Tarif­ana­ly­se Rechts­schutz­ver­si­che­rung ARB 2022 aus dem Hau­se Arag (Stand 02.2022)

Rechts­schutz in Unter­halts­sa­chen ist im Rah­men des Aktiv-Rechts­schutz Pre­mi­um ohne Mehr­bei­trag bis in Höhe von 30.000 Euro mit­ver­si­chert. Rechts­schutz besteht für fami­li­en­recht­li­che Strei­tig­kei­ten wegen gesetz­li­cher Unter­halts­pflich­ten, Sor­ge­recht und Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht z. B. Kin­des­un­ter­halt, Eltern­un­ter­halt). Vor­aus­set­zung für die Mit­ver­si­che­rung ist ins­be­son­de­re, dass ein deut­sches Fami­li­en­ge­richt zu ent­schei­den hät­te. Im Unter­halts-Rechts­schutz besteht Ver­si­che­rungs­schutz für die Wahr­neh­mung recht­li­cher Inter­es­sen des Ver­si­che­rungs­neh­mers gegen mit­ver­si­cher­te Per­so­nen. Laut Aus­kunft der ARAG bestehe „auch Ver­si­che­rungs­schutz gegen nicht mit­ver­si­cher­te Per­so­nen, denn auch die­se kön­nen unter­halts­pflich­tig sein“. Inso­fern besteht auch Ver­si­che­rungs­schutz bei Unter­halts­strei­tig­kei­ten des Ver­si­che­rungs­neh­mers gegen mit­ver­si­cher­te Kin­der oder Ehe­part­ner. Nicht ver­si­chert ist gemäß von § 3 Abs. 3 a) ARB 2022 eine recht­li­che Inter­es­sen­wahr­neh­mung durch ver­si­cher­te Per­so­nen gegen den Ver­si­che­rungs­neh­mer. Glei­ches gilt für eine recht­li­che Inter­es­sen­wahr­neh­mung mit­ver­si­cher­ter Per­so­nen unter­ein­an­der. wei­ter­le­sen…

Neu­er Rechts­schutz­ta­rif aus dem Hau­se ARAG SE:
Ände­run­gen Rechts­schutz ARB 2019 zu ARB 2021

Zum Febru­ar 2021 hat die ARAG SE einen neu­en Rechts­schutz­ta­rif auf den Markt gebracht. Zur Aus­wahl ste­hen die Tarif­stu­fen Basis, Kom­fort und Pre­mi­um. Neben vie­len neu­en, teils auch inno­va­ti­ven, Ver­bes­se­run­gen beinhal­tet der neue Tarif auch gering­fü­gi­ge Ein­schrän­kun­gen gegen­über dem bis­he­ri­gen Tarif aus Juni 2019. Die­se Ein­schrän­kun­gen tref­fen aber nicht jeden.
Wei­ter­hin punk­tet das Unter­neh­men durch Leis­tun­gen, die in die­ser Form bei Wett­be­wer­bern nicht oder nicht in die­sem Umfang ver­si­cher­bar sind. Kon­kret zu benen­nen sind hier der Ehe‑, der Erb- und der Bau­her­ren-Rechts­schutz. wei­ter­le­sen…