Tarif­ana­ly­se: Unfall­ver­si­che­rung XXL (B 18) der Inter­Risk (Stand 02.2020)

Zu den Beson­der­hei­ten der Tarif­ge­ne­ra­tio­nen B 18 und B 182 der Inter­Risk gehört eine alters­ab­hän­gi­ge Prä­mi­en­an­pas­sung anstel­le der bei vie­len Wett­be­wer­bern übli­chen „Level­prä­mie“, d.h. einer gleich­blei­ben­den Prä­mie meist für Kin­der bis zum voll­ende­ten 18. Lebens­jahr und für Erwach­se­ne meist bis zur Voll­endung des 60., 65. oder 67. Lebens­jah­res. wei­ter­le­sen…

Kurz­check: Unfall­ver­si­che­rung der WGV (Stand 06.2020)

Mit­ver­si­che­rung von Unfäl­len infol­ge von Bewusst­seins­stö­run­gen infol­ge von Dia­be­tes (Zucker­schock), Herz­in­farkt, Schlag­an­fall, Über­mü­dung Schlaf­wan­del, Ein­schla­fen infol­ge der Über­mü­dung, Trun­ken­heit (beim Füh­ren von Kfz aller­dings nur wenn der Blut­al­ko­hol­ge­halt unter 1,1 Pro­mil­le liegt) sowie bei Ein­nah­me ärzt­lich ver­ord­ne­ter Medi­ka­men­te und unge­woll­ter Ein­nah­me von K.O.-Tropfen. Wer­den Medi­ka­men­te ohne ärzt­li­che Anord­nung ein­ge­nom­men, so sind Unfäl­le infol­ge dadurch resul­tie­ren­der Bewusst­seins­stö­run­gen nicht ver­si­chert. wei­ter­le­sen…

Kurz­check: Unfall­ver­si­che­rung aus dem Hau­se ADAC (Stand 09.2020)

Mit­ver­si­chert sind die Fol­gen ange­ord­ne­ter Mas­sen­imp­fun­gen. Hier­bei muss eine bedin­gungs­ge­mä­ße Inva­li­di­tät inner­halb von 18 Mona­ten nach der Imp­fung ein­ge­tre­ten und inner­halb von 24 Mona­ten nach dem „Unfall“ ärzt­lich fest­ge­stellt wor­den sein. Nicht defi­niert ist, was eine „Mas­sen­imp­fung“ sein soll. Als sol­che könn­te man jede Zwangs­imp­fung gegen Masern (Vor­aus­set­zung für den Kin­der­gar­ten- oder Schul­be­such in Deutsch­land) oder auch eine zukünf­tig von vie­len befürch­te­te Zwangs­imp­fung gegen Covid-19 ver­ste­hen. Laut ADAC wäre eine „Mas­sen­imp­fung“ aus­drück­lich auch eine ange­ord­ne­te Imp­fung der Gesamt­be­völ­ke­rung gegen Covid-19. wei­ter­le­sen…

Risi­ko & Vor­sor­ge Heft 1 – 2018

Aus­ga­be mit fol­gen­den Inhalten: