Die Kfz-Ver­si­che­rung der Axa
mobil kom­fort mit Ein­schluss unbe­nann­ter Gefah­ren (Stand 07.2020)

Bereits zum 01.07.2020 hat die Axa ihren aktu­el­len Kfz-Tarif ein­ge­führt. Zur Aus­wahl ste­hen für Pkw die Tarif­va­ri­an­ten mobil online, mobil kom­pakt bzw. mobil kom­fort.

Die leis­tungs­stärks­te kom­fort-Deckung kann optio­nal um fol­gen­de Bau­stei­ne erwei­tert werden:

  • Teil­kas­ko
  • Voll­kas­ko (inklu­si­ve Allgefahrendeckung)
  • Scha­den­ser­vice Basis (Werk­statt­bin­dung)
  • Schutz­brief
  • Mobi­li­täts­ga­ran­tie (Schutz­brief inkl. Scha­den­ser­vice Basis)
  • BBB-Deckung (Ver­si­che­rungs­schutz für Brems‑, Betriebs- und Bruch­schä­den; für Nutz­fahr­zeu­ge, nicht für Pkw)
  • Pre­mi­um-Schutz (Smart-Repair bei Klein­schä­den, Ver­län­ge­rung der Neu­preis- und Kauf­wert­ent­schä­di­gung, Auto­in­halts-Schutz, telefoni­sche Erst­be­ra­tung durch einen Rechts­an­walt sowie die Zah­lung einer Wertminderung)
  • Kfz-Unfall­ver­si­che­rung (Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung)
  • Fah­rer­schutz­ver­si­che­rung
  • Rabatt­schutz Top

Aus­lands­schutz auto­ma­tisch eingeschlossen

Die GAP-Deckung ist für geleas­te bzw. kre­dit­fi­nan­zier­te Kfz auto­ma­tisch ein­ge­schlos­sen. Glei­ches gilt für die Scha­den­er­satz­ver­si­che­rung bei Aus­lands­rei­sen (Aus­lands­scha­den­schutz).

© 2021 Cri­ti­cal News — Mar­der­biss­fol­ge­schä­den an Aggre­ga­ten mitversichert?

Für den kom­fort-Tarif gilt eine ver­bes­ser­te Zweit­wa­gen­re­ge­lung bis maxi­mal Scha­den­frei­heits­klas­se 10. Als Deckungs­sum­me ste­hen pau­schal 100 Mil­lio­nen Euro für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, maxi­mal jedoch 15 Mio. Euro je geschä­dig­ter Per­son zur Verfügung.

Für Beam­te und Ange­hö­ri­ge des Öffent­li­chen Diens­tes sowie für Gewerk­schafts- und Ver­bands­mit­glie­der steht bei inhalt­lich glei­chem Bedin­gungs­werk die DBV mit Prä­mi­en­nach­lass zur Ver­fü­gung. Als rabatt­pro­fi­tie­ren­de Gewerk­schaft benennt der Ver­si­che­rer bei­spiel­haft Ver­di, als Ver­bands­mit­glied­schaft wur­den auf Nach­fra­ge auf spe­zi­el­le Rah­men­ver­ein­ba­run­gen verwiesen.

Zahl­rei­che Tarifmerkmale

Gene­rel­le Tarif­merk­ma­le sind das Fahr­zeug­al­ter, der regel­mä­ßi­ge nächt­li­che Abstell­platz, das Fah­reral­ter (Zuschlag für Fah­rer unter 23 und über 70 Jah­ren), der Nut­zer­kreis, die jähr­li­che Fahr­leis­tung, die Berufs­grup­pe (Son­der­kon­di­tio­nen für Beam­te, Rich­ter und Berufs­sol­da­ten), vor­han­de­nes Wohn­ei­gen­tum, die gewähl­te Selbst­be­tei­li­gung bei Wahl einer Kas­ko­de­ckung sowie die Zah­lungs­wei­se.  Eine monat­li­che Zahl­wei­se ist nur mit SEPA-Man­dat mög­lich, wobei unter­schieds­los ein Rabatt für die Ver­ein­ba­rung einer elek­tro­ni­schen Last­schrift­er­mäch­ti­gung gewährt wird. Zusätz­lich spie­len als Rabatt­merk­mal auch etwa­ige Vor­schä­den wäh­rend der letz­ten 2 Jah­re vor Antrags­stel­lung eine Rol­le. Einen wei­te­ren Nach­lass räumt die Axa für Kun­den ein, die aus­schließ­lich Online mit dem Ver­si­che­rer kom­mu­ni­zie­ren möch­ten. Dies gilt auch in den Ser­vice­tari­fen mobil kom­pakt und mobil komfort.

Beson­ders attrak­tiv macht die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung die am deut­schen Kfz-Markt sonst nahe­zu nicht vor­han­de­ne Mit­ver­si­che­rung auch unbe­nann­ter Gefah­ren. Ins­ge­samt bie­tet der Tarif mobil kom­fort einen deut­lich über­durch­schnitt­li­chen Versicherungsschutz.

Aus­ge­wähl­te Vor­tei­le des Tarifs mobil kom­fort der Axa

  • Ver­brau­cher­freund­lich for­mu­lier­te Inno­va­ti­ons­klau­sel. „Aus­ge­nom­men hier­von sind ledig­lich Leis­tun­gen, die auch bei Neu­ver­trä­gen geson­dert gegen Zah­lung eines zusätz­li­chen Bei­trags ver­si­chert wer­den müs­sen (z. B. neue Ver­si­che­rungs­ar­ten oder mit Bei­trag ver­se­he­ne Bausteine).“
  • Optio­na­ler Ein­schluss des Rabatt­schut­zes Top für Pkw ab SFR 4. Ver­si­chert gilt auch mehr als ein Scha­den pro Jahr.
  • Der Ein­schluss der Bau­stei­ne Rabatt­schutz Top bzw. Fah­rer­schutz ist unab­hän­gig vom Alter des berech­tig­ten Fah­rers möglich
  • Im Rah­men der optio­nal ver­si­cher­ba­ren Schutz­brief­leis­tun­gen sind vom Pan­nen­hilfs­fahr­zeug mit­ge­führ­te und ver­wen­de­te Klein­tei­le für Pkw ohne sum­men­mä­ßi­ge Begren­zung mitversichert

„A.3.5.1 Wir sor­gen für die Wie­der­her­stel­lung der Fahr­be­reit­schaft an der Scha­den­stel­le durch ein Pan­nen­hilfs­fahr­zeug und über­neh­men die hier­durch ent­ste­hen­den Kos­ten ein­schließ­lich der vom Pan­nen­hilfs­fahr­zeug mit­ge­führ­ten und ver­wen­de­ten Kleinteile.“

  • Ein Ersatz­fahr­zeug wird im Rah­men der ver­ein­bar­ten Schutz­brief­leis­tun­gen bereits bei Pan­nen am Wohn­ort für einen Zeit­raum von bis zu drei Tagen übernommen:

„Wenn der Scha­den­ort weni­ger als 50 km Luft­li­nie von Ihrem stän­di­gen Wohn­sitz
ent­fernt liegt, für höchs­tens drei Tage.“

  • Für geleas­te und kre­dit­fi­nan­zier­te Fahr­zeu­ge ist auto­ma­tisch eine GAP-Deckung eingeschlossen
  • Welt­wei­te Mal­lor­ca­de­ckung mit Aus­nah­me der USA und Kanadas
  • Mit­ver­si­che­rung unbe­nann­ter Gefah­ren im Rah­men der Voll­kas­ko­de­ckung, bei Pkw, z.B.
    • plötz­li­ches Auf­schla­gen der Motor­hau­be wäh­rend einer Fahrt, die dann gegen das Fahr­zeug­dach schlägt
    • Ladung gerät durch Erschüt­te­rung in Bewe­gung und beschä­digt das Fahrzeug
    • Zer­ste­chen eines Reifens
    • Ver­lust durch eine Täu­schungs­hand­lung, d.h. Betrug

inklu­si­ve Brems‑, Bruch- und Betriebs­schä­den (z.B. durch sich lösen­de Schnee­ket­te Scha­den am Kot­flü­gel oder Achs­bruch beim Fah­ren durch ein tie­fes Schlag­loch) oder auch Verwindungsschäden

  • Mit­ver­si­che­rung des Dieb­stahls von mobi­len Navi­ga­ti­ons­ge­rä­ten aus ver­schlos­se­nen Kfz mit Pre­mi­um-Schutz bis 1.000 Euro, sofern von außen nicht ein­seh­bar auf­be­wahrt, außer­halb des Pre­mi­um-Bau­steins pau­schal bis 150 Euro. Zu beach­ten ist im Zwei­fel das Recht des Ver­si­che­rers, die Leis­tung bei grob fahr­läs­si­ger Her­bei­füh­rung des Dieb­stahls ent­spre­chend zu kür­zen.
  • Mit­ver­si­chert sind im Rah­men der Teil­kas­ko­de­ckung Fol­ge­schä­den von Tier­biss, nicht jedoch sons­ti­ge Kurz­schluss­fol­ge­schä­den. Im Rah­men der Voll­kas­ko­de­ckung besteht dar­über hin­aus nach Zif­fer A.2.2.1.7 im Rah­men der unbe­nann­ten Gefah­ren Ver­si­che­rungs­schutz für durch Tie­re ver­ur­sach­te Kurz­schluss­fol­ge­schä­den durch Tie­re an angren­zen­den Aggre­ga­ten (z.B. Licht­ma­schi­ne, Bat­te­rie, Anlasser)
  • Mit­ver­si­che­rung von Tier­biss­schä­den inklu­si­ve Fol­ge­schä­den ohne Aus­schluss für Schä­den durch Tie­re im Fahrzeuginnenraum
  • Bei Ein­schluss einer Kas­ko­de­ckung mit Pre­mi­um-Schutz für Pkw Kauf­wert­ent­schä­di­gung (nicht Kauf­preis­ent­schä­di­gung) bis 36 Mona­te ab Kauf, Neu­preis­ent­schä­di­gung bis 36 Mona­te ab Erst­zu­las­sung, abwei­chend ohne Pre­mi­um-Schutz bis 24 Monate
  • Weit­ge­hen­der Ver­zicht auf Kür­zung der Leis­tung bei grob fahr­läs­si­ger Her­bei­füh­rung des Ver­si­che­rungs­fal­les im Rah­men der Kaskodeckung
  • Kos­ten­freie Mit­ver­si­che­rung von Son­der­aus­stat­tung
  • Bei Ein­schluss des Bau­steins Pre­mi­um-Schutz Park­scha­den­de­ckung bei Klein­schä­den bis 200 Euro mit 50 Euro Selbst­be­halt (bei Nut­zung des Smart-Repair-Verfahrens)
  • Unein­ge­schränk­ter Ver­zicht auf Abzug „neu für alt“ für Ersatz­tei­le und Lackie­rung, d.h. auch an z.B. Bat­te­rien von Elek­tro- und Hybridfahrzeugen
  • Im Rah­men des Bau­steins Pre­mi­um-Schutz Ver­si­che­rungs­schutz für Dieb­stahl von Haus­rat­ge­gen­stän­den aus KFZ, nicht jedoch aus Kfz-Dach­bo­xen, bis 1.000 Euro ohne Zah­lungs­mit­tel, Aus­weis­pa­pie­re und Urkun­den jeder Art sowie Uhren und Schmuck
  • Im Rah­men der Kas­ko­de­ckung zäh­len bei E‑Autos auch Akkus und Ladekabel/Ladeadapter für Elek­tro­fahr­zeu­ge zu den ver­si­cher­ten Sachen
  • Mög­lich­keit des Scha­den­rück­kaufs in der Voll­kas­ko­de­ckung bis 6 Mona­te nach dem Scha­den unab­hän­gig von der Schadenhöhe
  • Wer­den sowohl das Erst- als auch das Zweit­fahr­zeug über die Axa ver­si­chert, wird für das Zweit­fahr­zeug unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen die glei­che Scha­den­frei­heits­klas­se gewährt, höchs­tens jedoch die SFR 10. Die­se Rege­lung setzt einen Füh­rer­schein­be­sitz von min­des­tens einem Jahr vor­aus und dass sowohl der Pkw des Ver­si­che­rungs­neh­mers / Part­ners in „mobil kom­fort“ oder „VIP“ ver­si­chert sind. Zudem darf das Zweit­fahr­zeug nur vom Ver­si­che­rungs­neh­mer und Part­ner gefah­ren wer­den, wobei bei­de Part­ner min­des­tens 23 Jah­re alt sein müs­sen. Aus­drück­lich gilt die­se ver­bes­ser­te Zweit­wa­gen­re­ge­lung nicht im Tarif mobil kom­pakt und nur für pri­va­te Pkw.
  • Rabatt bei Last­schrift­ein­zug über ein SEPA-Man­dat. Die Axa stellt klar:

Es han­delt sich nicht um einen pau­scha­len Rabatt, aber die Zahl­art wird beim der Bei­trags­be­rech­nung berück­sich­tigt.

Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen des Tarifs mobil kom­fort pre­mi­um der Axa

  • Feh­len­de bedin­gungs­sei­ti­ge Garan­tie, dass nicht zum Nach­teil des Ver­si­che­rungs­neh­mers von den unver­bind­li­chen Mus­ter­be­din­gun­gen des GDV abge­wi­chen wird (GDV-Garan­tie)
  • Feh­len­de Garan­tie, dass nicht zum Nach­teil des Ver­si­che­rungs­neh­mers von den unver­bind­li­chen Emp­feh­lun­gen des Arbeits­krei­ses Bera­tungs­pro­zes­se abge­wi­chen wird (Arbeits­kreis-Garan­tie)
  • Kein Ein­schluss einer Best-Leis­tungs-Garan­tie
  • Fah­rer­schutz mit – aller­dings hohen – Sub­li­mits (Schmer­zens­geld max. 200.000 Euro, Ver­dienst­aus­fall max. 4.000 Euro monat­lich, Unter­halts­an­sprü­che bis 3.000 Euro monat­lich, Haus­halts­hil­fe bis 1.000 Euro monat­lich, behin­der­ten­ge­rech­ter Umbau bis 200.000 Euro, sons­ti­ge ver­mehr­te Bedürf­nis­se bis 2.000 Euro monat­lich). Kei­ne Leis­tung, wenn ein Unfall­ereig­nis kei­nen sta­tio­nä­ren Kran­ken­haus­auf­ent­halt zur Fol­ge hat­te (min. 3 Tage inner­halb von 6 Mona­ten nach dem Unfall). Anders als bei vie­len Wett­be­wer­bern ist der Fah­rer­schutz der Axa als Unfall- und nicht als Haft­pflicht­de­ckung konzipiert: 

„Die Fah­rer­schutz­ver­si­che­rung ist eine Kfz-Unfall­ver­si­che­rung. Die Leis­tun­gen rich­ten sich nach dem tat­säch­lich ent­stan­de­nen Personenschaden.“

  • Bei einem durch Rabatt­schutz Top geschütz­ten Schä­den im Jahr nach einem Scha­den kei­ne Wei­ter­stu­fung der Schadenfreiheitsklasse
  • Scha­den­er­satz­ver­si­che­rung bei Aus­lands­rei­sen (Aus­lands­schutz) besteht in der Euro­päi­schen Uni­on – ohne das Gebiet der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land – sowie in Groß­bri­tan­ni­en, Island, Liech­ten­stein, Nor­we­gen und der Schweiz. Es feh­len also gegen­über dem sons­ti­gen Gel­tungs­be­reich Alba­ni­en, Andor­ra, Bos­ni­en und Her­ze­go­wi­na, der euro­päi­sche Teil von Kasach­stan, Kroa­ti­en, Maze­do­ni­en, Mol­da­wi­en, Mona­co, Mon­te­ne­gro, der euro­päi­sche Teil von Russ­land, San Mari­no, Ser­bi­en, der euro­päi­sche Teil der Tür­kei, Ukrai­ne, der Vati­kan­staat und Weißrussland.
  • Kein optio­na­ler Ein­schluss eines Ver­kehrs­rechts­schut­zes im Rah­men der Kfz-Ver­si­che­rung. Nach Zif­fer A.2.2.6.5 des Pre­mum-Bau­steins aller­dings tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung durch einen Anwalt für alle Ange­le­gen­hei­ten die den ver­si­cher­ten Pkw betref­fen. Der Anbie­ter stellt klar, dass Ver­kehrs­rechts­schutz über eine Koope­ra­ti­on ange­bo­ten werde.
  • Wird der Scha­den­ser­vice Basis (Werk­statt­bin­dung) ver­ein­bart und eine etwa­ige Repa­ra­tur bei Kas­ko­schä­den nicht in einer Part­ner­werk­statt der Axa durch­ge­führt, erhöht sich der ver­ein­bar­te Selbst­be­halt um 500 Euro, bei Glas­schä­den um 250 Euro. Anders als bei Wett­be­wer­bern wer­de bedin­gungs­sei­tig kei­ne Kos­ten für die Innen- und Außen­rei­ni­gung des ver­si­cher­ten Fahr­zeugs über­nom­men. Eben­falls nicht aus­drück­lich mit­ver­si­chert sind die Kos­ten für eine Abho­lung bzw. Rück­füh­rung des ver­si­cher­ten Kfz vom Kun­den bzw. zum Kun­den. Nicht ent­hal­ten ist eine Garan­tie für die aus­ge­tausch­te oder repa­rier­te Teile
  • Kei­ne erwei­ter­te Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Unter­schla­gung
  • Kein Kos­ten­über­nah­me für scha­den­be­ding­ten Treib­stoff­er­satz in Teil- und Vollkasko
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung von Schä­den durch Nut­zung einer auto­ma­ti­schen Por­tal­wasch­an­la­ge / Auto­wasch­stra­ße im Rah­men der Teilkaskoversicherung
  • Kein Ein­schluss einer Schlin­ger­de­ckung (Schä­den im Rah­men einer Kas­ko­de­ckung, die am zie­hen­den Fahr­zeug durch einen Anhän­ger ohne Ein­wir­kung von außen geschehen)
  • Kein aus­drück­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz gegen Hacker- und Cyber­an­grif­fe (Mani­pu­la­ti­on der Fahr­zeug­soft­ware durch einen unbe­rech­tig­ten Drit­ten). Bei­spiels­wei­se bestehe gemäß Urteil des AG Mün­chen von 12.03.2020 (Az. 274 C 7752/19) kein Ver­si­che­rungs­schutz, wenn Drit­te durch ein Keyl­ess-Go-Sys­tem ohne Gewalt­ein­satz in ein Kfz ein­drin­gen. Inwie­fern hier­für Ver­si­che­rungs­schutz im Rah­men der unbe­nann­ten Gefah­ren besteht, sei laut Axa im Ein­zel­fall zu prü­fen und kön­ne nicht pau­schal bestä­tigt werden.
  • Der Ver­si­che­rer stellt durch Ver­weis auf den GDV klar, dass Ver­si­che­rungs­schutz in der Kas­ko­ver­si­che­rung bestehe, wenn ein ver­si­cher­tes Kfz infol­ge von Keyl­ess-Sys­te­men gestoh­len werde:

„Unab­hän­gig davon, wie schnell oder ein­fach das Auto geknackt wur­de, leis­tet die Kfz-Kas­ko­ver­si­che­rung, wenn der Wagen gestoh­len wur­de. Wird ein Auto mit einem Keyl­ess-Sys­tem geknackt, fin­den sich kei­ne typi­schen Ein­bruch- oder Dieb­stahl­spu­ren. Auf den Ver­si­che­rungs­schutz hat das jedoch kei­ne Aus­wir­kun­gen. Schließ­lich leis­tet die Kas­ko­ver­si­che­rung auch, wenn das Auto nicht wie­der auf­taucht und somit auf sol­che Spu­ren nicht unter­sucht wer­den kann. Soll­te das gestoh­le­ne Auto wie­der­ge­fun­den wer­den, kann der Dieb­stahl in eini­gen Fäl­len über die ver­bau­ten Steu­er­ge­rä­te rasch rekon­stru­iert wer­den.“[1]

  • Raten­zah­lungs­schlag bei Wahl einer unter­jäh­ri­gen Zahl­wei­se. Zur genau­en Höhe gibt es wenig kon­kre­te Anga­ben aus dem Hau­se des Ver­si­che­rers. Fern­münd­lich wur­den ein­ma­lig benannt 3% bei halb­jähr­li­cher bzw. 5% bei vier­tel- oder halb­jähr­li­cher Zahl­wei­se. Von ande­rer Sei­te wur­de mit­ge­teilt, dass die „Kom­bi­na­ti­on von SEPA und Zahl­wei­se [….] eine Prä­mi­en­än­de­rung ana­log „wei­cher“ Merk­ma­le“ erzeu­ge. Eine wei­te­re Stel­le benann­te die kon­kre­te Höhe der Raten­zah­lungs­zu­schlä­ge als „falsch“. Für den Ein­zel­fall ist hier auf den Tarif­rech­ner zu verweisen.
  • Über den Ange­bots­rech­ner der Axa kön­nen nur Adres­sen bis maxi­mal 30 Zei­chen ange­legt werden.

[1] „Keyl­ess-Schließ­sys­tem. Kas­ko deckt Funk­si­gnal-Masche der Auto­die­be ab“ auf „gdv​.de“ vom 18.03.2016. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.gdv​.de/​d​e​/​t​h​e​m​e​n​/​n​e​w​s​/​k​a​s​k​o​-​d​e​c​k​t​-​f​u​n​k​s​i​g​n​a​l​-​m​a​s​c​h​e​-​d​e​r​-​a​u​t​o​d​i​e​b​e​-​a​b​-​1​4​238, zuletzt auf­ge­ru­fen am 11.03.2021

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