Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung all­safe domo von Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 07.2023, Vers. 1.08)

Der „Dieb­stahl von Wär­me­pum­pen als Gebäu­de­be­stand­teil* oder Grund­stücks­be­stand­teil*“ (Her­vor­he­bung durch den Autor) ist bis in Höhe von 30.000 Euro mit­ver­si­chert. Da immer häu­fi­ger von ent­spre­chen­den Dieb­stäh­len berich­tet wird, ist eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung zu begrü­ßen. Als Gebäu­de­be­stand­teil gel­ten Wärm­pum­pen, „soweit sie sich auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück befin­den und der Ver­sor­gung ver­si­cher­ter Gebäu­de die­nen“. wei­ter­le­sen…

Sach­ver­si­che­rung: All­ge­fah­ren­de­ckung mit erheb­li­chen Unterschieden

Mit­un­ter wird zwi­schen einer Mit­ver­si­che­rung auch unbe­nann­ter Gefah­ren und einer All­ge­fah­ren­de­ckung unter­schie­den. Tat­säch­lich bedeu­ten bei­de Benen­nun­gen kei­nen rele­van­ten Unter­schied. Wer­den unbe­nann­te Gefah­ren grund­sätz­lich oder gegen Zuschlag mit­ver­si­chert, so erwei­tert dies nur die bereits benann­ten Gefah­ren. Man könn­te also von einer „unech­ten All­ge­fah­ren­de­ckung“ spre­chen. Inso­fern gibt es also nur All­ge­fah­ren­de­ckun­gen (All­Risk) ohne Benen­nung kon­kre­ter Gefah­ren, Tari­fe mit abschlie­ßend benann­ten Gefah­ren sowie sol­che, bei denen ein Teil der Gefah­ren benannt und ein Teil der Gefah­ren unbe­nannt sind. Wer­den unbe­nann­te Gefah­ren ver­si­chert, so schließt dies unbe­kann­te Gefah­ren mit ein wei­ter­le­sen…

Risi­ko & Vor­sor­ge Heft 4 – 2015

Aus­ga­be mit fol­gen­den Inhalten: