Zum 01.03.2021 hat die Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG ihre aktuelle Tierkrankenversicherung „Helvetia PetCare“ für Katzen und Hunde auf den Markt gebracht. Dabei wirbt das Unternehmen damit, dass die Tarife zusammen mit Tierärzten entwickelt worden seien. An dieser Stelle soll nur der Tarif für Hunde näher besprochen werden.
Der Versicherungsschutz für Hunde steht zur Verfügung in den Tarifvarianten Basisschutz, Kompaktschutz und Komfortschutz. Eingeschlossen ist jeweils der Helvetia PetCare Schutzbrief.
Die Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Heilbehandlungen einschließlich Medikation sowie Operationen pro Jahr hängt von der gewählten Variante ab:
Eine spezielle Tarifvariante richtet sich an Jagd- und Arbeitshunde. Die Jahreshöchstleistung für ambulante und stationäre Heilbehandlungen einschließlich Medikation sowie Operationen beträgt 3.000 Euro pro Jahr. Für Jagdhunde besteht wie im Rahmen einer Jagdhundeunfall- bzw. Bewegungsjagdversicherung auch Versicherungsschutz bei Tod, Nottötung bzw. Abhandenkommen eines Jagdhundes, der während der Jagdausübung oder der Nachsuche einen tödlichen Unfall erleidet oder für einen versicherten Jagdhund, der aufgrund eines Unfalls während der Jagdausübung oder während der Nachsuche notgetötet werden muss bzw. abhandenkommt.
Je nach gewähltem Tarif muss sich der Versicherungsnehmer an jedem Schaden mit einem Selbstbehalt beteiligen:
- Basis: 20 Prozent Selbstbeteiligung
- Kompakt: 20 Prozent Selbstbeteiligung (entfällt für Leistungen aus der Gesundheitsvorsorge)
- Komfort: in den ersten vier Jahren sowie für Gesundheitsvorsorge und Kastration ohne Selbstbeteiligung (abweichend 20 Prozent für Hunde ab einem Alter von 4 Jahren mit Beginn des darauffolgenden Versicherungsjahres)
Optional können die Tarife PetCare Kompakt und PetCare Komfort um folgende Bausteine ergänzt werden, so dass der Versicherungsschutz den Charakter einer echten Tierkrankenversicherung erhält:
- Alternative Heilmethoden
- Zahnzusatzschutz
Ohne diese Leistungen spricht die Helvetia in ihren Bedingungen vom so genannten „OP-Schutz“. Aus dem Angebotsrechner ist dies nicht erkennbar.
Auch das Produktinformationsblatt ist wenig transparent. Dieses stellt als zusätzliche Schutzvarianten „Operationskosten für Hund und Katzen“ bzw. „Unfall für Hunde“ dar. Bedingungsseitig sind diese nicht erkennbar.
Im Antrag der Helvetia anzugeben ist alternativ eine Tätowier- oder Chipnummer. Spätestens im Schadenfall ist eine solche erforderlich, wenngleich die Bedingungen hierzu keine Klarstellung vorsehen.
Bei Beantragung des Versicherungsschutzes ist unter anderem anzugeben, ob das zu versichernde „Tier bisher frei von Krankheiten und Unfällen“ ist. Dies lässt sich so interpretieren, dass ein Versicherungsnehmer auch solche Erkrankungen anzugeben hat, die ihm bei Antragsstellung selbst nicht bekannt sind, z. B. Impfschäden wie Autismus und Epilepsie[1], die noch nicht festgestellt wurden. Wie bei Menschen werden vor allem solche Impfschäden erfasst, die zeitnahe nach einer Impfung auftreten[2]. Ohne ein aktives Meldesystem ist es wenig wahrscheinlich, dass ein Tierbesitzer selbst jeden denkbaren Schaden erkennt. Darüber hinaus impliziert „bisher“, dass sämtliche Erkrankungen anzugeben sind, unter denen das zu versichernde Tier je gelitten hat.
Teilweiser Verzicht auf Wartezeit für verkehrsunfallbedingte Behandlungen
Im Rahmen der Hundeoperationskostenversicherung gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Anders als im Basisschutz entfällt die Wartezeit für erforderliche Untersuchungen und/oder Operationen infolge eines Verkehrsunfalls sowie Kosten für Vorsorgemaßnahmen im Kompaktschutz und Komfortschutz. Das Vorliegen eines Verkehrsunfalls ist anhand eines polizeilichen Protokolls nachzuweisen.
Für definierte Operationen besteht abweichend eine verlängerte Wartezeit von 6 Monaten:
- Hüftgelenksdysplasie (HD)
- Ellenbogendysplasie (ED) bzw. Osteochondrosisdissecans (OCD) / Frakturierter Processus coronoideus (FPC)
- Herzerkrankungen, Allergien und Schilddrüsenerkrankungen
- Goldakupunktur bzw. Implantate
- Kryptorchismus
- Entropium
- Ektropium
- Nabelbruch
- Arthrosen
- Brachyzephales Syndrom
- Epilepsie
Im OP-Tarif werden auch nach der Wartezeit keine Leistungen für Körperersatzstücke (Prothesen) und Goldakupunktur bzw. Implantate übernommen.
Eingeschränkte Auslandsdeckung
Der besteht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu 12 Monaten ab Ausreisedatum. Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). In der Regel werden im Ausland Pauschalen pro Operation übernommen.
Vereinbart werden kann wahlweise eine Vertragslaufzeit von ein bis drei Jahren. Inwiefern die Helvetia einen Laufzeitnachlass bietet, ist nicht bekannt.
Jährliche Beitragsanpassung um 9 Prozent ab dem 4. Versicherungsjahr
Versicherungsfähig sind gesunde Hunde, die mindestens drei Monate alt sind und bis zum Ende der 12. Lebenswoche bereits mit der „Grundimmunisierung (Erstimpfung) versorgt wurden bzw. wo mit der Grundimmunisierung begonnen wurde.“ Für den Tarif „Jäger“ aufnahmefähig sind Hunde, für die „ein Nachweis über den jagdlichen Einsatz oder einer jagdlichen Ausbildung“ vorliegt. „Zusätzlich können auch so genannte „Arbeitshunde“ wie z.B. Blindenhunde, Rettungshunde, Therapiehunde, Suchhunde, Wachhunde o.Ä. mit entsprechendem Nachweis im Tarif Jagd-/Arbeitshunde versichert werden.“
Der Beitrag richtet sich nach dem Hundealter bei Vertragsabschluss. Der Beitrag beträgt 36,90 Euro monatlich im Basis-Tarif, 44,90 Euro monatlich im Kompakt-Tarif bzw. 64,90 Euro im Komfort-Tarif. Für die Bausteine „Alternative Heilmethoden“ bzw. „Zahnzusatzschutz“ wird ein Zuschlag von 8,90 Euro bzw. 9,90 Euro monatlich erhoben. Die vereinbarten Prämien sind unabhängig von der Rasse des zu versichernden Tieres.
Während der Laufzeit des Vertrages wird die zu zahlende Prämie an das steigende Tieralter angepasst und erhöht sich ab einem Alter des versicherten Tieres von 4 Jahren mit Beginn des darauffolgenden Versicherungsjahres um jährlich 9 Prozent.
Für unterjährige Zahlweise wird ein Ratenzahlungszuschlag erhoben. Dieser beträgt bei monatlicher Zahlweise 7 Prozent.
Weitere beitragsrelevante Merkmale bzw. Rabattmerkmale sind nicht bekannt.
Schadenbedingte Kündigung nicht ausgeschlossen
Die Hundekrankenversicherung wird auf unbefristete Zeit geschlossen. Versicherungsnehmer und Versicherer können den Vertrag mit Frist von drei Monaten zum Ende der ursprünglich abgeschlossenen Laufzeit kündigen, anschließend mit Frist von drei Monaten zur jeweiligen Hauptfälligkeit. Ein Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht besteht nicht.
Im Schadenfall besteht bei der Helvetia unter bestimmten Umständen ein Verzicht auf das Kündigungsrecht:
„Unser Recht zur Kündigung nach Eintritt eines Versicherungsfalls erlischt nach Ablauf von drei Jahren seit Vertragsbeginn.
Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir das Recht auch nach Ablauf der Frist geltend machen.“
Die Hauptfälligkeit richtet sich nach dem Versicherungsbeginn des Vertrages. Das Versicherungsjahr weicht somit regelmäßig vom Kalenderjahr ab.
Im Unterschied zu vielen Wettbewerben beinhaltet bereits der sogenannte „OP-Tarif“ der Helvetia Leistungen, die üblicherweise Bestandteil einer Hundekranken‑, nicht jedoch einer Hundeoperationskostenversicherung sind, so z. B. mit Ausnahme des Basis-Tarifs Kosten für Gesundheitsvorsorge (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, Gesundheitscheck).
Ausgewählte Leistungen des Tarifs PetCare Komfort der Helvetia
- Freie Tierarztwahl.
- Erstattet werden Leistungen innerhalb der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), mit Begründung des Tierarztes bis zum dreifachen Satz, bei Inanspruchnahme des Notdienstes bis zum vierfachen Satz, ansonsten bis zum zweifachen Satz. Meist erfolgt in der Praxis eine Abrechnung zum zwei- bis dreifachen Satz GOT, vereinzelt auch zum vierfachen Satz.
- Erforderliche Kosten der medizinisch notwendigen Diagnostik (z. B. CT. MRT oder Ultraschall) und Heilbehandlung einschließlich Operationen (d. h. Eingriff unter Injektions- und Inhalationsnarkose) und der Medikation infolge Krankheit oder Unfall.
- Kostenübernahme für Vor- und Nachbehandlungen der versicherten Hunde im Zusammenhang mit einer versicherten Operation:
„Zu den Operationskosten zählt die Behandlung bzw. Untersuchung, die zur Feststellung der entsprechenden Diagnose erforderlich war. Sind wegen derselben Krankheit oder eines Unfalls mehrere Operationen erforderlich, so zählt die prä- und postoperative Behandlung bzw. Untersuchung inklusive der Unterbringungskosten und die OP bis zum 20. Tag danach als ein zusammenhängender Versicherungsfall.“
- Kein Ausschluss für nichtinvasive bzw. minimalinvasive Operationsmethoden sowie für Punktion (z. B. wegen Flüssigkeitsentfernung).
- Eine Operation zur Fremdkörperentfernung (z. B. Grannen) zählt als versichertes Unfallereignis. Während eine endoskopische Behandlung im OP-Tarif nicht versichert ist, ist nicht klargestellt, ob eine Fremdkörperentfernung ohne Endoskop unter den Versicherungsschutz fällt
- Kosten für Kastration aufgrund von Prophylaxe, Scheinträchtigkeit sowie verhaltensbedingter Kastration bei männlichen Tieren bis 100 Euro bzw. bis 200 Euro bei weiblichen Tieren. Dies gilt allerdings nur, wenn der Versicherungsnehmer sich nicht nur für den reinen OP-Tarif entschieden hat. Darüber hinaus Kosten der Kastration bei bösartigen (malignen) Zubildungen der Geschlechtsorgane.
- Nach Ablauf der Wartezeit von sechs Monaten Versicherungsschutz für Goldakkupunktur bzw. Implantate sowie die dadurch bedingte tierärztliche Behandlung. Die Mitversicherung setzt voraus, dass Versicherungsnehmer nicht nur den reinen OP-Tarif versichert hat.
- Nach einer Wartezeit von sechs Monaten Versicherungsschutz auch für Pectineus-Myoektomie (Operative Heilbehandlung der Hüftgelenk-Dysplasie), Operationen infolge des brachyzephalen Syndroms (Kurz- bzw. Rundköpfigkeit) sowie wegen Nabelbruchs
- Für Physiotherapie durch einen anerkannten Physiotherapeuten mit qualifizierter Zusatzausbildung werden bis zu 400 Euro pro Jahr übernommen. Diese bezieht sich auf eine Nachbehandlung von Operationen nach Lahmheiten (z. B. Dysplasien, Wirbelsäulenerkrankungen) und dadurch entstandene Verspannungen, Muskelatrophien sowie Einschränkungen der Gelenkbeweglichkeit. Darüber gilt der Versicherungsschutz für die physiotherapeutische Behandlung von Lähmungen bei Bandscheibenvorfällen, Cauda equina sowie orthopädischen Erkrankungen, die zu neurologischen Ausfällen führen und dadurch entstandene Verspannungen, Atrophien, Einschränkungen der Gelenkbeweglichkeit sowie Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen.
- Übernahme von Wegegeld, Reisekosten oder Verweilgeld für Hausbesuche des Tierarztes von nachgewiesenermaßen transportunfähigen Tieren. Das Fehlen eines Transportmittels begründet keinen Anspruch auf Hausbesuch. Reisekosten des Versicherungsnehmers (Bus, Bahn, Taxe etc.) zum Zwecke der Behandlung des versicherten Tieres werden in keinem Fall ersetzt. Da der Begriff „Behandlungsfall“ an keiner anderen Stelle der Bedingungen vorkommt, ist anzunehmen, dass ein „Versicherungsfall“ gemeint ist (siehe z. B. Ziffer 4.1 TK 2021 sowie Ziffer 3 Helvetia PetCare Schutzbrief).
- Übernahme der Kosten für Wundschutz / Hilfsmittel (z. B. Medical Petshirt, Tragevorrichtungen, Gehhilfen, Geschirr). Je Behandlungsfall werden diese nur einmal übernommen.
- Versorgung des versicherten Hundes bei medizinisch notwendigem Krankenhausaufenthalt oder bei medizinischer Rehamaßnahme des Hundehalters für bis zu 30 Tage à 5 Euro. Der Leistungsanspruch beginnt mit dem zweiten Tag der Unterbringung des Tieres. Darüber hinaus werden ab dem zweiten Tag für bis zu 30 Tage pro Jahr auch die Unterbringungskosten des Tieres bis zu 10 Euro pro Tag übernommen
- Informationen über Einreise‑, Quarantäne- und Impfbestimmungen des Zielortes und zum vorgeschriebenen Europäischen Gesundheitspass.
- Kosten für Gesundheitsvorsorge (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, Zahnprophylaxe, Gesundheitscheck) werden bis in Höhe von 70 Euro pro Jahr übernommen. Nicht versichert sind sonstige Vorsorgeleistungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall stehen.
- Schutzbriefleistungen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit 24h-Notruf-Telefon (Nennung, Vermittlung und Organisation der Unterbringungen in Tierpensionen, Ausführen des Haustiers, Organisation von Tierfutter inkl. Besorgung von Medikamenten, Erstattung für Notfall-Transport zu einem Tierarzt, Organisation von Fahrdiensten zum Tierarzt sowie Recherche, Nennung und Vermittlung von ortsnahen Tierärzten und Tierbestattern)
- Bei Vereinbarung des Bausteins Helvetia PetCare Zahnzusatzschutz gegen Zuschlag werden bis zu 500 Euro pro Versicherungsjahr für zahnärztliche Behandlung und Medikation wegen Milchcanini, Wurzelbehandlung, Zahnfüllung, Anomalien, Korrekturen, Gingvioplastik sowie Zahnersatz übernommen. Dabei gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Ohne Vereinbarung des Bausteins werden keine Kosten für kosmetische Zahnbehandlung, Korrektur von Zahn- und Zahnfüllungen, Gingvioplastik (Zahnfleischersatz), Goldakupunktur bzw. Implantate sowie Zahnextraktionen und die dadurch bedingte tierärztliche Behandlung übernommen. Die eingangs nicht benannten Behandlungen (z. B. Goldakupunktur) bleiben also auch bei Vereinbarung des Zahnbausteins ausgeschlossen. Zahnprophylaxe wird bis 70 Euro pro Jahr übernommen.
- Sofern der Baustein Helvetia PetCare Alternative Heilmethoden gegen Zuschlag eingeschlossen wird werden bis zu 500 Euro je Versicherungsjahr für alternative Heilmethoden übernommen. Dabei hat sich der Versicherungsnehmer mit 20 Prozent an den Kosten zu beteiligen. Beispielhaft benannte Heilmethoden sind Akupunktur, Akupressur, Homöopathie, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie, Neuraltherapie, Bioresonanztherapie, Bachblütentherapie, Phytotherapie sowie Leistungen der Chiropraxis. Keine ausdrückliche Mitversicherung von Osteopathie, Heilpraktikerleistungen sowie regenerative Therapien (z. B. Autologes Konditioniertes Plasma, Orthokin-Verfahren, Platelelet Rich Plasma oder Stammzellentherapie). Inwiefern diese Leistungen über den Baustein mitversichert sind, ist unklar.
- Verzicht auf das Kündigungsrecht im Schadenfall, wenn der Vertrag mindestens drei Jahre ungekündigt bestanden hat (siehe Auszug Bedingungstext oben)
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs PetCare Komfort der Helvetia
- Versicherungsschutz nur mit Angaben zum Gesundheitszustand, wobei die Antragsfrage zeitlich unbefristet und sehr offen formuliert ist. Dies erhöht das Risiko einer versehentlichen vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
- Innovationsklausel (Update-Garantie) gilt nach dem Wortlaut der Bedingungen nur, wenn durch ein Tarifupdate ausschließlich Verbesserungen vorgenommen werden, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn ein Tarifupdate neben beispielsweise 20 Verbesserungen eine einzige Stelle besitzt, die auch zum Nachteil des Kunden führen könnte.
- Kein Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
- Sofern der Versicherungsnehmer sich für den reinen „OP-Schutz“ entscheidet, sind folgende Leistungen ausgeschlossen:
- Körperersatzstücke (Prothesen). Siehe unten.
- Goldakupunktur, Implantate und Zahnextraktionen
- Nachbehandlungen im Zusammenhang mit einer versicherten ambulanten oder stationären Heilbehandlung bis maximal 20 Tage danach
- Kastration über bösartige (maligne) Zubildung der Geschlechtsorgane hinaus
- Endoskopien bzw. Biopsien (soweit nicht in direktem Zusammenhang mit einer Operation). Endoskopien sind in der Regel als rein diagnostische Methoden anzusehen. Daneben gibt es auch therapeutische Endoskopien (z. B. Entfernung von Fremdkörpern in der Nase mittels Rhinoskopie).
- Unfallbedingt maximal 1.500 Euro pro Jahr für ambulante und stationäre Heilbehandlung einschließlich Medikation sowie Operationen
- Kein Versicherungsschutz besteht für eine Operation wegen medizinisch notwendiger Prothesen (künstliche Gliedmaßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe und Organteile, so z. B. ein künstliches Hüftgelenk). Die Bedingungen suggerieren, dass der Ausschluss nur dann bestehe, wenn der OP-Tarif gewählt wurde. Das Produktinformationsblatt oder die Bedingungen sehen jedoch an keiner Stelle einen Einschluss vor.
- Kein Versicherungsschutz für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Belegvorgang (Fortpflanzungsprozess) bei Hundezucht oder einer Trächtigkeit stehen (z. B. Kaiserschnitt)
- Kosten für eine Verhaltenstherapie werden nur übernommen, wenn diese als komplementäre Behandlungsmethode erfolgt und zu einem schnelleren Heilungserfolg führt
- Keine Mitversicherung der Entfernung von Gift - / Schadkörpern, sofern diese nicht im Einzelfall eine versicherte Operation darstellen
- Keine Mitversicherung von Operationen des versicherten Hundes, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards oder ästhetischen Aussehens dienen (z. B. am Gebiss)
- Nicht versichert sind die Folgen von Mängeln oder Krankheiten, die bei Beginn der Versicherung bereits nachweislich vorhanden waren, einschließlich angeborener Fehlentwicklungen. Dieser Ausschluss kann so verstanden werden, dass auch genetisch bedingte Fehlentwicklungen ausgeschlossen sein sollen, sofern der Versicherungsnehmer bei Antragsstellung Kenntnis davon hatte.
- Keine Klarstellung, inwiefern neben Kosten für eine Kastration auch Kosten für Sterilisation übernommen werden
- Keine ausdrückliche Mitversicherung der Kosten für das Ruhigstellen versicherter Hunde durch Sedierung / Lokalanästhesie, z. B. beim Vernähen kleinerer Wunden. Unter Umständen könnte eine Sedation als „Teilnarkose“ verstanden werden.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung der Kosten für konventionelle Geburtshilfe und keine Kostenübernahme für die Erstbehandlung der Welpen einer versicherten Hündin bzw. Operationen von Welpen, die kurz nach der Niederkunft des versicherten Muttertiers erforderlich werden
- Keine bedingungsseitige Mitversicherung von Telediagnostik und Teleberatung in Bezug auf eine versicherte Operation durch einen Tierarzt
- Keine Mitversicherung von Krankheiten und Unfälle, die durch Erdbeben, Überschwemmungen oder Kernenergie entstehen
- Kein Versicherungsschutz für Krankheiten und Behandlungen, die infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen
- Keine Übernahme der Kosten für eine tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip nach ISO-Norm
- Keine Übernahme der Kosten für Pflegemittel (z. B. Haut- und Fellpflegeprodukte)
- Keine Übernahme von Rückreisekosten für das versicherte Tier bei Schadenfällen im Ausland
- Keine Übernahme der notwendigen Kosten für Einschläferung durch Injektion.
- Kein Versicherungsschutz für medizinische Maßnahmen, deren Behandlung nicht nach dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft als geeignet erscheinen (siehe Ziffer 5.3 ZK 2021). Entsprechend sind wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen sowie Operationen und Heilbehandlungen durch Nichttierärzte ausgeschlossen. Da Wissenschaft vom Diskurs lebt und es immer sein kann, dass eine bestimmte Heilmethode in einzelnen Ländern als Standard gilt, in anderen hingegen als (noch) umstritten, ist eine solche Regelung tendenziell streitanfällig
- Kein ausdrückliches Recht des Versicherungsnehmers auf Direktabrechnung mit dem Tierarzt / der Tierklinik.
- Nicht versichert sind Kosten für Krankheit und Unfall sowie für die Behandlung chronischer Erkrankungen und für Eingriffe aufgrund von angeborenen Fehlentwicklungen, die bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits nachweislich vorhanden waren.
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die von einem anerkannten Tierarzt empfohlenen und in den Bedingungen benannten Impf- und Vorsorgemaßnahmen zur Vorbeugung von Erkrankungen durchführen zu lassen. Vorgeschriebene Impfungen betreffen solche gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten und Tollwut.
- Kein Versicherungsschutz für Krankheiten, die infolge einer in den Bedingungen vorgeschriebenen, jedoch unterlassenen Impfung auftreten oder aufgetreten sind. Dies könnte man so auslegen, dass eine hundertprozentige Wirksamkeit von Impfungen gegen z. B. Staupe oder Tollwut unterstellt wird. Andernfalls dürfte es dem Versicherer schwerfallen, den Gegenbeweis anzutreten, dass ein Tier trotz durchgeführter Impfung dennoch erkrankt wäre.
- Für versicherte Hunde, die älter als vier Jahre alt sind, 20 Prozent Selbstbehalt außer bei Gesundheitsvorsorge sowie für versicherte Kastrationen
Hinweis: eine Überprüfung der Inhalte durch den Anbieter ist ausdrücklich nicht erfolgt.
[1] Siehe z. B. „Naturheilpraxis für Hunde“ auf „tierheilpraktiker-hunde-gesundheit.de“. Aufzurufen unter https://tierheilpraktiker-hunde-gesundheit.de/der-impf-wahnsinn/, zuletzt aufgerufen am 18.06.2021
[2] Siehe z. B. „Gesunder Hund. Warum impfen wir überhaupt und was für Impfschäden kann es geben“ auf „thepellmellpack.de“ vom 23.02.2017. Aufzurufen unter https://thepellmellpack.de/warum-impfen-impffolgen-impfschaden/, zuletzt aufgerufen am 18.06.2021