Anpas­sungs­fak­tor und Scha­den­quo­te in der Wohngebäudeversicherung

2023 lag der Anpas­sungs­fak­tor in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei 24,06[1] und erhöh­te sich somit gegen­über dem Vor­jahr laut „Ver­si­che­rungs­bo­te“ um 14,73 %[2]. Für 2024 gab der Gesamt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) eine Anpas­sung um 7,5 % bekannt[3], per Rund­schrei­ben an die Mit­glieds­un­ter­neh­men vom 29.08.2023 einen berech­ne­ten Wert von 25,87171, gerun­det auf 25,87[4]. Der Anpas­sungs­fak­tor dient im Rah­men der wei­ter­le­sen…

Rating: Ver­bun­de­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ein‑, Zwei- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser 2020

Ana­ly­siert wur­den ganz oder über­wie­gend pri­vat genutz­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen ohne Berück­sich­ti­gung eines mög­li­chen Ein­schlus­ses von Glas­schä­den. Sofern gefor­der­te Min­dest­leis­tun­gen nur gegen Zuschlag mit­ver­si­chert wer­den kön­nen, wur­de ein sol­cher Min­dest­zu­schlag berück­sich­tigt. Nicht berück­sich­tigt wur­de ein mög­li­cher Mehr­be­darf für die Mit­ver­si­che­rung von Geo­ther­mie- oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. Dies betrifft auch Aus­schlüs­se, die allein eine Mit­ver­si­che­rung von Ertrags­aus­fall betref­fen. wei­ter­le­sen…