Mit­ver­si­che­rung von Ver­bre­chen im Rechts­schutz­ta­rif der KS Auxilia

Gemäß vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen aus dem Jah­re 2013 han­delt es sich bei 13% aller straf­recht­lich rele­van­ten Tat­be­stän­de um so genann­te Fahr­läs­sig­keits­de­lik­te, bei 66% um Ver­ge­hen, die nur vor­sätz­lich began­gen wer­den kön­nen (auch wenn sie tat­säch­lich fahr­läs­sig began­gen sein soll­ten) und bei 21% um Ver­bre­chen. Auch Ver­bre­chen sind nur vor­sätz­lich begeh­bar. Die übli­chen Rechts­schutz­de­ckun­gen am Markt bie­ten Ver­si­che­rungs­schutz nur für Fahr­läs­sig­keits­de­lik­te und schlie­ßen zumin­dest im Rah­men eines Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz sol­che Ver­ge­hen mit ein, bei denen ein Vor­satz nicht nach­ge­wie­sen wer­den kann. wei­ter­le­sen…