Sol­da­ten­pro­zess bei „klü­ge­rem Richter“?

Der aktu­el­len Haupt­ver­hand­lung gegen dem Ange­klag­ten W. war ein Ver­fah­ren am Amts­ge­richt Cel­le vor­an­ge­gan­gen. Dabei sei die dama­li­ge Ver­hand­lung zunächst wegen feh­len­der Aus­sa­ge­ge­neh­mi­gun­gen der als Zeu­gen vor­ge­la­de­nen Sol­da­ten abge­bro­chen wor­den. Dies hat­te für die­se näm­lich eine Dienst­pflicht­ver­let­zung zur Fol­ge. wei­ter­le­sen…

Bomb­s­hell im Straf­pro­zess gegen „unge­impf­te“ Soldatin

Bereits im Vor­feld der Ver­hand­lun­gen hat­te sich eine neue Sen­sa­ti­on her­um­ge­spro­chen, also noch bevor die­se vom vor­sit­zen­den Rich­ter Dr Juli­an Lan­ge ver­kün­det wor­den war: der für den heu­ti­gen Tag ange­kün­dig­te Zeu­ge Wal­de­mar Kr. wür­de nicht kom­men, da er an dem frag­li­chen 13.01.2022 gar nicht vor Ort war und daher auch nichts zu den Ereig­nis­sen jenes Tages aus­sa­gen konn­te. Mit­hin waren sowohl die Ange­klag­te wie auch ihr Vater jeweils sehr hoff­nungs­voll auf den Aus­gang der Haupt­ver­hand­lung. Auch die Schwes­ter der Ange­klag­ten war da. Die­se bestä­tig­te dann auch den Emp­fang der am 23.02.2024 bei Gericht vor­ge­tra­ge­nen Tele­gram­nach­rich­ten vom 13.01.2022. wei­ter­le­sen…

Sol­da­ten­pro­zess vom 26.02.2024: Teil 1 Beweis­an­trä­ge zurückgewiesen

„1.  Es bleibt wei­ter­hin unklar, war­um über­haupt ein Befehl zu einer medi­zi­ni­schen Maß­nah­me des Imp­fens erteilt wer­den kann. § 17 a SG stellt hier­für kei­ne ein­deu­ti­ge Rechts­grund­la­ge dar. Weder kann nach all­ge­mei­nem Kon­sens ein Vor­ge­setz­ter einem Sol­da­ten das Rau­chen durch Befehl unter­sa­gen noch kann er mit­tels Befehls eine Ope­ra­ti­on oder das Neh­men einer Arz­nei zur Gesund­erhal­tung anord­nen. wei­ter­le­sen…

Über­ra­schen­de Teil­ein­las­sung der Ange­klag­ten bei Soldatenprozess

„Gibt es auf­grund von deut­schen Sta­tis­ti­ken oder Daten­er­he­bun­gen Bele­ge, dass die COVID-19 Impf­stof­fe bei den deut­schen Bun­des­wehr­sol­da­ten in den Jah­ren 2021, 2022 und 2023 schwe­re Krank­heits­ver­läu­fe oder Todes­fäl­le ver­hin­der­ten, und wenn ja, welche?“

Der Bun­des­re­gie­rung lie­gen kei­ne Bele­ge im Sin­ne der Fra­ge­stel­lung vor. wei­ter­le­sen…

Haupt­ver­hand­lung gegen Sol­da­tin geht in die nächs­te Runde

Die­se Zeu­gen­aus­sa­ge ste­he im Wider­spruch zur Aus­sa­ge des Zeu­gen Mu. vor Gericht, wonach er mit der Ange­klag­ten nicht über Reli­gi­on gespro­chen habe. Mög­li­cher­wei­se habe Herr Mu. unzu­tref­fend aus­ge­sagt. Aus­führ­lich sei bei Cri­ti­cal News über sei­ne Aus­sa­gen berich­tet wor­den. Kom­me es auf die Aus­sa­ge des Autors Ste­phan Wit­te an, so wür­de Lau­sen hier­zu eine Beweis­an­re­gung machen. Offen­bar dach­te Rich­ter lan­ge kurz dar­über nach. Anschlie­ßend ent­schie­den Rich­ter und Staats­an­walt­schaft, dass es kei­ne Beden­ken dage­gen gäbe, dass der Autor als Pro­zess­be­ob­ach­ter und Zeu­ge der Ereig­nis­se wei­ter im Raum ver­blei­be. wei­ter­le­sen…

Über­ra­schen­de Zeu­gen­aus­sa­gen bei Sol­da­ten­pro­zess vom 30.01.2024

Um 16:22 tra­ten der vor­sit­zen­de Rich­ter Lan­ge und die Schöf­fen wie­der ein. Die Ver­tei­di­gung stell­te einen Beweis­an­trag zum Beweis der Tat­sa­che, inwie­fern die frag­li­che Ver­neh­mung der Ange­klag­ten vom 13.01.2022 tat­säch­lich statt­ge­fun­den hat­te. Es spre­che vie­les dafür, dass das Ver­neh­mungs­pro­to­koll nur eine Sach­zu­sam­men­fas­sung sei und offen­sicht­lich nicht von den als Zeu­gen Ver­nom­me­nen Mu. und Br. über­nom­men wor­den sei. Hier­zu sei als Zeu­gin Haupt­mann Blan­ca Bl. zu laden und zu ver­neh­men. Die Aus­sa­ge von Frau Bl. sei wich­tig. wei­ter­le­sen…

Sol­da­ten­pro­zess am Land­ge­richt Hildesheim

Begrün­det wur­de die Sor­ge der Befan­gen­heit gegen den aktu­ell vor­sit­zen­den Rich­ter unter ande­rem damit, dass der vor­sit­zen­de Rich­ter die von der Ver­tei­di­gung umfas­send vor­ge­tra­ge­nen Dienst­vor­schrif­ten für Sol­da­ten nicht berück­sich­ti­gen woll­te. Die wehr­dienst­recht­li­chen Ver­fah­rens­vor­schrif­ten sei­en der­zeit aus­ge­setzt. Hier­zu erklär­te die Ver­tei­di­gung, dass auch Straf­ge­rich­te laut Grund­ge­setz an die Berück­sich­ti­gung dienst­recht­li­cher Vor­schrif­ten gebun­den sei­en. Dabei lei­te­ten die Schöf­fen ihr Rechts­wis­sen vom Rich­ter als Vor­sit­zen­den ab. In die­sem Zusam­men­hang bestehe die Gefahr der Ver­ur­tei­lung der Ange­klag­ten ent­ge­gen für die­se vor­teil­haf­te­rer Dis­zi­pli­nar­vor­schrif­ten. wei­ter­le­sen…