Bomb­s­hell im Straf­pro­zess gegen „unge­impf­te“ Soldatin

Bereits im Vor­feld der Ver­hand­lun­gen hat­te sich eine neue Sen­sa­ti­on her­um­ge­spro­chen, also noch bevor die­se vom vor­sit­zen­den Rich­ter Dr Juli­an Lan­ge ver­kün­det wor­den war: der für den heu­ti­gen Tag ange­kün­dig­te Zeu­ge Wal­de­mar Kr. wür­de nicht kom­men, da er an dem frag­li­chen 13.01.2022 gar nicht vor Ort war und daher auch nichts zu den Ereig­nis­sen jenes Tages aus­sa­gen konn­te. Mit­hin waren sowohl die Ange­klag­te wie auch ihr Vater jeweils sehr hoff­nungs­voll auf den Aus­gang der Haupt­ver­hand­lung. Auch die Schwes­ter der Ange­klag­ten war da. Die­se bestä­tig­te dann auch den Emp­fang der am 23.02.2024 bei Gericht vor­ge­tra­ge­nen Tele­gram­nach­rich­ten vom 13.01.2022. wei­ter­le­sen…

Sol­da­ten­pro­zess vom 26.02.2024: Teil 2 Der Aussageskandal

Beim Her­aus­ge­hen aus dem Ver­hand­lungs­saal habe Rechts­an­walt Ivan Kün­ne­mann die Staats­an­wäl­tin ange­spro­chen, ob sie von sich aus gegen die drei Bun­des­wehr­an­ge­hö­ri­gen wegen mög­li­cher uneid­li­cher Falsch­aus­sa­gen ermit­teln wer­de. Dar­auf habe sie nach Aus­sa­gen eines der anwe­sen­den Zeu­gen sehr zickig reagiert und mit­ge­teilt, dass sie dazu kei­ne Ein­las­sung machen wür­de. wei­ter­le­sen…

Über­ra­schen­de Zeu­gen­aus­sa­gen bei Sol­da­ten­pro­zess vom 30.01.2024

Um 16:22 tra­ten der vor­sit­zen­de Rich­ter Lan­ge und die Schöf­fen wie­der ein. Die Ver­tei­di­gung stell­te einen Beweis­an­trag zum Beweis der Tat­sa­che, inwie­fern die frag­li­che Ver­neh­mung der Ange­klag­ten vom 13.01.2022 tat­säch­lich statt­ge­fun­den hat­te. Es spre­che vie­les dafür, dass das Ver­neh­mungs­pro­to­koll nur eine Sach­zu­sam­men­fas­sung sei und offen­sicht­lich nicht von den als Zeu­gen Ver­nom­me­nen Mu. und Br. über­nom­men wor­den sei. Hier­zu sei als Zeu­gin Haupt­mann Blan­ca Bl. zu laden und zu ver­neh­men. Die Aus­sa­ge von Frau Bl. sei wich­tig. wei­ter­le­sen…

Sol­da­ten­pro­zess in Hil­des­heim vom 15.01.2024

Es drängt sich der Ver­dacht auf, dass das Gericht ungern Fra­gen beant­wor­tet haben möch­te, aus denen sich erge­ben könn­te, wie die im Ver­fah­ren befrag­ten Offi­zie­re zu der Rechts­auf­fas­sung kom­men, was sie als „Befehl“ zu ver­ste­hen haben. Gleich­wohl darf die Staats­an­wäl­tin immer wie­der die inhalt­lich weit­ge­hend glei­chen Fra­gen stel­len, ob etwa eine „Anord­nung“ oder „Auf­for­de­rung“ gleich­falls als „Befehl“ zu ver­ste­hen sei. wei­ter­le­sen…

Sol­da­ten­pro­zess am Land­ge­richt Hildesheim

Begrün­det wur­de die Sor­ge der Befan­gen­heit gegen den aktu­ell vor­sit­zen­den Rich­ter unter ande­rem damit, dass der vor­sit­zen­de Rich­ter die von der Ver­tei­di­gung umfas­send vor­ge­tra­ge­nen Dienst­vor­schrif­ten für Sol­da­ten nicht berück­sich­ti­gen woll­te. Die wehr­dienst­recht­li­chen Ver­fah­rens­vor­schrif­ten sei­en der­zeit aus­ge­setzt. Hier­zu erklär­te die Ver­tei­di­gung, dass auch Straf­ge­rich­te laut Grund­ge­setz an die Berück­sich­ti­gung dienst­recht­li­cher Vor­schrif­ten gebun­den sei­en. Dabei lei­te­ten die Schöf­fen ihr Rechts­wis­sen vom Rich­ter als Vor­sit­zen­den ab. In die­sem Zusam­men­hang bestehe die Gefahr der Ver­ur­tei­lung der Ange­klag­ten ent­ge­gen für die­se vor­teil­haf­te­rer Dis­zi­pli­nar­vor­schrif­ten. wei­ter­le­sen…