satz. Aktu­ell ist eine Berech­nung von Not­arzt­ge­büh­ren über den 3‑fachen Satz GOT hin­aus nur auf die Not­fall­pau­scha­le von 50,00 Euro gemäß § 3a GOT mög­lich. Ob im Ein­zel­fall eine Erstat­tung über den drei­fa­chen Satz hin­aus mög­lich ist, wird nach objek­ti­ven medi­zi­ni­schen Grund­sät­zen geprüft. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung der Gotha­er (Stand 04.2020)

Die Ver­gü­tung im Aus­land erfolgt nach der im jewei­li­gen Land übli­chen Ver­gü­tung für Tier­ärz­te, inner­halb Deutsch­lands tarif­ab­hän­gig bis zum 1‑fachen (Tier­kran­ken Basis), 2‑fachen (Tier­kran­ken Plus) bzw. 3‑fachen Satz (Tier­kran­ken Pre­mi­um) der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (GOT). Laut Gotha­er müs­sen Tier­ärz­te in Deutsch­land min­des­tens den 1‑fachen GOT-Satz und höchs­tens den 3‑fachen Satz GOT berech­nen. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung der Hel­ve­tia (Stand 03.2021)

Auch das Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt ist wenig trans­pa­rent. Die­ses stellt als zusätz­li­che Schutz­va­ri­an­ten „Ope­ra­ti­ons­kos­ten für Hund und Kat­zen“ bzw. „Unfall für Hun­de“ dar. Bedin­gungs­sei­tig sind die­se nicht erkenn­bar. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Gotha­er (04.2021)

Zum 01.04.2021 hat die Gotha­er ihre bis­he­ri­ge Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung aktua­li­siert, nach­dem die Bewe­gungs­jagd­ver­si­che­rung zuletzt im Sep­tem­ber 2020 ange­passt wur­de. wei­ter­le­sen…

Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen für Jäger und Förs­ter, Stand 24.05.2021

Aus der Jagd­aus­übung ergibt sich eine jähr­li­che Zahl von etwa 8.000 Schä­den mit einem jähr­li­chen Scha­den­auf­wand von rund 8 Mil­lio­nen Euro – Regu­lie­rungs­kos­ten ein­mal außen vor. Die durch­schnitt­li­che Scha­den­hö­he beträgt etwa 900 Euro. Dabei neh­men Haft­pflicht­schä­den durch Jagd­hun­de einen Anteil von etwa 75 % an der rei­nen Scha­den­stück­zahl und 60 % am Scha­den­auf­wand ein. Jähr­lich ereig­nen sich im Schnitt etwa 800 Jagd­un­fäl­le. wei­ter­le­sen…

Kurz­check: Grup­pen­ver­si­che­rungs­ver­trag Jagd­ver­ein Hes­sen­jä­ger Kas­sel e. V. (Stand 04.2016)

Ver­si­che­rungs­schutz besteht anders als bei einem Direkt­ab­schluss über die Gotha­er auf Basis des alten Bedin­gungs­wer­kes 04.2016 anstatt mit dem aktu­el­len Stand 04.2019. Dies ver­wun­dert, da die Bei­tritts­er­klä­rung auf den Stand 05.2018 datiert und daher zumin­dest der Bedin­gungs­stand 01.2018 zu erwar­ten gewe­sen wäre. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Hun­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung der AGILA (Stand 01.2020)

Wesent­li­che Leis­tun­gen aller drei Tari­fe (z.B. die Funk­ti­on der Tier­hal­ter­haft­pflicht, auch unbe­rech­tig­te Ansprü­che Drit­ter abzu­weh­ren, Ver­si­che­rungs­schutz für Wel­pen oder im Aus­land) erge­ben sich nur aus dem Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt, nicht jedoch aus den Bedin­gun­gen. Letz­te­re ent­hal­ten zum Teil Ver­wei­se auf Leis­tun­gen von in den Bedin­gun­gen nicht defi­nier­ten Tari­fen 991 bzw. 9390. wei­ter­le­sen…

Risi­ko & Vor­sor­ge Heft 3 – 2015

Aus­ga­be mit fol­gen­den Inhalten: