Neu­er Rechts­schutz­ta­rif aus dem Hau­se ARAG SE:
Ände­run­gen Rechts­schutz ARB 2019 zu ARB 2021

Zum Febru­ar 2021 hat die ARAG SE einen neu­en Rechts­schutz­ta­rif auf den Markt gebracht. Zur Aus­wahl ste­hen die Tarif­stu­fen Basis, Kom­fort und Pre­mi­um. Neben vie­len neu­en, teils auch inno­va­ti­ven, Ver­bes­se­run­gen beinhal­tet der neue Tarif auch gering­fü­gi­ge Ein­schrän­kun­gen gegen­über dem bis­he­ri­gen Tarif aus Juni 2019. Die­se Ein­schrän­kun­gen tref­fen aber nicht jeden.
Wei­ter­hin punk­tet das Unter­neh­men durch Leis­tun­gen, die in die­ser Form bei Wett­be­wer­bern nicht oder nicht in die­sem Umfang ver­si­cher­bar sind. Kon­kret zu benen­nen sind hier der Ehe‑, der Erb- und der Bau­her­ren-Rechts­schutz. wei­ter­le­sen…

Pro­duk­te im Fokus: Unter­halts- und Ehe­rechts­schutz der Arag

Eine Beson­der­heit der Arag ist die Mög­lich­keit, sei­nen Rechts­schutz­ver­trag zu § 26 ARB 2015 um Ehe- und Unter­halts-Rechts­schutz zu erwei­tern. Ver­gleich­ba­rer Ver­si­che­rungs­schutz wird vom Wett­be­werb nicht ange­bo­ten. wei­ter­le­sen…

Risi­ko & Vor­sor­ge Heft 2 – 2015

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