Tarif­ana­ly­se: Eigen­heim­ver­si­che­rung von K & M (Stand 04.2021, Vers. 1.02)

Aus­drück­lich mit­ver­si­chert sind Näs­se­schä­den durch Was­ser, das durch undich­te Sili­kon­fu­gen, auch ohne Dusch­wan­ne (z. B. eine undich­te Sili­kon­fu­ge zwi­schen einer Dusch­wan­ne und einer angren­zen­den Wand oder von eben­erdi­gen Duschen) in Fugen von Dusch­plät­zen eines ver­si­cher­ten Gebäu­des ein­dringt. Vor dem Hin­ter­grund des BGH-Urteils vom 20.10.2021 (Az. IV ZR 236 / 20)[5] ist dies eine kun­den­freund­li­che Rege­lung. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Eigen­heim­ver­si­che­rung von Kon­zept & Mar­ke­ting (04.2021)

Sowohl über den bis­he­ri­gen als auch über den neu­en Tarif besteht Ver­si­che­rungs­schutz sowohl für das ver­si­cher­te Wohn­ge­bäu­de als auch für den Haus­rat des Ver­si­che­rungs­neh­mers. Inso­fern kann der Tarif nicht mit einer rei­nen Wohn­ge­bäu­de- oder allei­ni­gen Haus­rat­ver­si­che­rung ver­gli­chen wer­den. Ein wesent­li­cher Vor­teil ist, dass kei­ne Abgren­zung zwi­schen (nicht) ver­si­cher­te Haus­rat oder Gebäu­de­be­stand­tei­len bzw. ‑zube­hör erfor­der­lich ist. wei­ter­le­sen…

Über­schwem­mun­gen mitversichert?

Ver­si­che­rungs­schutz gegen Über­schwem­mungs­schä­den wird meist im Rah­men der soge­nann­ten erwei­ter­ten Ele­men­tar­scha­den- oder Natur­ge­fah­ren­ver­si­che­rung gebo­ten. Die­se kann optio­nal zu einer Haus­rat- und / oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Pri­vat­per­so­nen bzw. zu einer Gebäu­de- oder Inhalts­ver­si­che­rung bei Gewer­be­trei­ben­den abge­schlos­sen wer­den. wei­ter­le­sen…

Kurz­check: die Haus­rat­ver­si­che­rung der Baye­ri­schen
Pres­ti­ge Plus inklu­si­ve All­Risk (Stand 03.2021)

Best-Leis­tungs-Über­sicht bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me ohne ver­kürz­te Kün­di­gungs­frist. Wie üblich ist u.a. eine Leis­tungs­er­wei­te­rung hin­sicht­lich unbe­nann­ter Gefah­ren nicht mög­lich. Der Aus­schluss für „Ein­schlüs­se von Ele­men­tar­ge­fah­ren“ bezie­he sich laut Aus­kunft des Ver­si­che­rers auf die ent­spre­chen­den Defi­ni­tio­nen nach Zif­fer 1 d) 2 VHB. Wind­be­we­gun­gen sei­en in die­sem Fall kei­ne Ele­men­tar­ge­fahr. Dar­aus ergibt sich, dass z.B. auch eine Mit­ver­si­che­rung von Wind­be­we­gun­gen unter Wind­stär­ke 8 auch außer­halb des Ver­si­che­rungs­grund­stücks sowie eine Erwei­te­rung des Lawi­nen­ri­si­kos um Dach­la­wi­nen mög­lich wären. wei­ter­le­sen…

Die Kfz-Ver­si­che­rung der Axa
mobil kom­fort mit Ein­schluss unbe­nann­ter Gefah­ren (Stand 07.2020)

Beson­ders attrak­tiv macht die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung die am deut­schen Kfz-Markt sonst nahe­zu nicht vor­han­de­ne Mit­ver­si­che­rung auch unbe­nann­ter Gefah­ren. Ins­ge­samt bie­tet der Tarif mobil kom­fort einen deut­lich über­durch­schnitt­li­chen Ver­si­che­rungs­schutz. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: die Haus­rat­ver­si­che­rung der Ammer­län­der (Stand 02.2021)

Abwei­chend von der bedin­gungs­sei­ti­gen GDV-Garan­tie gilt: „Im Ver­si­che­rungs­fall ist bei Wert­sa­chen, ins­be­son­de­re Schmuck­stü­cken und Uhren dar­auf zu ach­ten, dass Ein­zel­stü­cke mit einem Wert von über 1.000,- EURO mit Nach­wei­sen in Bezug auf Her­stel­ler, Fabri­kat, Typen­be­zeich­nung, Ver­käu­fer, Anschaf­fungs­preis zu bele­gen sind. Anga­ben zu Spe­zi­fi­ka­tio­nen kön­nen unter ande­rem Fotos und Exper­ti­sen sein.“ wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Die aktua­li­sier­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser aus dem Hau­se Dom­cu­ra (Stand 10.2020)

Leis­tungs­ga­ran­tie (erwei­ter­te Vor­sor­ge / Best-Leis­tungs-Garan­tie) bis 250.000 Euro. Die­se gilt u.a. nicht für eine Mit­ver­si­che­rung unbe­nann­ter Gefah­ren sowie erwei­ter­ter Ele­men­tar­ge­fah­ren eines Wett­be­wer­bers wei­ter­le­sen…

Kurz­check: Haus­rat­ver­si­che­rung der rhion​.digi​tal (Stand 01.2021)

Die rhion​.digi​tal hat zum Jah­res­wech­sel ihre bis­he­ri­ge Haus­rat­ver­si­che­rung über­ar­bei­tet. Zur Aus­wahl ste­hen die Tari­fe Stan­dard, Plus und Pre­mi­um. Kal­ku­la­ti­ons­grund­la­ge ist jeweils das Wohn­flä­chen­mo­dell. Ein Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht besteht, sofern die im Antrag benann­te Wohn­flä­che maxi­mal um 15 Pro­zent von der tat­säch­li­chen Wohn­flä­che abweicht. Ver­ein­bart gilt eine pau­scha­le Höchstent­schä­di­gung von 500.000 Euro. wei­ter­le­sen…

Sach­ver­si­che­rung: All­ge­fah­ren­de­ckung mit erheb­li­chen Unterschieden

Mit­un­ter wird zwi­schen einer Mit­ver­si­che­rung auch unbe­nann­ter Gefah­ren und einer All­ge­fah­ren­de­ckung unter­schie­den. Tat­säch­lich bedeu­ten bei­de Benen­nun­gen kei­nen rele­van­ten Unter­schied. Wer­den unbe­nann­te Gefah­ren grund­sätz­lich oder gegen Zuschlag mit­ver­si­chert, so erwei­tert dies nur die bereits benann­ten Gefah­ren. Man könn­te also von einer „unech­ten All­ge­fah­ren­de­ckung“ spre­chen. Inso­fern gibt es also nur All­ge­fah­ren­de­ckun­gen (All­Risk) ohne Benen­nung kon­kre­ter Gefah­ren, Tari­fe mit abschlie­ßend benann­ten Gefah­ren sowie sol­che, bei denen ein Teil der Gefah­ren benannt und ein Teil der Gefah­ren unbe­nannt sind. Wer­den unbe­nann­te Gefah­ren ver­si­chert, so schließt dies unbe­kann­te Gefah­ren mit ein wei­ter­le­sen…