Gemäß Mitteilung vom 04.03.2021 sind nunmehr auch bei dem Hannoverschen Assekuradeur Konzept & Marketing GmbH im Rahmen der Unfallversicherung pauschal Impfschäden infolge von Impfungen (auch gegen Covid-19) mitversichert. Bislang galt der Versicherungsschutz nur für Schutzimpfungen gegen im Tarif benannte Infektionskrankheiten:

Die aktuelle Erweiterung des Versicherungsschutzes gelte für alle Tariflinien von allsafe bodyguard mit Ausnahme der Tariflinie pure 2.0.
Ab sofort gilt für den Bestand und das Neugeschäft von allen allsafe bodyguard-Tariflinien mit Ausnahme der benannten Ausnahme bedingungsseitig folgendes:
„Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen Infektionskrankheiten, gegen die eine Impfung durch die ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen wird, wenn die versicherte Person dadurch eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung (Impfschaden) erleidet. Voraussetzung für eine Leistungspflicht ist, dass die Impfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff erfolgt.“
Diese neue Formulierung gelte ab sofort und werde zeitnah auch in die Verbraucherinformationen aufgenommen. Die Fristen zur Geltendmachung sowie ärztlichen Feststellung einer bedingungsseitigen Invalidität gelten unverändert:

Aktuell wird in vielen Medien über kurz nach den Impfungen auftretende Nebenwirkungen insbesondere mit den Vektorimpfstoffen von AstraZeneca berichtet, so dass dies den Fristbeginn nach § 8 Nr. 1 b) I darstellen dürfte. Entsprechend sollten Betroffene ein Interesse daran haben, dass entsprechende Nebenwirkungen umgehend ärztlich dokumentiert und auch beim Paul-Ehrlich-Institut als zuständiger Stelle gemeldet werden.
Am 16.02.2021 schrieb beispielsweise die Berliner Zeitung folgendes:
„In Teilen von Schweden ist die Impfung mit dem Impfstoff von Astrazeneca vorerst gestoppt worden. Der Grund dafür ist nach Angaben die Häufung von Nebenwirkungen bei Krankenhaus-Personal. Dem Bericht zufolge litten 100 von 400 Personen an Nebenwirkungen. Es habe sich vor allem um Fieber gehandelt. „Wir stoppen die Verabreichung bis auf weiteres, um das zu Ganze zu untersuchen, und um Personalmangel zu verhindern“, kommentierte Magnus Johansson, Arzneimittelverantwortlicher für die schwedische Region Sörmland.“[1]
Auch RP-Online berichtete bereits am 16.02.2021 über erhebliche Nebenwirkungen bei vielen Personen:
„Wer am Dienstagnachmittag einen Termin in der Gemeinschaftspraxis der Hals-Nasen-Ohren-ÄrzteMichael Prasch und Anke Prasch-Beginen in Viersen-Süchteln hatte, stand vor verschlossener Tür. Die Ärzte hatten ihre Praxis am Ostring kurzfristig geschlossen. Den Grund konnte man auf einem großen gelben Schild lesen: „Wir sind alle gestern Abend gegen Corona geimpft worden. 2/3 des Teams leidet unter Nebenwirkungen, so dass keine Sprechstunde stattfinden kann.““[2]
Auf inFranken wird über zahlreiche Nebenwirkungen von Erziehern aus Kindertagesstätten in Bamberg berichtet, dies jeweils nach den Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca. In der Folge sei in gleich Mehreren die Kinderbetreuung ausgefallen, da sich eine Reihe der Geimpften krank meldeten:
„In mehreren Kitas im Landkreis Bamberg fallen gegenwärtig Erzieher krankheitsbedingt aus. Die Ursache sind Nebenwirkungen infolge einer Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff AstraZeneca. Dies berichten die Diakonie Bamberg-Forchheim und das Landratsamt Bamberg.“[3]
Nachdem es in Dänemark unter anderem zu einem Todesfall in möglichem Zusammenhang mit einem Blutgerinnsel nach einer Impfung mit dem bedingt zugelassen Impfstoff von AstraZeneca gekommen war, heißt es in einem österreichischen Beitrag wie folgt:
„Dänemark stoppt Impfungen mit dem Wirkstoff des schwedisch-britischen Konzerns AstraZeneca. Bei mehreren geimpften Personen seien Komplikationen durch Blutgerinnsel aufgetreten, teilte die Gesundheitsbehörde mit.“[4]
Die aktuellen Impfstoffe von AstraZeneca, BioNTech bzw. Moderna sind jeweils bedingt bzw. notzugelassen, so dass nach dem Wortlaut der Bedingungen keine Zulassung durch die EMA besteht. Bedingungsseitig nicht klargestellt wird vom Anbieter, ob Beweiserleichterungen zum Nachweis eines versicherten Impfschadens Geltung haben sollen oder ob ein Vollbeweis erforderlich ist.
Nebenwirkungen, teilweise auch schwere, sowie Todesfälle wurden bislang auch im Zusammenhang mit den mRNA-Gentherapien von BioNTech und Moderna berichtet. Relevanz haben diese für alle versicherbaren Leistungsarten, so z.B. Invalidität und Unfalltod, aber auch Unfallkrankentagegeld oder Unfallkrankenhaustagegeld.
Mit Mail vom 05.03.2021 hat das Unternehmen folgendes gegenüber Risiko & Vorsorge klargestellt:
„durch die EMA „zugelassener“ Impfstoff, schließt auch die bisher „bedingt zugelassenen“ Impfstoffe sowie „Notfallzulassungen“ ein“
Andere Anbieter, die tarifabhängig mit Versicherungsschutz gegen Impfschäden infolge von Impfschäden gegen die „Gentherapien“ von BioNTech und Moderna bzw. die Vektorimpfstoffe von AstraZeneca werben, sind aktuell Adcuri, die Barmenia, Die Continentale, die InterRisk, Janitos, VHV, der Volkswohl Bund sowie die Waldenburger. Teilweise wird auch bei diesen Wettbewerbern (z.B. InterRisk, Volkswohl Bund) bedingungsseitig eine EMA-Zulassung vorausgesetzt.
Bislang ist kein Unfallversicherer bekannt, der bedingungsseitig ausdrücklich auch mögliche Beweiserleichterungen im Sinne von § 287 ZPO klarstellt.[5]
Prägnant fasst der Rückversicherer GenRe hier einige wesentliche Urteile zusammen:
„Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die bloße zeitliche Nähe zwischen einem Unfallereignis und dem Auftreten der Beschwerden nicht ausreicht, um diesem Beweismaßstab zu genügen (vgl. hierzu OLG Naumburg, SVR 2014, 301, und OLG München, BeckRS 2012, 22131). Wichtig und erforderlich ist, dass der Sachverständige die sich aus den Befunden allein ergebenden Diagnosen auf der Kausalitätsebene einem unfallbedingten Primärschaden nach § 286 ZPO sowie einem unfallbedingten Dauerschaden mit einer jedenfalls überwiegenden Wahrscheinlichkeit gem. § 287 ZPO zuordnen kann.“[6]
Hinzuweisen ist zudem auf den Sachverhalt, dass die Bundesregierung selbst Anteilseigner bestimmter Impfstoffhersteller geworden ist[7] und dass das Robert-Koch-Institut (kurz: RKI) sowie das Paul-Ehrlich-Institut (kurz: PEI) im Gegensatz zu vielen Mutmaßungen keine unabhängigen Institute sind.
Vielmehr handelt es sich um Bundesbehörden, die dem Gesundheitsministerium unterstellt sind[8]. So schreibt etwa der Rubikon bereits am 28.04.2020:
„Das in der Corona-Krise tonangebende RKI untersteht dem Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU).“[9]
[1] „Häufung von Nebenwirkungen mit Astrazeneca: Impfstopp in Teilen von Schweden“ auf „berliner-zeitung.de“ vom 15.02.2021, aktualisiert am 16.02.2021 um 15:09 Uhr. Aufzurufen unter https://www.berliner-zeitung.de/news/zu-haeufige-nebenwirkung-mit-astra-zeneca-impfstopp-in-teilen-von-schweden-li.139917, zuletzt aufgerufen am 10.03.2021
[2] Martin Röse „Corona im Kreis Viersen : HNO-Praxis wegen Impf-Nebenwirkungen geschlossen“ auf „rp-online.de“ vom 16.02.2021 um 18:26 Uhr. Aufzurufen unter https://rp-online.de/nrw/staedte/viersen/hno-praxis-in-viersen-wegen-impf-nebenwirkungen-geschlossen_aid-56299629, zuletzt aufgerufen am 10.03.2021
[3] Ralf Welz „Erzieher melden sich nach AstraZeneca-Impfung krank: Landratsamt kündigt Änderung an“ auf „infranken.de“, zuletzt aktualisiert am 11.03.2021. Aufzurufen unter https://www.infranken.de/lk/bamberg/bamberg-nach-astrazeneca-impfung-erzieher-klagen-ueber-nebenwirkungen-und-fallen-aus-art-5176004, zuletzt aufgerufen am 11.03.2021
[4] „Dänemark stoppt Impfungen mit AstraZeneca“ auf „orf.at“ vom 11.03.2021 um 10:50 Uhr. Aufzurufen unter https://orf.at/stories/3204881/, zuletzt aufgerufen am 11.03.2021
[5] Siehe beispielhaft „Was, wer aus einer privaten Unfallversicherung Invaliditätsleistungen geltend macht, wissen sollte“ auf „haerlen.de“ vom 06.01.2017. Aufzurufen unter http://www.haerlein.de/wer-aus-einer-privaten-unfallversicherung-invaliditatsleistungen-geltend-macht-wissen-sollte/, zuletzt aufgerufen am 11.03.2021
[6] Volkhard Wittchen „Irrungen und Wirrungen des Dauerschadens im Recht der privaten Unfallversicherung“ in „Netletter“, Ausgabe 3/2019. Aufzurufen unter https://de.genre.com/knowledge/publications/netletterpc19-3-de.html, Seite 3, zuletzt heruntergeladen am 11.03.2021
[7] Siehe z.B. siehe z. B. Die Bundesregierung Impfstoff-Sonderprogramm. Bundesregierung fördert drei Impfstoffentwickler auf bundesregierung.de. Aufzurufen unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/impfstofffoerderung-1772846, zuletzt aufgerufen am 11.03.2021
[8] Die Verbindung des PEI zum Bundesgesundheitsministerium finden Sie unter anderem auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums. Aufzurufen unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/M/Medizinprodukte/151203_7a__PosterNr.5b_8__dt.pdf, zuletzt aufgerufen am 11.03.2021
[9] Tilo Gräser „Die Impfkampagne“ auf „rubikon-news.de“ vom 26.04.2020 um 12:00 Uhr. Aufzurufen unter https://www.rubikon.news/artikel/die-impfkampagne, zuletzt aufgerufen am 11.03.2021