Wenn Ausländer visumpflichtig nach Deutschland einreisen, benötigen sie regelmäßig eine spezielle Incoming-Versicherung. Bleiben die Betroffenen anschließend in Deutschland, fallen sie unter die Versicherungspflicht. Zwangsweise müssen sie sich dann gesetzlich oder privat krankenversichern.
Sofern keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung besteht und sie keine Ehe mit einer gesetzlich krankenversicherten Person eingehen / eingegangen sind, stehen gerade Personen aus dem Nicht-EU-Ausland oft vor scheinbar unüberwindlichen Problemen. weiterlesen…