
Unbebaute Grundstücke in der privaten Haftpflichtversicherung
In vielen privaten Haftpflichtpolicen besteht mittlerweile Versicherungsschutz für privat genutzte unbebaute Grundstücke bis zu einer definieren Maximalgröße. Nicht darunter fallen also Grundstücke mit Bebauung jedweder Art (z.B. Scheunen, Stallungen, Lauben) oder solche, die gewerblich bzw. landwirtschaftlich genutzt werden. Das Risiko der Verpachtung unbebauter Grundstücke fällt nicht bei allen Anbietern unter den Versicherungsschutz. Gleiches gilt für weiterlesen…