Die BaFin ruft Spa­rer zur Über­prü­fung von Prä­mi­en­spar­ver­trä­gen auf

„Risi­ko & Vor­sor­ge“ emp­fiehlt betrof­fe­nen Kun­den eine Über­prü­fung, inwie­fern Ver­si­che­rungs­schutz über eine bestehen­de Rechts­schutz­ver­si­che­rung besteht. Wer etwa nur eine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hat, wird eben­so wenig Schutz genie­ßen wie der­je­ni­ge, der einen voll­stän­di­gen Aus­schluss von Kapi­tal­an­la­ge­strei­tig­kei­ten zu sei­nem Ver­trag ver­ein­bart hat. wei­ter­le­sen…