Tie­ri­sche Schä­den im Rah­men der Wohngebäudeversicherung

Zu beach­ten ist, dass Mar­der nicht ohne Wei­te­res gefan­gen oder gar getö­tet wer­den dür­fen, da sie in Deutsch­land dem Jagd­recht unter­lie­gen und die dafür gel­ten­de Jagd- und Schon­zeit beach­tet wer­den muss. Für die Ver­grä­mung der Tie­ren fal­len Kos­ten ein­mal für das Schäd­lings­be­kämp­fungs­un­ter­neh­men an. Dar­über hin­aus kom­men viel­fach Auf­wen­dun­gen zum Ver­schlie­ßen von Zugän­gen, in der Regel durch einen Dach­de­cker, zum Tra­gen. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung all­safe domo von Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 07.2023, Vers. 1.08)

Der „Dieb­stahl von Wär­me­pum­pen als Gebäu­de­be­stand­teil* oder Grund­stücks­be­stand­teil*“ (Her­vor­he­bung durch den Autor) ist bis in Höhe von 30.000 Euro mit­ver­si­chert. Da immer häu­fi­ger von ent­spre­chen­den Dieb­stäh­len berich­tet wird, ist eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung zu begrü­ßen. Als Gebäu­de­be­stand­teil gel­ten Wärm­pum­pen, „soweit sie sich auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück befin­den und der Ver­sor­gung ver­si­cher­ter Gebäu­de die­nen“. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Die aktua­li­sier­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser aus dem Hau­se Dom­cu­ra (Stand 10.2020)

Leis­tungs­ga­ran­tie (erwei­ter­te Vor­sor­ge / Best-Leis­tungs-Garan­tie) bis 250.000 Euro. Die­se gilt u.a. nicht für eine Mit­ver­si­che­rung unbe­nann­ter Gefah­ren sowie erwei­ter­ter Ele­men­tar­ge­fah­ren eines Wett­be­wer­bers wei­ter­le­sen…

Pres­se­mel­dung: Nach­hal­ti­ge Absi­che­rung für Eigen­heim­be­sit­zer – Ver­si­che­rungs­grup­pe die Baye­ri­sche und Dom­cu­ra ent­wi­ckeln grü­ne Wohngebäudeversicherung

„Als füh­ren­der Asse­ku­ra­deur für Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen war es unser Ziel, einen Risi­ko­trä­ger zu fin­den, der sich total mit unse­ren ehr­gei­zi­gen Plä­nen einer Nach­hal­tig­keits-Poli­ce iden­ti­fi­ziert und mit dem wir die­se auch gemein­sam in die Tat umset­zen kön­nen. Das ist uns gelun­gen. wei­ter­le­sen…

Risi­ko & Vor­sor­ge Heft 4 – 2013

Aus­ga­be mit fol­gen­den Inhalten:

Risi­ko & Vor­sor­ge Heft 3 – 2013

Aus­ga­be mit fol­gen­den Inhalten:

Zukünf­ti­ge Pro­dukt­in­no­va­tio­nen mit­ver­si­chert: die Erwei­ter­te Vor­sor­ge­de­ckung der Haft­pflicht­kas­se Darm­stadt hat Geburtstag

Nach IV Nr. 7.5 der BBR besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz für den Ver­lust von Tresor‑, Möbel- und Auto­schlüs­seln. Zwar gibt es Tari­fe, wo der Ver­lust ent­spre­chen­der beruf­li­cher Schlüs­sel mehr oder min­der umfas­send ver­si­cher­bar wäre (z.B. XXL-Tarif der Inter­Risk nach § 10 bis 100.000 Euro mit Aus­nah­me von Tre­sor­schlüs­seln). Geht man allein nach V Zif­fer 4.1 b) der BBR aus dem Hau­se Haft­pflicht­kas­se Darm­stadt gilt die Erwei­te­rung nicht für beruf­li­che und gewerb­li­che Risi­ken. In die­sem Fall han­de­le es sich jedoch aus­drück­lich um kein „unbe­kann­tes“ oder neu­es Risi­ko, son­dern viel­mehr um den Vor­teil eines Mit­wer­bers zu einer bereits mit­ver­si­cher­ten Klau­sel (beruf­li­cher Schlüs­sel­ver­lust). „Da spe­zi­el­le Rege­lun­gen inner­halb unse­rer Bedin­gun­gen von den Aus­schlüs­sen aus­ge­nom­men sind, ist hier der Aus­schluss „Gewer­be / Beruf“  nicht anzu­wen­den.“ wei­ter­le­sen…