Sol­da­ten­pro­zess vom 26.02.2024: Teil 1 Beweis­an­trä­ge zurückgewiesen

„1.  Es bleibt wei­ter­hin unklar, war­um über­haupt ein Befehl zu einer medi­zi­ni­schen Maß­nah­me des Imp­fens erteilt wer­den kann. § 17 a SG stellt hier­für kei­ne ein­deu­ti­ge Rechts­grund­la­ge dar. Weder kann nach all­ge­mei­nem Kon­sens ein Vor­ge­setz­ter einem Sol­da­ten das Rau­chen durch Befehl unter­sa­gen noch kann er mit­tels Befehls eine Ope­ra­ti­on oder das Neh­men einer Arz­nei zur Gesund­erhal­tung anord­nen. wei­ter­le­sen…