Ver­si­che­rer lässt sich nicht erpres­sen und ver­si­chert auch Risikogebiete

Gleich­wohl ist inzwi­schen klar, dass auch Daten gestoh­len wur­den, die Ver­triebs­part­ner betref­fen. Die Betrof­fe­nen haben wir bereits vor­ab infor­miert. Art und Umfang des Daten­ab­flus­ses, im Beson­de­ren mit Blick auf per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, wer­den der­zeit noch unter­sucht. Die Haft­pflicht­kas­se befin­det sich zudem in regel­mä­ßi­gem Kon­takt mit der zustän­di­gen Daten­schutz­be­hör­de und wird nach Abschluss der Unter­su­chung wei­te­re recht­lich gebo­te­ne Schrit­te zur Infor­ma­ti­on von Betrof­fe­nen in die Wege lei­ten. wei­ter­le­sen…

Sach­ver­si­che­rung: All­ge­fah­ren­de­ckung mit erheb­li­chen Unterschieden

Mit­un­ter wird zwi­schen einer Mit­ver­si­che­rung auch unbe­nann­ter Gefah­ren und einer All­ge­fah­ren­de­ckung unter­schie­den. Tat­säch­lich bedeu­ten bei­de Benen­nun­gen kei­nen rele­van­ten Unter­schied. Wer­den unbe­nann­te Gefah­ren grund­sätz­lich oder gegen Zuschlag mit­ver­si­chert, so erwei­tert dies nur die bereits benann­ten Gefah­ren. Man könn­te also von einer „unech­ten All­ge­fah­ren­de­ckung“ spre­chen. Inso­fern gibt es also nur All­ge­fah­ren­de­ckun­gen (All­Risk) ohne Benen­nung kon­kre­ter Gefah­ren, Tari­fe mit abschlie­ßend benann­ten Gefah­ren sowie sol­che, bei denen ein Teil der Gefah­ren benannt und ein Teil der Gefah­ren unbe­nannt sind. Wer­den unbe­nann­te Gefah­ren ver­si­chert, so schließt dies unbe­kann­te Gefah­ren mit ein wei­ter­le­sen…

Lem­berg, Jörg und Luksch, Andre­as: Die Wohngebäudeversicherung.

Gegen­über der ers­ten Auf­la­ge aus dem Jah­re 2016 fällt zunächst eine von 232 Sei­ten auf 116 Sei­ten redu­zier­te Sei­ten­zahl auf. Die ers­te Auf­la­ge kos­te­te auf­grund des hoch­wer­ti­gen Druck-Lay­outs ursprüng­lich 39,99 Euro. Der Preis wur­de erst auf 24,99 Euro gesenkt, als klar war, dass es eine zwei­te Auf­la­ge geben wird. wei­ter­le­sen…