Flur­stück­pro­ble­ma­tik in der Wohngebäudeversicherung

Sowohl in den alten als auch in den neu­en Bun­des­län­dern ist nicht nur zu beach­ten, ob Flur­stü­cke wirk­lich bebaut oder unbe­baut sind, son­dern auch, ob auf unbe­bau­ten Grund­stü­cke etwa­ige Roh­re ver­legt sind, die nicht der Ver­sor­gung des ver­si­cher­ten Grund­stücks die­nen (z. B. Fremd­lei­tungs­roh­re einer gemein­schaft­li­chen Klär­an­la­ge oder Roh­re / ver­rohr­te Bach­läu­fe der Ober­flä­chen­ent­wäs­se­rung). wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Eigen­heim­ver­si­che­rung von K & M (Stand 04.2021, Vers. 1.02)

Aus­drück­lich mit­ver­si­chert sind Näs­se­schä­den durch Was­ser, das durch undich­te Sili­kon­fu­gen, auch ohne Dusch­wan­ne (z. B. eine undich­te Sili­kon­fu­ge zwi­schen einer Dusch­wan­ne und einer angren­zen­den Wand oder von eben­erdi­gen Duschen) in Fugen von Dusch­plät­zen eines ver­si­cher­ten Gebäu­des ein­dringt. Vor dem Hin­ter­grund des BGH-Urteils vom 20.10.2021 (Az. IV ZR 236 / 20)[5] ist dies eine kun­den­freund­li­che Rege­lung. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Eigen­heim­ver­si­che­rung von Kon­zept & Mar­ke­ting (04.2021)

Sowohl über den bis­he­ri­gen als auch über den neu­en Tarif besteht Ver­si­che­rungs­schutz sowohl für das ver­si­cher­te Wohn­ge­bäu­de als auch für den Haus­rat des Ver­si­che­rungs­neh­mers. Inso­fern kann der Tarif nicht mit einer rei­nen Wohn­ge­bäu­de- oder allei­ni­gen Haus­rat­ver­si­che­rung ver­gli­chen wer­den. Ein wesent­li­cher Vor­teil ist, dass kei­ne Abgren­zung zwi­schen (nicht) ver­si­cher­te Haus­rat oder Gebäu­de­be­stand­tei­len bzw. ‑zube­hör erfor­der­lich ist. wei­ter­le­sen…

Rating: Ver­bun­de­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ein‑, Zwei- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser 2020

Ana­ly­siert wur­den ganz oder über­wie­gend pri­vat genutz­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen ohne Berück­sich­ti­gung eines mög­li­chen Ein­schlus­ses von Glas­schä­den. Sofern gefor­der­te Min­dest­leis­tun­gen nur gegen Zuschlag mit­ver­si­chert wer­den kön­nen, wur­de ein sol­cher Min­dest­zu­schlag berück­sich­tigt. Nicht berück­sich­tigt wur­de ein mög­li­cher Mehr­be­darf für die Mit­ver­si­che­rung von Geo­ther­mie- oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. Dies betrifft auch Aus­schlüs­se, die allein eine Mit­ver­si­che­rung von Ertrags­aus­fall betref­fen. wei­ter­le­sen…

Risi­ko & Vor­sor­ge Heft 1 – 2016

Aus­ga­be mit fol­gen­den Inhalten: