Ver­si­che­rer lässt sich nicht erpres­sen und ver­si­chert auch Risikogebiete

Am 13.07.2021 berich­te­ten wir über einen Hacker­an­griff auf „Die Haft­pflicht­kas­se“. Nun gibt es end­lich Neu­es aus Roßdorf:

„der Wie­der­auf­bau der Sys­te­me der Haft­pflicht­kas­se nach dem Hacker­an­griff vom zwei­ten Juli-Wochen­en­de macht Fort­schrit­te. Alle ein­ge­hen­den Nach­rich­ten wer­den erfasst und im Rah­men der vor­han­de­nen Mög­lich­kei­ten bear­bei­tet. Das Ser­vice-Cen­ter der Haft­pflicht­kas­se ist wie­der erreich­bar – über Tele­fo­nie, Mail und For­mu­la­re auf der Web­site. Wann der Geschäfts­be­trieb voll­stän­dig wie­der­her­ge­stellt sein wird, ist der­zeit noch nicht abseh­bar. Sie errei­chen unser Ser­vice-Cen­ter per E‑Mail über kontakt@​hk-​info.​de.

© 2021 Cri­ti­cal News — Hoch­was­ser kann Exis­ten­zen vernichten

Wir sind froh, dass wir für unse­re Kun­den und Part­ner wie­der erreich­bar sind. Wir dan­ken ins­be­son­de­re unse­ren Ver­triebs­part­nern und Kun­den für ihre Unter­stüt­zung und ihre Geduld.

Gleich­wohl ist inzwi­schen klar, dass auch Daten gestoh­len wur­den, die Ver­triebs­part­ner betref­fen. Die Betrof­fe­nen haben wir bereits vor­ab infor­miert. Art und Umfang des Daten­ab­flus­ses, im Beson­de­ren mit Blick auf per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, wer­den der­zeit noch unter­sucht. Die Haft­pflicht­kas­se befin­det sich zudem in regel­mä­ßi­gem Kon­takt mit der zustän­di­gen Daten­schutz­be­hör­de und wird nach Abschluss der Unter­su­chung wei­te­re recht­lich gebo­te­ne Schrit­te zur Infor­ma­ti­on von Betrof­fe­nen in die Wege lei­ten.
Die Angrei­fer sind auch mit For­de­run­gen an die Haft­pflicht­kas­se her­an­ge­tre­ten. In Abspra­che mit dem Lan­des­kri­mi­nal­amt haben wir ent­schie­den, den kri­mi­nel­len Machen­schaf­ten kei­nen Vor­schub zu leis­ten und gehen auf die For­de­run­gen nicht ein.

Es kann vor die­sem Hin­ter­grund aller­dings nicht aus­ge­schlos­sen wer­den, dass die Kri­mi­nel­len im Besitz wei­te­rer Unter­neh­mens­da­ten sind. Dem­entspre­chend ist die Haft­pflicht­kas­se wei­ter­hin in lau­fen­dem Aus­tausch mit den zustän­di­gen Behörden.“

Ele­men­tar­scha­den­de­ckung in allen Gefährdungsklassen

Auf­grund der Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phe in vie­len deut­schen Städ­ten und Gemein­den sind natür­lich auch Kun­den der Haft­pflicht­kas­se betrof­fen. Zwar bie­tet das Unter­neh­men kei­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen, gleich­wohl aber Haus­rat­ver­si­che­rung mit erwei­ter­ter Ele­men­tar­scha­den­de­ckung an. Die­se Leis­tungs­er­wei­te­rung wird aktu­ell für einen pau­scha­len Zuschlag von 26,00 Euro auf die Haus­rat­prä­mie angeboten.

Ohne Vor­ver­si­che­rung besteht Ver­si­che­rungs­schutz für erwei­ter­te Ele­men­tar­fah­ren mit einer War­te­zeit:

„Der Ver­si­che­rungs­schutz von Ele­men­tar­schä­den gem. Ziff. 1 beginnt einen Monat nach Antrags­ein­gang beim Ver­si­che­rer, frü­hes­tens zu dem im Antrag ver­ein­bar­ten Versicherungsbeginn.

Die War­te­zeit ent­fällt, wenn nach­weis­lich bei einem ande­ren Ver­si­che­rer ein gleich­ar­ti­ger Ver­si­che­rungs­schutz bestand und der bean­trag­te Ver­si­che­rungs­schutz sich ohne Unter­bre­chung unmit­tel­bar anschließt.“

Es gibt zwar diver­se Unter­neh­men mit einer War­te­zeit von nur 14 Tagen, dafür gewährt die Haft­pflicht­kas­se Ver­si­che­rungs­schutz unab­hän­gig von der ZÜRS-Zone.

Bei jedem Ele­men­tar­scha­den muss sich der Ver­si­che­rungs­neh­mer mit 10 Pro­zent am ent­schä­di­gungs­pflich­ti­gen Betrag betei­li­gen, min­des­tens jedoch mit 500 Euro, höchs­tens mit 5.000 Euro. Abwei­chend gilt eine Selbst­be­tei­li­gung von nur 250 Euro je Ver­si­che­rungs­fall für Schä­den durch Ein­drin­gen von Regen- oder Schmelzwasser.

Scha­den­an­zei­gen für Bestands­kun­den fin­den sich aktu­ell online unter https://​diehk​.de/.

Kun­den, die selbst von einem Cyber­scha­den betrof­fen sind, pro­fi­tie­ren unter Umstän­den von einer eigen­stän­di­gen Cyber­ver­si­che­rung oder einem Cyber­bau­stein wie ihn etwa man­che Unter­neh­men im Rah­men ihrer Haus­rat­de­ckung anbieten.

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