Tarif­ana­ly­se: Hun­de­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung der Balu­nos (Stand 11.2020)

Der Bei­trag rich­tet sich nach dem Hun­de­al­ter bei Ver­trags­ab­schluss. Dabei gilt ein Zuschlag von 10 Pro­zent für Tie­re ab 3 Jah­ren sowie wei­te­ren 10 Pro­zent ab einem Alter von 9 Jah­ren. Wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit kommt es zu alters­be­ding­ten Bei­trags­an­pas­sun­gen, sofern der Ver­si­che­rungs­schutz ab Voll­endung des 2. Lebens­jah­res abge­schlos­sen wur­de. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung der Gotha­er (Stand 04.2020)

Die Ver­gü­tung im Aus­land erfolgt nach der im jewei­li­gen Land übli­chen Ver­gü­tung für Tier­ärz­te, inner­halb Deutsch­lands tarif­ab­hän­gig bis zum 1‑fachen (Tier­kran­ken Basis), 2‑fachen (Tier­kran­ken Plus) bzw. 3‑fachen Satz (Tier­kran­ken Pre­mi­um) der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (GOT). Laut Gotha­er müs­sen Tier­ärz­te in Deutsch­land min­des­tens den 1‑fachen GOT-Satz und höchs­tens den 3‑fachen Satz GOT berech­nen. wei­ter­le­sen…

Unfall­ver­si­che­rung: Erwei­te­rung der Impf­scha­den­de­ckung bei Kon­zept & Marketing

Gemäß Mit­tei­lung vom 04.03.2021 sind nun­mehr auch bei dem Han­no­ver­schen Asse­ku­ra­deur Kon­zept & Mar­ke­ting GmbH im Rah­men der Unfall­ver­si­che­rung pau­schal Impf­schä­den infol­ge von Imp­fun­gen (auch gegen Covid-19) mit­ver­si­chert. wei­ter­le­sen…

Unfall­ver­si­che­rung: Ken­nen die Ver­si­che­rer ihr Risiko?

Eini­ge Unfall­ver­si­che­rer bie­ten ihren Ver­si­cher­ten Ver­si­che­rungs­schutz für den Fall einer dau­er­haf­ten Inva­li­di­tät infol­ge von ver­si­cher­ten Schutz­imp­fun­gen. Zum Teil bie­ten Anbie­ter die­sen Ver­si­che­rungs­schutz nicht nur für benann­te, son­dern für alle Schutz­imp­fun­gen. Dabei wird übli­cher­wei­se nicht näher defi­niert, was eine Schutz­imp­fung im Unter­schied zu einer sons­ti­gen Imp­fung sein soll. wei­ter­le­sen…

Kurz­check: Unfall­ver­si­che­rung aus dem Hau­se ADAC (Stand 09.2020)

Mit­ver­si­chert sind die Fol­gen ange­ord­ne­ter Mas­sen­imp­fun­gen. Hier­bei muss eine bedin­gungs­ge­mä­ße Inva­li­di­tät inner­halb von 18 Mona­ten nach der Imp­fung ein­ge­tre­ten und inner­halb von 24 Mona­ten nach dem „Unfall“ ärzt­lich fest­ge­stellt wor­den sein. Nicht defi­niert ist, was eine „Mas­sen­imp­fung“ sein soll. Als sol­che könn­te man jede Zwangs­imp­fung gegen Masern (Vor­aus­set­zung für den Kin­der­gar­ten- oder Schul­be­such in Deutsch­land) oder auch eine zukünf­tig von vie­len befürch­te­te Zwangs­imp­fung gegen Covid-19 ver­ste­hen. Laut ADAC wäre eine „Mas­sen­imp­fung“ aus­drück­lich auch eine ange­ord­ne­te Imp­fung der Gesamt­be­völ­ke­rung gegen Covid-19. wei­ter­le­sen…