Inter­Risk: Rück­fra­gen zum Umfang des Ver­si­che­rungs­schut­zes unbeantwortet

Die Inter­Risk gehört zu den leis­tungs­stärks­ten Unfall­ver­si­che­rern Deutsch­lands. Der aktu­el­le Tarif XXL zählt immer wie­der als Bench­mark auch für sei­ne Wett­be­wer­ber. Schon seit Jah­ren bie­tet das Wies­ba­de­ner Unter­neh­men sei­nen Kun­den mit die­sem Tarif eine attrak­ti­ve Immun­klau­sel u.a. gegen infek­ti­ons­be­ding­te Inva­li­di­tät sowie gegen Impf­schä­den infol­ge von Schutz­imp­fun­gen gegen z.B. Mala­ria, Masern, Teta­nus oder Windpocken.

Mit Rund­schrei­ben vom 17.02.2021 hat die Inter­Risk ihre Ver­mitt­ler dar­über infor­miert, dass nun­mehr auch Schä­den infol­ge einer Imp­fung gegen Covid-19 im XXL-Kon­zept für Neu­ver­trä­ge und für Bestands­kun­de der Tarif­ge­ne­ra­ti­on B1 und B 182 (N‑Verträge) mit­ver­si­chert sei­en. Die neue Klau­sel lau­tet wie folgt:

Klau­sel 0754 zur Unfall­ver­si­che­rung der InterRisk

Die Impf­stof­fe von Astra­Ze­ne­ca, BioNTech bzw. Moder­na wur­den in Deutsch­land bis­lang nicht zuge­las­sen, son­dern not­zu­ge­las­sen (BioNTech) bzw. bedingt zuge­las­sen (Astra­Ze­ne­ca, Moder­na). Damit ist es unklar, inwie­fern die Inter­Risk über­haupt Ver­si­che­rungs­schutz für Impf­re­ak­tio­nen und Impf­fol­ge­schä­den für die in der Unfall­ver­si­che­rung ver­si­cher­ba­ren Leis­tungs­ar­ten auch bei Ein­satz die­ser Impf­stof­fe bie­tet oder ob die Klau­sel so zu ver­ste­hen ist, dass der Ver­si­che­rungs­schutz erst dann gel­ten soll, wenn eine regu­lä­re Zulas­sung vorliegt.

Eine Klar­stel­lung zu die­ser und ande­ren Fra­gen hat der Ver­si­che­rer lei­der nicht gege­ben. Eine ent­spre­chen­de Anfra­ge wur­de wie folgt beantwortet:

„Sehr geehr­ter Herr Witte,

haben Sie vie­len Dank für Ihre Inter­view­an­fra­ge, an die Sie bereits tele­fo­nisch erin­nert haben. Die gestell­ten Fra­gen sind sehr detail­liert und umfang­reich, wes­halb zur Beant­wor­tung meh­re­re Per­so­nen aus unter­schied­li­chen Berei­chen hin­ge­zo­gen wer­den müss­ten. Lei­der sind die betref­fen­den Per­so­nen in sehr zeit­kri­ti­sche Pro­jek­te ein­ge­bun­den. Einer ent­spre­chen­den Beant­wor­tung Ihrer kom­ple­xen Fra­ge­stel­lun­gen kön­nen wir daher lei­der nicht nachkommen.“

Ala Ver­mitt­ler ist man dar­an gehal­ten, kei­ne Falsch­be­ra­tung zu geben. Wesent­li­che Fra­gen wur­den durch den Ver­si­cherer nicht beant­wor­tet. Somit ist es unklar ist, inwie­fern für von der EMA nur bedingt zuge­las­se­ne bzw. nur durch Not­zu­las­sung für den Ver­kehr frei­ge­ge­be­ne Impf­stof­fe Ver­si­che­rungs­schutz besteht. Wenn es pri­mär um Ver­si­che­rungs­schutz gegen eine mög­li­che Inva­li­di­tät infol­ge von „Schutz­imp­fun­gen gegen Covid-19“ geht, soll­te die Inter­Risk aktu­ell eher nicht emp­foh­len wer­den. Wer gegen die­sen Rat ver­stößt, setzt sich ggf. einem erhöh­ten Risi­ko aus, weil grund­le­gen­de Punk­te nicht sicher beant­wor­tet wer­den können.

Der Volks­wohl Bund als Wett­be­wer­ber hat zumin­dest die Fra­ge nach nicht nur regu­lär zuge­las­sen Impf­stof­fen im Kun­den­sin­ne klar und ver­bind­lich beantwortet.

Eine wei­te­re wich­ti­ge Fra­ge ist jene, ob für den Ein­tritt der Leis­tungs­pflicht ein Voll­be­weis erbracht wer­den muss oder ob mög­li­che Beweis­erleich­te­run­gen für einen Teil­be­weis hin­rei­chend wären. Eine Nach­fra­ge zumin­dest hier­für eine Klar­stel­lung zu lie­fern, wur­de vom Unter­neh­men wie folgt beantwortet:

„Sehr geehr­ter Herr Witte,

lei­der wäre die­se Fra­ge in der Beant­wor­tung sehr umfang­reich und nicht so ein­fach mit JA oder Nein zu beantworten.

Ich als Abtei­lungs­lei­ter Mar­ke­ting kann die­se natür­lich nicht beantworten.

Und wie bereits mit­ge­teilt ist der / die hier­für zustän­di­ge Mit­ar­bei­ter in ande­re wich­ti­ge Pro­jek­te ein­ge­bun­den, wes­halb eine not­wen­di­ge umfas­sen­de Beant­wor­tung zum jet­zi­gen Zeit­punkt nicht mög­lich ist.“

Es bleibt zu hof­fen, das das Unter­neh­men zu einem spä­te­ren Zeit­punkt die Zeit fin­det, die offe­nen Fra­gen zu beantworten. 

Ver­si­che­rungs­schutz im Rah­men der Immun­klau­sel der Inter­Risk besteht, wenn eine der abschlie­ßend benann­ten Infek­ti­ons­krank­hei­ten zu einer dau­er­haf­ten Inva­li­di­tät führt. Für den Fall einer infek­ti­ons­be­ding­ten Inva­li­di­tät begin­nen die ver­trag­li­chen Fris­ten mit „dem Aus­bruch“ der benann­ten Infektionskrankheiten.

Bedin­gungs­sei­tig lie­fert der Tarif XXL fol­gen­de Klarstellung: 

„Infek­tio­nen (zu § 1 Nr. 3.1 und Nr. 3.2)
Da der Zeit­punkt einer Infek­ti­on oft schwer nach­zu­wei­sen ist und oft­mals vor Ver­trags­be­ginn liegt, bie­ten wir nach § 1 Nr. 3.1 und Nr. 3.2 Ver­si­che­rungs­schutz, sofern die Erkran­kung frü­hes­tens drei Mona­te nach Ver­si­che­rungs­be­ginn statt­fand (War­te­zeit). Als Zeit­punkt des Aus­bruchs der Erkran­kung gilt die erst­ma­li­ge ärzt­li­che Dia­gno­se.
Ereig­ne­te sich die Infek­ti­on hin­ge­gen nach­weis­lich inner­halb der Ver­trags­lauf­zeit, so ent­fällt die Wartezeit.“

Für die Fol­gen ver­si­cher­ter Impf­schä­den gilt:

„3.3 Als Unfall­ereig­nis gel­ten auch Schutz­imp­fun­gen gegen die
nach Nr. 3.1 und Nr. 3.2 ver­si­cher­ten Infek­ti­ons­krank­hei­ten,
wenn die ver­si­cher­te Per­son dadurch Gesund­heits­schä­den
erlei­det.“

Hier fin­den Sie die vom Ver­si­che­rer unbe­ant­wor­te­ten Fra­gen zur Kenntnis:

Risi­ko & Vor­sor­ge: Die Impf­stof­fe von Astra Zene­ca, BioNTech bzw. Moder­na wur­den in Deutsch­land bis­lang NICHT zuge­las­sen, son­dern not­zu­ge­las­sen (BioNTech) bzw. bedingt zuge­las­sen (Astra Zene­ca, Moder­na). Besteht bedin­gungs­ge­mäß unein­ge­schränk­ter Ver­si­che­rungs­schutz für Impf­re­ak­tio­nen und Impf­fol­ge­schä­den für alle bei Ihnen in der Unfall­ver­si­che­rung ver­si­cher­ba­ren Leis­tungs­ar­ten auch bei Ein­satz die­ser Impfstoffe?

Risi­ko & Vor­sor­ge: Ist der Leis­tungs­fall nach­ge­wie­sen, ohne dass ein Impf­scha­den durch eine drit­te Stel­le (z.B. den deut­schen Staat oder den Impf­her­stel­ler) aner­kannt sein muss?

Risi­ko & Vor­sor­ge: Kann der Leis­tungs­fall durch einen Teil­be­weis im Sin­ne von § 287 ZPO mit Beweis­erleich­te­run­gen erbracht wer­den oder ist für die Aner­ken­nung eines Leis­tungs­falls ein Voll­be­weis erfor­der­lich? Sofern Sie Beweis­erleich­te­run­gen zulas­sen soll­ten: wel­che Nach­wei­se hat Ihnen der Kun­de min­des­tes zu erbrin­gen (z.B. Impf­char­ge, Auf­klä­rungs­fra­ge­bo­gen, Unter­schrift des Imp­fen­den / des auf­klä­ren­den Arztes)?

Risi­ko & Vor­sor­ge: Mitt­ler­wei­le ist aus ver­schie­de­nen Län­dern eine gro­ße Zahl von Impf­schä­den sowie Todes­fäl­len bekannt, die sicher oder mög­li­cher­wei­se mit den Imp­fun­gen im Kon­text ste­hen. Täg­lich wird über Ärz­te, Pfle­ge­kräf­te, Senio­ren und Ande­re berich­tet, die kurz nach den Imp­fun­gen arbeits­un­fä­hig wer­den, unter Läh­mun­gen oder ande­ren Neben­wir­kun­gen lei­den oder ver­ster­ben. Lang­zeit­fol­gen sind noch nicht ver­ständ­li­cher­wei­se noch nicht bekannt. Ver­schie­de­ne Spe­zia­lis­ten war­nen aller­dings vor einem so genann­ten Zytok­in­sturm nur weni­ge Mona­te nach den Imp­fun­gen. Hier­aus erge­ben sich viel­fäl­ti­ge Fra­gen, zunächst ein­mal: Über­neh­men Sie Ver­si­che­rungs­schutz auch für den Fall, dass eine ver­si­cher­te Per­son in Fol­ge einer Imp­fung nach­ge­wie­se­ner­ma­ßen zeu­gungs­un­fä­hig bzw. unfrucht­bar wer­den soll­te?  Über­neh­men Sie Ver­si­che­rungs­schutz auch für den Fall, dass eine ver­si­cher­te Per­son meh­re­re Mona­te nach der zwei­ten Imp­fung nach­weis­bar an einem Zytok­in­sturm ver­stor­ben ist?

Risi­ko & Vor­sor­ge: Inner­halb wel­cher Frist ab Imp­fung ist der Leis­tungs­fall per Teil­be­weis bzw. Voll­be­weis nach­zu­wei­sen?

Risi­ko & Vor­sor­ge: Wer ist der Rück­ver­si­che­rer der Inter­Risk, sofern es zu einer uner­war­tet hohen Zahl an Leis­tungs­fäl­len kom­men soll­te oder tra­gen Sie als Ver­si­che­rer die­ses Risi­ko voll­stän­dig ohne Rück­griff auf einen Rückversicherer?

Risi­ko & Vor­sor­ge: Wie oft haben Sie in der Ver­gan­gen­heit Kun­den Leis­tun­gen wegen ande­rer Impf­schä­den erbracht und wie lan­ge hat es durch­schnitt­lich zwi­schen Scha­den­mel­dung und Scha­den­aus­zah­lung gedauert?

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