Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung all­safe domo easy (Vers. 1.04) von Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 01.2023)

In zwei Punk­ten gehen die Leis­tung des Tarifs all­safe domo easy jedoch wei­ter als jene des Tarifs all­safe domo: bei der Mit­ver­si­che­rung der  Kos­ten für die Besei­ti­gung und Ent­sor­gung umge­stürz­ter oder abge­knick­ter Bäu­me leis­tet der Tarif all­safe domo easy bis in Höhe von 100.000 Euro anstatt nur bis 5.000 Euro im Tarif all­safe domo. An die­ser Stel­le unter­schei­den sich die Bedin­gungs­wer­ke auch im sons­ti­gen Wort­laut der Klau­seln. Wäh­rend Leck­or­tungs­kos­ten ohne Vor­lie­gen eines Ver­si­che­rungs­fal­les im Tarif all­safe domo nur bis 500 Euro mit­ver­si­chert sind, gilt im Tarif all­safe domo easy inner­halb der ver­ein­bar­ten Höchstent­schä­di­gung kei­ne Leis­tungs­be­gren­zung. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung all­safe domo von Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 07.2023, Vers. 1.08)

Der „Dieb­stahl von Wär­me­pum­pen als Gebäu­de­be­stand­teil* oder Grund­stücks­be­stand­teil*“ (Her­vor­he­bung durch den Autor) ist bis in Höhe von 30.000 Euro mit­ver­si­chert. Da immer häu­fi­ger von ent­spre­chen­den Dieb­stäh­len berich­tet wird, ist eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung zu begrü­ßen. Als Gebäu­de­be­stand­teil gel­ten Wärm­pum­pen, „soweit sie sich auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück befin­den und der Ver­sor­gung ver­si­cher­ter Gebäu­de die­nen“. wei­ter­le­sen…

Sach­ver­si­che­rung: All­ge­fah­ren­de­ckung mit erheb­li­chen Unterschieden

Mit­un­ter wird zwi­schen einer Mit­ver­si­che­rung auch unbe­nann­ter Gefah­ren und einer All­ge­fah­ren­de­ckung unter­schie­den. Tat­säch­lich bedeu­ten bei­de Benen­nun­gen kei­nen rele­van­ten Unter­schied. Wer­den unbe­nann­te Gefah­ren grund­sätz­lich oder gegen Zuschlag mit­ver­si­chert, so erwei­tert dies nur die bereits benann­ten Gefah­ren. Man könn­te also von einer „unech­ten All­ge­fah­ren­de­ckung“ spre­chen. Inso­fern gibt es also nur All­ge­fah­ren­de­ckun­gen (All­Risk) ohne Benen­nung kon­kre­ter Gefah­ren, Tari­fe mit abschlie­ßend benann­ten Gefah­ren sowie sol­che, bei denen ein Teil der Gefah­ren benannt und ein Teil der Gefah­ren unbe­nannt sind. Wer­den unbe­nann­te Gefah­ren ver­si­chert, so schließt dies unbe­kann­te Gefah­ren mit ein wei­ter­le­sen…

Risi­ko & Vor­sor­ge Heft 4 – 2015

Aus­ga­be mit fol­gen­den Inhalten: