Sol­da­ten­pro­zess in Hil­des­heim vom 15.01.2024

Es drängt sich der Ver­dacht auf, dass das Gericht ungern Fra­gen beant­wor­tet haben möch­te, aus denen sich erge­ben könn­te, wie die im Ver­fah­ren befrag­ten Offi­zie­re zu der Rechts­auf­fas­sung kom­men, was sie als „Befehl“ zu ver­ste­hen haben. Gleich­wohl darf die Staats­an­wäl­tin immer wie­der die inhalt­lich weit­ge­hend glei­chen Fra­gen stel­len, ob etwa eine „Anord­nung“ oder „Auf­for­de­rung“ gleich­falls als „Befehl“ zu ver­ste­hen sei. wei­ter­le­sen…