Sepa­ra­te Sat­tel­ver­si­che­rung erforderlich?

Ver­si­chern Kun­den ihre Sät­tel, Tren­sen oder das Zube­hör zum Strie­geln der Tie­re im Rah­men der Haus­rat­ver­si­che­rung, so zäh­len sowohl sol­che Din­ge als ver­si­cher­te Sport­aus­rüs­tung wie auch Golf­schlä­ger oder die Uten­si­li­en eines Sport­schüt­zen. Wie sieht es aber mit dem Umfang der ver­si­cher­ten Sachen im Rah­men der Sat­tel­ver­si­che­rung aus? wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung aus dem Hau­se VHV (Stand 10.2019)

Lade­sta­tio­nen und Wall­bo­xen (z. B. für Elek­tro­fahr­zeu­ge) zur Eigen­nut­zung sind bei­trags­frei mit­ver­si­chert. Die Mit­ver­si­che­rung ergibt sich aus dem Antrag: „Lade­sta­tio­nen und Wall­bo­xen zur Eigen­nut­zung sowie Solar­strom­spei­cher bis 20 kWh sind mit­ver­si­chert.“ wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung all­safe domo von Kon­zept & Mar­ke­ting (Stand 07.2023, Vers. 1.08)

Der „Dieb­stahl von Wär­me­pum­pen als Gebäu­de­be­stand­teil* oder Grund­stücks­be­stand­teil*“ (Her­vor­he­bung durch den Autor) ist bis in Höhe von 30.000 Euro mit­ver­si­chert. Da immer häu­fi­ger von ent­spre­chen­den Dieb­stäh­len berich­tet wird, ist eine ent­spre­chen­de Mit­ver­si­che­rung zu begrü­ßen. Als Gebäu­de­be­stand­teil gel­ten Wärm­pum­pen, „soweit sie sich auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück befin­den und der Ver­sor­gung ver­si­cher­ter Gebäu­de die­nen“. wei­ter­le­sen…

Mit­ver­si­che­rung von Ver­bre­chen im Rechts­schutz­ta­rif der KS Auxilia

Gemäß vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen aus dem Jah­re 2013 han­delt es sich bei 13% aller straf­recht­lich rele­van­ten Tat­be­stän­de um so genann­te Fahr­läs­sig­keits­de­lik­te, bei 66% um Ver­ge­hen, die nur vor­sätz­lich began­gen wer­den kön­nen (auch wenn sie tat­säch­lich fahr­läs­sig began­gen sein soll­ten) und bei 21% um Ver­bre­chen. Auch Ver­bre­chen sind nur vor­sätz­lich begeh­bar. Die übli­chen Rechts­schutz­de­ckun­gen am Markt bie­ten Ver­si­che­rungs­schutz nur für Fahr­läs­sig­keits­de­lik­te und schlie­ßen zumin­dest im Rah­men eines Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz sol­che Ver­ge­hen mit ein, bei denen ein Vor­satz nicht nach­ge­wie­sen wer­den kann. wei­ter­le­sen…