Inter­view: Jür­gen Tert­nick aus dem Hau­se Jani­tos im Gespräch mit „Risi­ko & Vor­sor­ge“
Zur Mit­ver­si­che­rung von Impf­schä­den durch Imp­fun­gen gegen Covid-19 im Rah­men der Unfallversicherung

Risi­ko & Vor­sor­ge: Im Rah­men Ihrer Unfall­pro­dukt­li­ni­en Balan­ce und Best Sel­ec­tion besteht im Neu­ge­schäft bedin­gungs­ge­mä­ßer Ver­si­che­rungs­schutz auch für dau­er­haf­te Impf­schä­den durch eine Schutz­imp­fung gegen Covid-19. Neu ein­ge­führt haben Sie im Febru­ar 2021 auch die Mit­ver­si­che­rung von Impf­schä­den gegen Covid-19 für Bestands­ver­trä­ge in den Pro­dukt­li­ni­en Balan­ce und Best Sel­ec­tion, für die zuvor noch kein bedin­gungs­sei­ti­ger Ver­si­che­rungs­schutz bestand. Die Impf­stof­fe von BioNTech bzw. Moder­na wur­den in Deutsch­land bis­lang NICHT zuge­las­sen, son­dern not­zu­ge­las­sen bzw. bedingt zuge­las­sen. Besteht bedin­gungs­ge­mäß unein­ge­schränk­ter Ver­si­che­rungs­schutz für Impf­re­ak­tio­nen und Impf­fol­ge­schä­den für alle bei Ihnen in der Unfall­ver­si­che­rung ver­si­cher­ba­ren Leis­tungs­ar­ten auch bei Ein­satz die­ser Impfstoffe?

Jani­tos: Für unse­re Neu- und Bestands­kun­den, die eine Jani­tos Unfall­ver­si­che­rung nach der Pro­dukt­li­nie Balan­ce oder Best Sel­ec­tion haben, besteht Ver­si­che­rungs­schutz bei Gesund­heits­schä­den, die im ursäch­li­chen Zusam­men­hang mit Schutz­imp­fun­gen ste­hen. Dazu gehört eben­falls eine COVID-19-Schutz­imp­fung. Es muss sich natür­lich um ein in Deutsch­land zuge­las­se­nes Arz­nei­mit­tel han­deln. Laut Paul-Ehr­lich-Insti­tut sind bei­de Prä­pa­ra­te in Deutsch­land zugelassen.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Ist der Leis­tungs­fall nach­ge­wie­sen, ohne dass ein Impf­scha­den durch eine drit­te Stel­le (z.B. den deut­schen Staat oder den Impf­her­stel­ler) aner­kannt sein muss?

Jani­tos: Die Gel­tend­ma­chung von Ansprü­chen auf­grund einer Gesund­heits­schä­di­gung, die im ursäch­li­chen Zusam­men­hang mit einer Schutz­imp­fung steht, unter­schei­det sich nicht von der Gel­tend­ma­chung ande­rer Ansprü­che in der Unfall­ver­si­che­rung. Aus­schlag­ge­bend für eine Leis­tung ist, dass es sich um einen aner­kann­ten Impf­scha­den han­delt. Die Aner­ken­nung ist z.B. durch einen ärzt­li­chen Sach­ver­stän­di­gen mög­lich. Der Tag der ursäch­li­chen Schutz­imp­fung, ist dann der Tag, an dem der Ver­si­che­rungs­fall ein­ge­tre­ten ist.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Kann der Leis­tungs­fall durch einen Teil­be­weis im Sin­ne von § 287 ZPO mit Beweis­erleich­te­run­gen erbracht wer­den oder ist für die Aner­ken­nung eines Leis­tungs­falls ein Voll­be­weis erfor­der­lich? Sofern Sie Beweis­erleich­te­run­gen zulas­sen soll­ten: wel­che Nach­wei­se hat Ihnen der Kun­de min­des­tes zu erbrin­gen (z.B. Impf­char­ge, Auf­klä­rungs­fra­ge­bo­gen, Unter­schrift des Imp­fen­den / des auf­klä­ren­den Arztes)?

Jani­tos: Die Gel­tend­ma­chung von Ansprü­chen weicht bei Gesund­heits­schä­den, die im ursäch­li­chen Zusam­men­hang mit Schutz­imp­fun­gen ste­hen, nicht von der grund­sätz­li­chen Gel­tend­ma­chung von Ansprü­chen ab und ist in den jewei­li­gen dem Ver­trag zu Grun­de lie­gen­den Bedin­gun­gen geregelt.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Mitt­ler­wei­le ist aus ver­schie­de­nen Län­dern eine gro­ße Zahl von Impf­schä­den sowie Todes­fäl­len bekannt, die sicher oder mög­li­cher­wei­se mit den Imp­fun­gen im Kon­text ste­hen. Lang­zeit­fol­gen sind ver­ständ­li­cher­wei­se noch nicht bekannt. Hier­aus erge­ben sich viel­fäl­ti­ge Fra­gen, zunächst ein­mal: Über­neh­men Sie Ver­si­che­rungs­schutz auch für den Fall, dass eine ver­si­cher­te Per­son in Fol­ge einer Imp­fung nach­ge­wie­se­ner­ma­ßen zeu­gungs­un­fä­hig bzw. unfrucht­bar wer­den sollte?

Jani­tos: Ob und in wel­chem Umfang wir einen Anspruch aner­ken­nen hängt vom jewei­li­gen Ein­zel­fall ab, eine pau­scha­le Aus­sa­ge dazu lässt sich daher dies­be­züg­lich schwer, bzw. gar nicht treffen.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Inner­halb wel­cher Frist ab Imp­fung ist der Leis­tungs­fall per Teil­be­weis bzw. Voll­be­weis nachzuweisen?

Jani­tos: In den jewei­li­gen, dem Ver­trag zu Grun­de lie­gen­den, Bedin­gun­gen zur Jani­tos Unfall­ver­si­che­rung ist fest­ge­legt, inner­halb wel­cher Fris­ten der Anspruch gel­tend gemacht wer­den muss.

In den momen­tan im Ver­kauf befind­li­chen Unfall­pro­dukt­li­ni­en lie­gen die Fris­ten zwi­schen 18 und 36 Mona­ten für den Ein­tritt, bzw. die Fest­stel­lung der Invalidität.

 Balan­ceBest Sel­ec­tion
Ein­tritt der Invalidität18 Mona­te24 Mona­te
Fest­stel­lung und Gel­tend­ma­chung der Invalidität21 Mona­te36 Mona­te

Risi­ko & Vor­sor­ge: Wer ist der Rück­ver­si­che­rer der Jani­tos, sofern es zu einer uner­war­tet hohen Zahl an Leis­tungs­fäl­len kom­men soll­te oder tra­gen Sie als Ver­si­che­rer die­ses Risi­ko voll­stän­dig ohne Rück­griff auf einen Rückversicherer?

Jani­tos: Die Leis­tungs­ver­spre­chen unse­rer Pro­duk­te sind unse­ren Rück­ver­si­che­rern natür­lich bekannt und in den Ver­trä­gen ent­spre­chend berücksichtigt.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Wie oft haben Sie in der Ver­gan­gen­heit Kun­den Leis­tun­gen wegen ande­rer Impf­schä­den erbracht und wie lan­ge hat es durch­schnitt­lich zwi­schen Scha­den­mel­dung und Scha­den­aus­zah­lung gedauert?

Jani­tos: ./.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Wel­che Vor­tei­le sehen Sie in Ihrer bedin­gungs­sei­ti­gen Mit­ver­si­che­rung von Impf­schä­den gegen Covid-19 im Ver­gleich zu Ihren Wettbewerbern?

Jani­tos: ./.

Risi­ko & Vor­sor­ge: Herz­li­chen Dank für das Interview

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