Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der Alli­anz (Stand 10.2019 bzw. 07.2020)

Bei der Bewer­tung der Prä­mie des Pre­mi­um-Tarifs ist des­sen (soweit bekannt) Allein­stel­lungs­merk­mal am deut­schen Wohn­ge­bäu­de­markt zu beach­ten: Ver­si­che­rungs­schutz besteht auch für jede unvor­her­ge­se­he­ne Beschä­di­gung, Zer­stö­rung oder Abhan­den­kom­men (All­ge­fah­ren­de­ckung inklu­si­ve Ver­schleiß). wei­ter­le­sen…

ARAG Rechts­schutz: Halb­werts­zeit der neu­en Bedin­gun­gen nur zwei Monate

„Sol­len Rechts­ver­stö­ße wech­sel­sei­tig (das heißt vom Ver­si­che­rungs­neh­mer und vom Geg­ner) began­gen wor­den sein, wer­den die Ver­stö­ße bei­der Par­tei­en berück­sich­tigt. Dies gilt unab­hän­gig davon, ob die Gel­tend­ma­chung oder die Abwehr von Ansprü­chen den Gegen­stand des Rechts­strei­tes bil­den. (Bei­spiel: Sie machen einen Anspruch auf Leis­tun­gen aus Ihrer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung gel­tend. Die Ver­si­che­rung ver­wei­gert die Zah­lung mit der Begrün­dung, Sie hät­ten bei Ver­trags­ab­schluss arg­lis­tig über Vor­er­kran­kun­gen getäuscht. Rechts­schutz­fall ist die angeb­li­che Täu­schungs­hand­lung.)“ wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung der Deut­schen Fami­li­en­ver­si­che­rung (Stand 10.2019)

Ver­si­che­rungs­fä­hig sind Hun­de, die bei Antrag­stel­lung nicht jün­ger als 8 Wochen und nicht älter als 9 Jah­re waren, die bei Antrag­stel­lung nicht an aku­ten oder chro­ni­schen Erkran­kun­gen lit­ten, für die ein gül­ti­ger EU-Heim­tier­aus­weis erstellt wird und bei denen die Grund­im­mu­ni­sie­rung durch­ge­führt wur­de. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung der Hel­ve­tia (Stand 03.2021)

Auch das Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt ist wenig trans­pa­rent. Die­ses stellt als zusätz­li­che Schutz­va­ri­an­ten „Ope­ra­ti­ons­kos­ten für Hund und Kat­zen“ bzw. „Unfall für Hun­de“ dar. Bedin­gungs­sei­tig sind die­se nicht erkenn­bar. wei­ter­le­sen…

Neu­er Rechts­schutz­ta­rif aus dem Hau­se ARAG SE:
Ände­run­gen Rechts­schutz ARB 2019 zu ARB 2021

Zum Febru­ar 2021 hat die ARAG SE einen neu­en Rechts­schutz­ta­rif auf den Markt gebracht. Zur Aus­wahl ste­hen die Tarif­stu­fen Basis, Kom­fort und Pre­mi­um. Neben vie­len neu­en, teils auch inno­va­ti­ven, Ver­bes­se­run­gen beinhal­tet der neue Tarif auch gering­fü­gi­ge Ein­schrän­kun­gen gegen­über dem bis­he­ri­gen Tarif aus Juni 2019. Die­se Ein­schrän­kun­gen tref­fen aber nicht jeden.
Wei­ter­hin punk­tet das Unter­neh­men durch Leis­tun­gen, die in die­ser Form bei Wett­be­wer­bern nicht oder nicht in die­sem Umfang ver­si­cher­bar sind. Kon­kret zu benen­nen sind hier der Ehe‑, der Erb- und der Bau­her­ren-Rechts­schutz. wei­ter­le­sen…