Tarif­ana­ly­se Exis­tenz­schutz­ver­si­che­rung der Axa, Stand 01.2017

Seit Janu­ar 2017 bie­tet die AXA ihre drit­te Tarif­ge­ne­ra­ti­on der Funk­ti­ons­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung und zugleich nach Ein­füh­rung im Jah­re 2010 zwei­te Gene­ra­ti­on ihrer „Exis­tenz­schutz­ver­si­che­rung für Kin­der“ bzw. als „Exis­tenz­schutz­ver­si­che­rung für Erwach­se­ne“ an. Bei­de Vari­an­ten exis­tie­ren mit je optio­na­ler Kapi­tal­leis­tung. Eine optio­na­le Bei­trags­rück­ge­währ ist seit Anfang 2021 nicht mehr ver­kaufs­of­fen. wei­ter­le­sen…

Die BaFin ruft Spa­rer zur Über­prü­fung von Prä­mi­en­spar­ver­trä­gen auf

„Risi­ko & Vor­sor­ge“ emp­fiehlt betrof­fe­nen Kun­den eine Über­prü­fung, inwie­fern Ver­si­che­rungs­schutz über eine bestehen­de Rechts­schutz­ver­si­che­rung besteht. Wer etwa nur eine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hat, wird eben­so wenig Schutz genie­ßen wie der­je­ni­ge, der einen voll­stän­di­gen Aus­schluss von Kapi­tal­an­la­ge­strei­tig­kei­ten zu sei­nem Ver­trag ver­ein­bart hat. wei­ter­le­sen…