Tarif­ana­ly­se: Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung der VHV (Stand 12.2019)

• Nicht mit­ver­si­chert sind Scha­den­er­satz­an­sprü­che aus der fahr­läs­si­gen Ver­let­zung von Kunst­ur­he­ber­rech­ten. Meist wird es sich hier um Scha­den­er­satz­an­sprü­che wegen Ver­let­zung des Rechts am eige­nen Bild nach § 22 Kunst­UrhG han­deln , ggf. aber auch um z. B. die Über­nah­me frem­der „Dar­stel­lun­gen wis­sen­schaft­li­cher oder tech­ni­scher Art, wie Zeich­nun­gen, Plä­ne, Kar­ten, Skiz­zen, Tabel­len und plas­ti­sche Dar­stel­lun­gen.“ Zumin­dest bezo­gen auf „fahr­läs­si­ge Ver­let­zun­gen des Kunst­ur­he­ber­rechts­ge­set­zes (Recht am eige­nen Bild)“ kann ggf. eine Leis­tung im Rah­men der Best-Leis­tungs-Garan­tie (feh­len­der Aus­schluss) bean­sprucht wer­den, dies der­zeit unter Ver­weis auf Abschnitt 2 Zif­fer 6.15.2 des Tarifs Pri­vat­Pre­mi­um 6.0 (Stand 01.03.2021) der NV Ver­si­che­rung. wei­ter­le­sen…

Unfall­ver­si­che­rung: Impf­schä­den mitversichert?

Im Janu­ar 2022 führ­te ein Tweet für Auf­re­gung, in dem ein Aus­schluss der Unfall­ver­si­che­rung des ADAC für „Impf­schä­den auf­grund ange­ord­ne­ter Mas­sen­imp­fun­gen“ auf­ge­zeigt wur­de. Neu ist die­ser Aus­schluss nicht; die aktu­el­len Bedin­gun­gen wur­den bereits im Juli 2021 eige­führt. Laut ADAC wäre eine „Mas­sen­imp­fung“ aus­drück­lich auch eine ange­ord­ne­te Imp­fung der Gesamt­be­völ­ke­rung gegen Covid-19. Der Aus­schluss exis­tier­te beim ADAC bereits seit den Bedin­gun­gen mit Stand 01.07.2007 (sie­he dort § 3 Nr. 2 b)). Wie sieht es bei ande­ren Unfall­ver­si­che­run­gen aus? wei­ter­le­sen…

Risi­ko & Vor­sor­ge Heft 2 – 2015

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