Ukrai­ne Dekret № 84 / 2024: Über die Bestim­mun­gen über den Mili­tär­dienst in der Natio­nal­gar­de der Ukrai­ne durch Aus­län­der und Staatenlose

Disclaimer: Critical News International verurteilt jeglichen Verstoß gegen das Völkerrecht und jede (!) Form von kriegerischer Handlung – weltweit und auch in Europa -aufs Schärfste und bekennt sich zu einem friedlichen Miteinander der Völker.

"Wir fordern die politisch und militärisch Verantwortlichen dazu auf, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um Frieden zu stiften, somit jede Handlung zu unterlassen, die zu einer Eskalation führen kann."

Am 21.02.2024 hat der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj das Dekret №84 / 2024 erlassen, mit dem das Verfahren für den Militärdienst von Ausländern und Staatenlosen in der Nationalgarde der Ukraine geregelt wird. Unter Punkt 2 des Dekrets heißt es z. B.:

Ausländer, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Ukraine aufhalten, nicht vorbestraft sind und die im Gesetz der Ukraine "Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst" festgelegten Voraussetzungen für den Wehrdienst erfüllen, können auf freiwilliger Basis (im Rahmen eines Vertrages) zum Wehrdienst in der Nationalgarde der Ukraine (im Folgenden als Wehrdienst bezeichnet) herangezogen werden.

Das Dekret wird just zu einem Zeitpunkt erlassen, als deutsche Generäle über den Einsatz der Taurus auf einem offensichtlich ungesicherten Datenkanal herum schwadronnieren und sich über den Sachverhalt austauschen, dass in der Ukraine "da viele Leute mit amerikanischem Akzent in Zivilklamotten herumlaufen" würden.

Am 25.02.2024 berichtet die Tagesschau, dass „laut Selenskyj 31.000 ukrainische Soldaten getötet[1] worden sein. "Es sind nicht 300.000, nicht 150.000, wie es Putin und sein Kreis von Lügnern behaupten[2]", soll Selenskyj bei einer Pressekonferenz in Kiew gesagt haben. "Jeder Gefallene ist ein großer Verlust für uns[3]", habe er hinzugefügt. Keine Angaben machte hingegen zu verletzten oder vermissten Soldaten, „denn dies könne dem russischen Militär nutzen[4]“.

Während Selenskyj vermeintlich weitgehend konkrete Angaben zu den gefallenen ukrainischen Soldaten machen konnte, wisse er hingegen nicht, wie viele der Zivilisten getötet wurden. Man vermute aber, dass es „wohl Zehntausende in den besetzten Gebieten des Landes[5]“ seien.

Derweil Selenskyj Zahlen um die 300.000 bzw. 150.000 Zahlen an getöteten Soldaten energisch von sich wies, soll laut einem US-Geheimbericht, der Mitte Dezember 2023 veröffentlicht wurde, ca. 315.000 russische Soldaten getötet worden sein. Dies wären laut Tagesschau 87 % jener Soldaten, über die Russland vor dem Krieg verfügt habe. [6]

Diese Zahlen sind derart unglaubhaft, und dienen wohl mehr dem Sachverhalt, weitere Bereitschaft zu Waffenlieferungen für die Ukraine zu erzeugen, da davon auszugehen sei, dass Russland bereits entscheidend getroffen wäre. Auf dem Schlachtfeld spiegelt sich die vermeintliche Überlegenheit der Ukraine aber nicht sichtbar ab.

Deutlich wird der Widerspruch zudem, als Selenskyj mitteilt, „ob die Ukraine verlieren wird, ob es sehr schwierig für uns wird und ob es eine große Anzahl von Opfern geben wird, hängt von Ihnen ab, von unseren Partnern, von der westlichen Welt“. Gäbe es dieses Missverhältnis getöteter Soldaten von 1 zu 10 ukrainischer zu russischen Soldaten, würde Selenskyj nicht davon reden, dass die Ukraine verlieren könnte.

Es muss also davon ausgegangen werden, dass auf allen Seiten keine genauen Daten zur realen Situation gemacht werden.

Die Ukraine hat sich mit dem jetzigen Dekret noch einmal deutlich positioniert, damit ausländische Soldaten in ihrer Nationalgarde gegen Russland kämpfen und somit ihre Einheiten verstärken können.

Es kann auch davon ausgegangen werden, dass auf diese Weise NATO-Soldaten an entsprechenden Stellen eingebunden werden, die zur Bedienung ausländischer Waffen benötigt werden, wie z. B. der Taurus. Dann müssen auch keine Menschen in Zivilklamotten mit amerikanischen Akzent herumlaufen, sondern könnten direkt in die Nationalgarde der Ukraine eingegliedert werden.



Die Übersetzung der Nachricht erfolgte mit der kostenlosen Translator-App von DeepL.

VERORDNUNG DES PRÄSIDENTEN DER UKRAINE NR. 84/2024[7]

Über die Regelung des Militärdienstes von Ausländern und Staatenlosen in der Nationalgarde der Ukraine

In Übereinstimmung mit dem vierten Teil des Artikels 211 des ukrainischen Gesetzes "Über die Wehrpflicht und den Militärdienst" und dem fünften Teil des Artikels 9 des ukrainischen Gesetzes "Über die Nationalgarde der Ukraine" erlasse ich hiermit

1. Die Genehmigung des Reglements über die Ableistung des Militärdienstes in der Nationalgarde der Ukraine durch Ausländer und Staatenlose (Anlage).

2. Dieser Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.

Präsident der Ukraine V. ZELENSKY

21. Februar 2024

ANGENOMMEN

Durch den Erlass des Präsidenten der Ukraine

vom 21. Februar 2024

84/2024


VERORDNUNGEN über den Militärdienst von Ausländern und Staatenlosen in der Nationalgarde der Ukraine

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Verordnung regelt das Verfahren für die Ableistung des Militärdienstes in der Nationalgarde der Ukraine durch Ausländer und Staatenlose (nachstehend "Ausländer" genannt).

2. (2) Ausländer, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Ukraine aufhalten, nicht vorbestraft sind und die im Gesetz der Ukraine "Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst" festgelegten Voraussetzungen für den Wehrdienst erfüllen, können auf freiwilliger Basis (im Rahmen eines Vertrages) zum Wehrdienst in der Nationalgarde der Ukraine (im Folgenden als Wehrdienst bezeichnet) herangezogen werden.

Ausländer sind verpflichtet:

dem Wehrdienst als Gefreiter auf Vertragsbasis;

dem vertraglich vereinbarten Militärdienst für Personen im Rang eines Unteroffiziers oder eines Unteroffiziers.

Ein Vertrag über die Ableistung des Militärdienstes in der Nationalgarde der Ukraine durch Ausländer oder Staatenlose der jeweiligen Art (nachstehend "Vertrag" genannt) wird mit Ausländern abgeschlossen, die auf freiwilliger Basis gemäß dem beigefügten Formular eingeschrieben werden.

3. Die Listen der Stellen, die nicht mit Ausländern und Staatenlosen besetzt werden können, und der militärischen Einheiten der Nationalgarde der Ukraine, in denen Ausländer und Staatenlose nicht dienen können, werden vom Innenministerium der Ukraine festgelegt.

4. Ausländer, die den Wunsch geäußert haben, vertraglichen Wehrdienst zu leisten, wenden sich an das territoriale Zentrum für Rekrutierung und soziale Unterstützung an ihrem Wohnort oder direkt an die militärische Einheit der Nationalgarde der Ukraine, in der sie vertraglichen Wehrdienst leisten wollen.

Die territorialen Zentren für Rekrutierung und soziale Unterstützung, die von Ausländern kontaktiert wurden, die den Wunsch geäußert haben, vertraglichen Militärdienst in der Nationalgarde der Ukraine zu leisten, verweisen diese Personen an die entsprechenden Militäreinheiten der Nationalgarde der Ukraine.

Ausländer, die den Wunsch geäußert haben, Militärdienst in der ukrainischen Nationalgarde zu leisten, müssen einen Antrag auf Aufnahme in den vertraglichen Militärdienst stellen sowie ihre Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Überprüfung der von ihnen gemachten Angaben erteilen. Entsprechende Anträge und Zustimmungen werden schriftlich in Papier- oder elektronischer Form (sofern technisch möglich) eingereicht.

5. Bei Ausländern, die den Wunsch geäußert haben, im Rahmen eines Vertrages Militärdienst zu leisten, werden die Informationen über die Rechtmäßigkeit des Überschreitens der Staatsgrenze durch Ausländer bei der Einreise in die Ukraine, die Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine, das Vorhandensein eines Reisepasses oder eines Ausweises, der ihren besonderen Status bestätigt, Informationen über das Nichtvorliegen von Vorstrafen sowie die Zuverlässigkeit anderer von ihnen gemachter Angaben überprüft.

Die Organisation der Überprüfung von Informationen wird den Befehlshabern (Chefs) der Militäreinheiten der Nationalgarde der Ukraine anvertraut, indem sie Anfragen an das Innenministerium der Ukraine, den Staatlichen Migrationsdienst der Ukraine, die Verwaltung des Staatlichen Grenzschutzdienstes der Ukraine und den Sicherheitsdienst der Ukraine richten, die im Rahmen ihrer Befugnisse die entsprechende Überprüfung durchführen.

Dem Ersuchen ist eine Kopie der Zustimmung des Ausländers zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und zur Überprüfung der von ihm gemachten Angaben, eine Kopie des Reisepasses oder des Ausweises des Ausländers, der seinen besonderen Status bestätigt, sowie eine ordnungsgemäß beglaubigte ukrainische Übersetzung dieser Dokumente beizufügen.

Ergeben die Ergebnisse der Überprüfung, dass die Angaben nicht den festgelegten Anforderungen für die Einberufung zum Wehrdienst entsprechen, kommt der Ausländer für die Einberufung zum Wehrdienst nicht in Betracht.

6. Ausländer, die zum Militärdienst eingezogen werden, müssen sich einer obligatorischen medizinischen Untersuchung durch eine militärmedizinische Kommission in einer Gesundheitseinrichtung des ukrainischen Innenministeriums unterziehen, eine fachliche und psychologische Auswahl treffen und die vom ukrainischen Innenministerium festgelegten Normen für die körperliche Ausbildung erfüllen.

7. Ausländer, die zum ersten Mal zum Militärdienst eingezogen werden, verpflichten sich offiziell, die Verfassung und die Gesetze der Ukraine strikt einzuhalten und die Pflichten des Militärdienstes gewissenhaft zu erfüllen.

8. Ausländer, die im Einklang mit dem Gesetz Militärdienst leisten, sind Angehörige der Nationalgarde der Ukraine (im Folgenden "Angehörige" genannt).

Die Zugehörigkeit eines Ausländers zum Militär wird durch einen Militärausweis für Gefreite, Feldwebel und Oberfeldwebel bestätigt, dessen Muster und Ausstellungsverfahren vom Verteidigungsministerium der Ukraine festgelegt werden.

9. Beginn, Aussetzung und Beendigung des Militärdienstes, die Dauer des Militärdienstes und die Altersgrenze für den Militärdienst werden durch das Gesetz der Ukraine "Über den Militärdienst und den Militärdienst" festgelegt.

10. Der Wehrdienst endet im Falle der Entlassung aus dem Wehrdienst, des Todes, der gerichtlichen Anerkennung als vermisst oder der Todeserklärung.

11. Die Gesamtdauer des Wehrdienstes eines Soldaten umfasst die im Wehrdienst verbrachte Zeit, wobei die in dieser Verordnung vorgesehenen Fälle berücksichtigt werden. Die Gesamtzeit des Wehrdienstes wird nach dem Kalender und in den durch die ukrainische Gesetzgebung festgelegten Fällen nach Vorzugsbedingungen festgelegt.

Die Zeit, in der ein Soldat eine Strafe wie Festnahme oder Inhaftierung in einem Disziplinarbataillon verbüßt, die Zeit des unerlaubten Verlassens einer militärischen Einheit oder eines Dienstortes für einen Zeitraum von mehr als 10 Tagen, die gemäß der Anordnung eines Beamten über die Abfahrt eines Soldaten zum Ort der Festnahme oder Inhaftierung in einem Disziplinarbataillon und seine Ankunft festgelegt wird, sowie die Zeit des unerlaubten Verlassens einer militärischen Einheit oder eines Dienstortes werden nicht in die Gesamtdauer des Militärdienstes einbezogen. Auszüge aus diesen Befehlen werden in die Personalakten der Soldaten aufgenommen und bilden die Grundlage für die entsprechenden Eintragungen in deren Unterlagen.

12. Die Ableistung des Wehrdienstes durch den Soldaten wird in seiner Personalakte festgehalten, die nach dem vom Innenministerium der Ukraine festgelegten Verfahren und Formular geführt wird.

Die Personalakte enthält Informationen über den Wehrdienstleistenden und seine Familienangehörigen und nahestehenden Personen sowie andere notwendige Informationen mit seiner vorherigen Zustimmung (Anlage).

Das Verfahren für die Registrierung der Wehrdienstleistenden, die Formen und der Zweck der Registrierungsunterlagen, das Verfahren für ihre Erstellung und Pflege werden vom Innenministerium der Ukraine festgelegt.

13. Die Begründung, Änderung oder Beendigung von Rechtsverhältnissen von Ausländern, die Militärdienst leisten, insbesondere die Zuweisung und Aberkennung des militärischen Ranges, die Degradierung und Wiedereinsetzung in den militärischen Rang, die Ernennung zu einem Dienstposten, die Entlassung aus einem Dienstposten, die Beförderung, die Entlassung aus dem Militärdienst, der Abschluss und die Beendigung (Kündigung) eines Vertrages, die Verlängerung seiner Laufzeit, werden durch eine schriftliche Personalverordnung formalisiert.

Die Befehlshaber (Chefs) der militärischen Kommando- und Kontrollorgane, der Formationen, der militärischen Einheiten, der höheren militärischen Bildungseinrichtungen, der militärischen Ausbildungseinheiten (Zentren), der Stützpunkte, der Gesundheitseinrichtungen und der Einrichtungen der Nationalgarde der Ukraine (im Folgenden als militärische Einheiten bezeichnet), deren Positionen mit dem Rang eines Oberst (Hauptmann des 1. Ranges) und höher versehen sind, sind berechtigt, Personalbefehle zu erlassen.

Befehle, die von einer militärischen Einheit während eines besonderen Zeitraums ausgestellt werden, formalisieren die Verlängerung des Militärdienstes über den festgelegten Zeitraum hinaus in Übereinstimmung mit den Bedingungen, die im neunten Teil des Artikels 23 des Gesetzes der Ukraine "Über die Militärpflicht und den Militärdienst" festgelegt sind.

Das Verfahren für die Vorbereitung und Erteilung von Befehlen über die Ableistung des Militärdienstes wird vom Innenministerium der Ukraine festgelegt.

II. Besonderheiten der Einberufung zum Wehrdienst

14. Ausländer werden zum Wehrdienst als Gefreite, Unteroffiziere und Offiziere (nachstehend "Vertragsdienst" genannt) gemäß den Artikeln 19 und 20 des Gesetzes der Ukraine "Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst" unter Berücksichtigung der in Kapitel III1 des genannten Gesetzes festgelegten Besonderheiten eingezogen.

15. Frauen aus dem Kreis der Ausländer können auf Vertragsbasis zum Militärdienst herangezogen werden, wenn es freie militärische Stellen gibt, die mit Frauen besetzt werden können.

Die Liste der militärischen Positionen, die mit Frauen besetzt werden können, wird vom Innenministerium der Ukraine festgelegt.

Verfahren für die Auswahl und Einberufung von Ausländern zum Wehrdienst auf Vertragsbasis

16. Die Auswahl von Ausländern für den Militärdienst wird von den militärischen Einheiten vorgenommen.

Bei der Auswahl von Ausländern für Positionen werden ihre bisherige Erfahrung im Militärdienst, ihre Spezialisierung und ihre Ausbildung berücksichtigt.

Fehlt eine solche Erfahrung, werden die Ausländer nach ihrer Einberufung zum Militärdienst zu Ausbildungseinheiten (Zentren) und militärischen Einheiten der Nationalgarde der Ukraine geschickt, um in speziellen Kursen ausgebildet zu werden und die jeweils erforderliche militärische Spezialisierung zu erwerben.

17. In den Militäreinheiten der Nationalgarde der Ukraine werden folgende Maßnahmen zur Auswahl von Ausländern für den Militärdienst auf vertraglicher Grundlage getroffen

Voruntersuchung der persönlichen Eigenschaften von Ausländern vor ihrer Zulassung zum Militärdienst;

Einholung der schriftlichen Zustimmung von Ausländern zur Verarbeitung personenbezogener Daten und Überprüfung der von ihnen übermittelten Informationen;

Überprüfung der von den Ausländern gemachten Angaben;

Überweisung zur medizinischen Untersuchung an Gesundheitseinrichtungen des Innenministeriums der Ukraine;

berufliche und psychologische Auswahl;

Überprüfung des Niveaus der körperlichen Eignung;

Registrierung der Personalakten von Ausländern.

18. Die vorläufige Prüfung der persönlichen Eigenschaften von Ausländern, die den Wunsch geäußert haben, sich zum Militärdienst zu melden, umfasst die Prüfung der von den Ausländern vorgelegten Dokumente und die Ergebnisse der individuellen Gespräche mit ihnen.

Die Ergebnisse der Untersuchung der persönlichen Eigenschaften von Ausländern werden in den persönlichen Eigenschaften des Bewerbers berücksichtigt.

19. Die ärztliche Untersuchung von Ausländern wird von militärmedizinischen Kommissionen der zuständigen Gesundheitseinrichtung des Innenministeriums der Ukraine am Standort der Militäreinheit der Nationalgarde der Ukraine durchgeführt.

Für Ausländer, die aus gesundheitlichen Gründen für wehrdiensttauglich befunden werden, werden Maßnahmen zur fachlichen und psychologischen Auswahl sowie zur Prüfung der körperlichen Eignung organisiert und durchgeführt.

20. Für Ausländer, die die Auswahl für den Militärdienst erfolgreich bestanden haben, wird eine Personalakte angelegt.

Die Personalakte eines Bewerbers enthält

eine Bescheinigung der militärärztlichen Kommission über die Tauglichkeit für den Militärdienst;

eine Karte für die Berufsauswahl;

eine Bescheinigung über die Ergebnisse der Überprüfung der vom Ausländer gemachten Angaben;

eine Kopie des Reisepasses oder Ausweises des Ausländers, der seinen besonderen Status bestätigt, sowie eine ordnungsgemäß beglaubigte ukrainische Übersetzung der Seiten dieser Dokumente;

Informationen über die Zusammensetzung der Familie und der nahen Verwandten des Ausländers;

Ergebnisse der beruflichen und psychologischen Tests des Bewerbers;

Ergebnisse des körperlichen Eignungstests;

Informationen über die Beschäftigung in der Ukraine (falls vorhanden).

Nach dem Auswahlverfahren in den Militäreinheiten wird ein Vertrag mit dem Ausländer abgeschlossen.

Erfüllt der Ausländer die Anforderungen für den Militärdienst, schließt der Befehlshaber (Chef) der Militäreinheit einen Vertrag mit ihm ab und ernennt ihn für die entsprechenden militärischen Positionen, und es wird ein Befehl an das Personal ausgegeben.

Die militärische Einheit unterrichtet die zuständige militärische Befehls- und Kontrollinstanz über die vertragliche Anwerbung zum Wehrdienst und die Ernennung von Ausländern für die entsprechenden militärischen Positionen.

Stellt sich bei der Auswahl heraus, dass Ausländer die Anforderungen für den Militärdienst nicht erfüllen, so lehnt der Befehlshaber (Chef) der militärischen Einheit die Aufnahme dieser Personen in den Militärdienst ab und teilt ihnen dies schriftlich unter Angabe der Gründe für die Ablehnung mit.

21. Für Ausländer, die zum Militärdienst eingezogen werden, wird eine Probezeit von zwei Monaten festgelegt, die im Militärdienstvertrag angegeben ist.

Die Probezeit gilt als nicht bestanden, wenn festgestellt wird, dass der Soldat nicht in der Lage ist, seinen Posten einzunehmen und seine Pflichten zu erfüllen, sowie bei wiederholten Verstößen gegen die militärische Disziplin (Begehen von Straftaten).

Recht der Beamten auf Abschluss von Verträgen

22. Das Recht, einen Vertrag zu schließen, steht zu:

1) einem Beamten, der das Recht hat, Personalanordnungen zu erlassen, und zu dessen Befugnissen auch die Ernennung auf die entsprechenden Dienstposten gehört - mit Ausländern, die auf Dienstposten ernannt werden, für die der Stellenplan den Rang eines Gefreiten, Feldwebels und Oberfeldwebels vorsieht;

2) ein Beamter, der das Recht hat, aus dem Militärdienst zu entlassen - mit Ausländern, deren Militärdienstzeit über die Altersgrenze für den Militärdienst hinaus verlängert wurde.

Das Recht auf Abschluss eines neuen Vertrages wird den in Absatz 1 genannten Beamten eingeräumt.

Verträge für den Zeitraum, für den sie geschlossen werden

23. Der erste Vertrag wird abgeschlossen

mit Soldaten, die als Gefreite eingestellt werden, für eine Dauer von 3 Jahren;

mit Soldaten, die zu Unteroffizieren und Offizieren ernannt werden, für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren (je nach Vereinbarung der Parteien).

24. Die Dauer des Wehrdienstes kann durch einen neuen Vertrag bis zum Erreichen der Altersgrenze für den Wehrdienst verlängert werden:

für Wehrdienstleistende als Gefreite - für 3 Jahre;

für Wehrdienstleistende als Feldwebel und Unteroffiziere - für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren.

Während des Sonderzeitraums kann die Wehrdienstzeit der Wehrdienstleistenden auf deren Antrag im Rahmen eines neuen Vertrags für einen Zeitraum von 1 bis 10 Jahren verlängert werden, jedoch nicht länger als bis zum Erreichen der Altersgrenze für den Wehrdienst.

Die in Absatz 22 dieser Verordnung genannten Beamten erteilen eine Verfügung über den Abschluss eines neuen Vertrages mit einem Wehrdienstleistenden.

25. Die Dauer des letzten Vertrages richtet sich nach der Zeit, die bis zum Erreichen der Altersgrenze für den Wehrdienst verbleibt, oder nach der Zeit, für die er über die Altersgrenze hinaus im Wehrdienst verbleibt.

26. Ausländer können in folgenden Fällen nicht vertraglich zum Wehrdienst herangezogen werden

strafrechtliche Verurteilung wegen einer Straftat, die nicht annulliert oder getilgt wurde (ausgenommen rehabilitierte Personen) oder wenn gegen sie innerhalb des letzten Jahres eine Verwaltungsstrafe wegen eines Korruptionsdelikts verhängt worden ist;

die fehlende Zustimmung zur Überprüfung von Informationen oder des Reisepasses eines Ausländers oder eines Dokuments, das die Person bescheinigt und ihren besonderen Status bestätigt, oder die Feststellung der Tatsache, dass ein Ausländer oder ein Staatenloser falsche Informationen oder gefälschte Dokumente vorgelegt hat - auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung der von einem Ausländer oder einem Staatenlosen vorgelegten Informationen;

wenn die verbleibende Zeit bis zum Erreichen der Altersgrenze für den Militärdienst kürzer ist als die Laufzeit des ersten Vertrags, außer in den Fällen, die im dritten Teil des Artikels 23 des Gesetzes der Ukraine "Über den Militärdienst und die Wehrpflicht" aufgeführt sind;

illegaler Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Ukraine.

Berechnung der Dauer des vertraglich vereinbarten Wehrdienstes und Inkrafttreten eines Vertrages

27. Die Dauer des vertraglichen Wehrdienstes wird in vollen Jahren berechnet, außer in den Fällen, in denen der Vertrag mit einem Wehrpflichtigen vor Erreichen der Altersgrenze für den Wehrdienst geschlossen wird, sowie in den in Artikel 23 Teil 3 des Gesetzes der Ukraine "Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst" genannten Fällen.

28. Die Laufzeit des Vertrages wird ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens berechnet.

Der Vertrag tritt in Kraft:

mit den vertraglich zum Wehrdienst verpflichteten Soldaten - ab dem Tag der Eintragung in die Listen des Personals einer Militäreinheit;

für Wehrdienstleistende, deren Vertrag während des Sonderzeitraums ausgelaufen ist und deren Vertrag verlängert wurde, im Falle der Fortsetzung des Wehrdienstes auf der Grundlage eines neuen Vertrags nach der Ankündigung der Demobilisierung - ab dem Tag der Unterzeichnung des Vertrags.

29. Ein neuer Vertrag tritt am Tag nach dem Ablauf des vorherigen Vertrags in Kraft, mit Ausnahme von Verträgen mit Wehrdienstleistenden, deren Vertrag während eines Sonderzeitraums verlängert wurde.

30. Das Datum des Inkrafttretens des Vertrages wird in der ersten und zweiten Ausfertigung des Vertrages vermerkt, die durch die Unterschrift des Befehlshabers (Chefs) der militärischen Einheit beglaubigt und mit dem entsprechenden Stempel versehen wird.

Verfahren für den Abschluss von Verträgen

31. Der Vertrag wird in zwei Ausfertigungen geschlossen und von den Vertragsparteien unterzeichnet. Die Unterschrift des Beamten wird mit dem entsprechenden Stempel versehen.

Ein Exemplar des Vertrags wird in der Personalakte des Bediensteten aufbewahrt, das andere Exemplar wird vom Bediensteten aufbewahrt.

Der Vertrag ist die Grundlage für den Erlass eines entsprechenden Personalbefehls über die Eintragung eines Ausländers in die Listen des Personals der Nationalgarde der Ukraine und seine Ernennung in den entsprechenden Posten oder die Fortsetzung des Militärdienstes.

32. Die Wehrdienstleistenden schließen einen neuen Vertrag ab im Falle von:

Auslaufen des vorherigen Vertrages;

Wechsel des Wehrdienstleistenden von einer Art des Wehrdienstes zu einer anderen;

Fortsetzung des Wehrdienstes nach Erreichen der Altersgrenze für den Wehrdienst;

Wiederaufnahme des Wehrdienstes aufgrund einer unrechtmäßigen Entlassung, wenn die Laufzeit des vorherigen Vertrags abgelaufen ist;

das Ende eines Sonderzeitraums oder die Ankündigung der Demobilisierung, wenn der Vertrag während eines Sonderzeitraums über die festgelegten Fristen hinaus verlängert wird.

33. Ein neuer Vertrag ist spätestens einen Monat vor Ablauf des bestehenden Vertrages abzuschließen.

34. Ein neuer Vertrag mit Wehrpflichtigen, die die Altersgrenze für den Wehrdienst erreicht haben, wird geschlossen, nachdem ein Beamter, dem ein solches Recht eingeräumt wurde, beschlossen hat, sie über die Altersgrenze für den Wehrdienst hinaus im Dienst zu behalten. Die Dauer des Verbleibs im Wehrdienst über die Altersgrenze hinaus kann bis zu 5 Jahre betragen.

Verlängerung der Vertragslaufzeit

35. Für Wehrdienstleistende, die sich in einem Zustand befinden, der den Abschluss eines neuen Vertrages aus objektiven Gründen unmöglich macht (Gefangenschaft, Geiselhaft, Internierung in einem neutralen Staat, unbekannter Aufenthaltsort oder andere Umstände), wird die Laufzeit des vorherigen Vertrages verlängert, bis ein Gericht entscheidet, sie für vermisst oder tot zu erklären, oder bis zur Beendigung ihres Aufenthalts unter den oben genannten Bedingungen und ihrer Rückkehr zu den militärischen Einheiten, in denen sie Wehrdienst geleistet haben, sowie für den Zeitraum, der zur Feststellung ihrer Wehrtauglichkeit erforderlich ist.

36. Der Vertrag mit einem Soldaten wird bei seiner Entlassung aus dem Militärdienst im Zusammenhang mit dem Ablauf des Vertrages verlängert:

bis zum Ende des jährlichen Grundurlaubs, dessen Dauer ganz oder teilweise die Vertragsdauer überschreitet;

für die Zeit der stationären Behandlung in einer Gesundheitseinrichtung oder des Krankheits- oder Genesungsurlaubs nach einer Verletzung (Prellung, Trauma oder Verstümmelung) sowie für die Zeit der Freistellung vom Dienst aufgrund von Krankheit.

Die Verlängerung des Vertrags in den oben genannten Fällen wird durch einen Befehl des Kommandanten (Chefs) der Militäreinheit für die Militäreinheit formalisiert.

Beendigung (Kündigung) des Vertrags

37. Der Vertrag wird gekündigt (aufgelöst):

mit dem Tag des Ablaufs des Vertrages;

an dem Tag, an dem der neue Vertrag in Kraft tritt - im Falle eines Wechsels von einer Art des Militärdienstes zu einer anderen;

an dem Tag, der in der Verfügung des Befehlshabers (Chefs) der Militäreinheit über den Ausschluss eines Soldaten aus den Listen des Personals der Militäreinheit festgelegt ist (im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags, Entlassung aus dem Militärdienst);

am Tag nach dem Tod eines Soldaten, der gerichtlichen Anerkennung als vermisst oder der Feststellung des Todes;

am Tag, der auf den Tag der Beendigung der Probezeit folgt, wenn die zweimonatige Probezeit nicht bestanden wurde.

38. Die Beendigung (Auflösung) des Vertrages und die Entlassung aus dem Wehrdienst erfolgt aus den in Artikel 26 Teil 5 des Gesetzes der Ukraine "Über den Wehrdienst und den Militärdienst" genannten Gründen unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 212 Teil 3 dieses Gesetzes.

39. Im Falle der Beendigung (Kündigung) des Vertrages wird in der in der Personalakte aufbewahrten Kopie des Vertrages ein Vermerk über die Gründe und das Datum der Beendigung des Vertrages aufgenommen, der durch die Unterschrift des Kommandanten (Chefs) der Militäreinheit bestätigt und mit dem entsprechenden Stempel versehen wird.

Der Wehrdienstleistende legt seine Vertragskopie der Personalstelle der Militäreinheit vor, wo ein entsprechender Eintrag mit Angabe der Gründe für die Beendigung des Vertrags und des Datums der Streichung des Wehrdienstleistenden aus der Personalliste vorgenommen wird. Legt der Soldat keine Vertragskopie vor, so wird ein entsprechender Vermerk in die von der Personalstelle der Militäreinheit aufbewahrte Kopie eingetragen.

40. Im Falle der Versetzung eines Wehrdienstleistenden von einer Militäreinheit zu einer anderen zur weiteren Ableistung des Wehrdienstes wird der Vertrag nicht gekündigt. Bestimmte Bedingungen des Vertrages am neuen Dienstort können geändert und durch die Unterschriften der Vertragsparteien bestätigt werden.

III. Militärische Dienstgrade

41. Die militärischen Dienstgrade werden den Angehörigen der Streitkräfte einzeln und nacheinander unter Berücksichtigung der von ihnen bekleideten Stellung und anderer in dieser Verordnung festgelegter Bedingungen zugewiesen.

42. Ausländer, die zum ersten Mal auf Vertragsbasis in den Militärdienst aufgenommen werden (unabhängig von dem zuvor in einem anderen Staat erworbenen militärischen (besonderen) Dienstgrad), erhalten den militärischen Dienstgrad eines Soldaten (Matrosen).

Für Personen, die den Rang eines Feldwebels und Unteroffiziers innehaben, ist der primäre Rang der eines Unteroffiziers (Hauptfeldwebel des 2. Artikels).

43. Der nächsthöhere militärische Dienstgrad ist der militärische Dienstgrad, der auf den Dienstgrad eines Soldaten folgt.

44. Das Dienstalter und die Reihenfolge der militärischen Dienstgrade werden gemäß Artikel 5 des ukrainischen Gesetzes "Über die Wehrpflicht und den Militärdienst" festgelegt.

Rechte der Beamten zur Zuweisung militärischer Dienstgrade

45. Der militärische Rang eines Soldaten (Matrosen) wird Ausländern, die zum Militärdienst eingezogen werden, durch einen Befehl eines Beamten zugewiesen, der das Recht hat, Personalbefehle zu erteilen, und zu dessen Befugnissen die Ernennung in die entsprechenden Positionen gehört.

Der militärische Dienstgrad des Unteroffiziers (Oberfeldwebel des 2. Artikels) wird Soldaten, die als Gefreite angeworben wurden und eine entsprechende Ausbildung erhalten haben, gleichzeitig mit der Ernennung zum Unteroffizier und Oberfeldwebel durch Anordnung eines Beamten zuerkannt, der das Recht hat, Personalanordnungen zu erteilen, und der zur Ernennung in die entsprechenden Stellungen befugt ist.

46. Die regulären militärischen Dienstgrade werden den Soldaten zugewiesen:

1) bis einschließlich Oberfeldwebel (Hauptunteroffizier) - Kommandeure von Brigaden (Regimentern) und Beamte, die ihnen gemäß dem Disziplinarstatut der Streitkräfte der Ukraine gleichgestellt und höhergestellt sind;

2) bis einschließlich des Dienstgrades eines Oberfeldwebels (Hauptfeldwebel) - von den Leitern der territorialen Abteilungen der Nationalgarde der Ukraine und den Beamten, die ihnen gemäß dem Disziplinarstatut der Streitkräfte der Ukraine gleichgestellt und höhergestellt sind;

3) bis einschließlich zum Rang eines Hauptfeldwebels (Oberfeldwebel) - durch den Kommandeur der Nationalgarde der Ukraine.

Die Beamten haben das Recht, reguläre militärische Dienstgrade nur den ihnen direkt unterstellten Soldaten zuzuweisen.

47. Der nächste militärische Dienstgrad kann als Belohnung einmalig für die gesamte Dauer des Militärdienstes vorzeitig zugewiesen werden, und zwar frühestens nach der Hälfte der festgelegten Dienstzeit im vorherigen militärischen Dienstgrad und unter der Voraussetzung, dass der Militärdienst in einer Position geleistet wird, in der der militärische Dienstgrad dem nächsten militärischen Dienstgrad entspricht oder höher ist.

Während des Kriegsrechts oder der Abwehr eines bewaffneten Angriffs auf die Ukraine kann der Anreiz einer vorzeitigen Beförderung in den nächsthöheren militärischen Dienstgrad auf Soldaten angewandt werden, die zum zweiten Mal den Dienstgrad eines Gefreiten oder Oberstabsfeldwebels innehaben, jedoch nicht früher als sechs Monate nach dem Datum der Zuweisung des vorherigen militärischen Dienstgrads.

Der nächsthöhere militärische Rang kann posthum an Soldaten verliehen werden, die die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine verteidigt haben, unabhängig von den bekleideten Positionen und der Dienstzeit im militärischen Rang.

Dienstzeit und militärischer Dienstgrad

48. Für Personen, die den Rang eines Gefreiten innehaben und Militärdienst leisten, ist die Dienstzeit im Rang eines Gefreiten nicht festgelegt.

Für Personen mit dem Dienstgrad eines Unteroffiziers oder Majors, die Militärdienst leisten, werden folgende Dienstzeiten im militärischen Dienstgrad festgelegt

Unteroffizier (Oberstabsfeldwebel des 2. Artikels) - 1 Jahr;

Feldwebel (Oberfeldwebel des 1. Artikels) - 2 Jahre;

Oberfeldwebel, Oberfeldwebel, Stabsfeldwebel, Hauptfeldwebel, Oberstabsfeldwebel (Obermaat, Oberschiffsmaat, Stabsmaat, Hauptmaat, Obermaat) - 3 Jahre.

Die Dienstzeit im Rang eines Hauptfeldwebels (Erster Unteroffizier) ist nicht festgelegt.

49. Die Dienstzeit in einem militärischen Dienstgrad wird vom Tag seiner Zuweisung an berechnet, sofern in dieser Verordnung nichts anderes vorgesehen ist.

Die Dienstzeit in einem militärischen Dienstgrad umfasst die Zeit, die ein Soldat im militärischen Dienst in dem entsprechenden militärischen Dienstgrad verbracht hat, wobei die Anforderungen dieses Absatzes berücksichtigt werden.

Die Zeit, in der ein zu einer Strafe in Form von Dienstbeschränkung, Arrest oder Haft in einem Disziplinarbataillon verurteilter Soldat eine Strafe verbüßt, wird nicht in die Dienstzeit in einem militärischen Rang eingerechnet.

Die Zeit einer Unterbrechung des Wehrdienstes im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Verfolgung eines Wehrdienstleistenden wegen strafbarer Handlungen oder der rechtswidrigen Entlassung aus dem Wehrdienst wird in die Dienstzeit in einem militärischen Rang einbezogen.

50. Die Zeit des Mutterschaftsurlaubs, des Urlaubs zur Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, des Urlaubs zur Betreuung eines pflegebedürftigen Kindes bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres wird in die Dienstzeit in einem militärischen Dienstgrad eingerechnet.

Personen, denen ein militärischer Dienstgrad zugewiesen wird, und das Verfahren für seine Zuweisung

51. Die nächsten militärischen Dienstgrade werden den Angehörigen der Streitkräfte zugewiesen, die ihre Dienstzeit in dem vorherigen militärischen Dienstgrad beendet haben und in Positionen ernannt werden, für die die Personalliste einen höheren militärischen Dienstgrad als den, den sie innehaben, vorsieht.

52. Die Befehle für die Zuweisung der nächsten militärischen Dienstgrade werden am Tag des Ablaufs der Dienstzeit der Soldaten im aktuellen militärischen Dienstgrad erteilt.

Entsprechende Eintragungen in den Personalakten der Soldaten werden auf der Grundlage von Auszügen aus den Befehlen über die Zuweisung der nächsten militärischen Dienstgrade vorgenommen.

53. Die Kommandeure (Chefs) der militärischen Einheiten geben den Soldaten die Zuweisung der nächsten militärischen Dienstgrade in feierlicher Atmosphäre bekannt, indem sie ihnen die dem zugewiesenen militärischen Dienstgrad entsprechenden Schulterstücke überreichen.

54. Soldaten, die einen militärischen Dienstgrad des Heeres (der Marine) haben, erhalten bei der Ernennung auf Dienstposten, für die der Stellenplan einen militärischen Dienstgrad der Marine (des Heeres) vorsieht, gleichzeitig den entsprechenden militärischen Dienstgrad zugewiesen.

Fälle, in denen ein militärischer Dienstgrad nicht zugewiesen wird

55. Ein anderer militärischer Dienstgrad wird nicht zugewiesen:

1) solange der Soldat dem jeweiligen Kommandeur (Vorgesetzten) zur Verfügung steht, im Vaterschaftsurlaub bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, im Urlaub zur Betreuung eines Kindes, das häuslicher Pflege bedarf, für die in einem ärztlichen Gutachten festgelegte Dauer, längstens jedoch bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes, oder wenn er vom Dienst suspendiert, seines Amtes enthoben oder aus dem Dienst entlassen wird;

2) wenn gegen den Soldaten eine Disziplinarstrafe verhängt wurde, z. B. eine Verwarnung wegen unvollständiger Erfüllung der Dienstpflichten;

3) wenn ein Soldat durch Gerichtsurteil zu einer Strafe verurteilt wird, die nicht mit Freiheitsentzug oder -beschränkung, Arrest oder Internierung in einem Disziplinarbataillon verbunden ist, oder wenn er aus der Verbüßung einer Strafe mit Bewährung entlassen wird.

Herabsetzung des militärischen Ranges und Aberkennung des militärischen Ranges

56. Soldaten im Rang eines Unteroffiziers und Unteroffiziere (mit Ausnahme derjenigen, die in den Rang eines Unteroffiziers (Hauptfeldwebel des 2. Artikels) befördert wurden) können in einem Disziplinarverfahren um eine Dienstgradstufe herabgesetzt werden. Die Laufzeit des Vertrages wird in diesem Fall nicht überprüft.

57. Die Soldaten, denen durch Gerichtsurteil der militärische Dienstgrad aberkannt wird, werden nach Inkrafttreten des Gerichtsurteils von dem im Gerichtsurteil festgelegten Tag an, an dem die Strafe zu verbüßen ist, aus den Listen des Personals der militärischen Einheiten ausgeschlossen.

58. Personen, denen durch ein Gerichtsurteil der militärische Rang aberkannt wurde, werden gemäß Artikel 26 des Gesetzes der Ukraine "Über die Wehrpflicht und den Militärdienst" aus dem Militärdienst entlassen.

Personen, denen durch ein Gerichtsurteil der militärische Dienstgrad aberkannt wurde, werden im Falle der Aufhebung oder Änderung des Gerichtsurteils in ihren vorherigen militärischen Dienstgrad zurückversetzt

(im Rahmen der Aberkennung des militärischen Dienstgrads) ab dem Tag der Aberkennung des militärischen Dienstgrads.

Im Falle der Wiedereinsetzung einer Person, der durch ein Gerichtsurteil ein militärischer Dienstgrad aberkannt wurde, wird eine Verfügung über die Wiedereinsetzung in einen militärischen Dienstgrad von einem Beamten ausgestellt, der berechtigt ist, einen solchen militärischen Dienstgrad zuzuweisen. In Ermangelung eines solchen Beamten (infolge der Auflösung, der Liquidation eines militärischen Kommando- und Kontrollorgans usw.) wird die Anordnung von einem höheren Beamten erlassen, der berechtigt ist, Personalanordnungen zu erteilen.

Eine Person, die in einen militärischen Dienstgrad wiedereingesetzt wurde, genießt die durch die Gesetzgebung der Ukraine festgelegten Rechte und Privilegien entsprechend dem wiedereingesetzten militärischen Dienstgrad.

IV. Ernennung zu Positionen und Entlassung aus Positionen

59. Die Ernennung von Soldaten, die auf vertraglicher Grundlage Militärdienst leisten, erfolgt durch Beamte gemäß der Nomenklatur der Positionen für die Ernennung von Soldaten der Nationalgarde der Ukraine (im Folgenden Nomenklatur der Positionen), die vom Innenminister der Ukraine genehmigt wird.

Arten von Positionen und Voraussetzungen für die Ernennung

60. Die Soldaten werden in Positionen ernannt:

1) in höhere Dienstposten - in der Reihenfolge der Beförderung;

2) auf gleichwertige Dienstposten:

im Zusammenhang mit Personalabbau oder organisatorischen Maßnahmen;

im Falle der Neubesetzung in Gebieten mit besonderen natürlichen, geographischen, geologischen, klimatischen und ökologischen Bedingungen;

für eine geeignetere Verwendung in Bezug auf die Spezialität oder die Berufserfahrung - durch die Entscheidung des zuständigen Kommandeurs (Chefs), die nach dem vom Kommandeur der Nationalgarde der Ukraine festgelegten Verfahren getroffen wird, insbesondere auf persönlichen Antrag des Soldaten;

aus gesundheitlichen Gründen - auf der Grundlage der Schlussfolgerung (des Beschlusses) der militärmedizinischen Kommission;

aus familiären Gründen - auf persönliches Ersuchen;

bei einem geringeren Arbeitsumfang unter Berücksichtigung der beruflichen, geschäftlichen und moralischen Qualitäten - auf der Grundlage des Abschlusses der Bescheinigung, und in einem besonderen Zeitraum - auf der Grundlage des Abschlusses der Dienstmerkmale;

schwangere Bedienstete (auf ihren Antrag gemäß einem ärztlichen Attest) - auf Stellen mit geringerem Arbeitsumfang, sowie Bedienstete mit Kindern unter drei Jahren (auf ihren Antrag) - im Falle der Unmöglichkeit, ihre Aufgaben in ihren Stellen zu erfüllen;

3) in niedrigere Positionen:

aufgrund von Personalabbau oder organisatorischen Maßnahmen, wenn die Besetzung eines gleichwertigen Arbeitsplatzes nicht möglich ist;

aus gesundheitlichen Gründen - auf der Grundlage der Schlussfolgerung (des Beschlusses) der militärärztlichen Kommission;

unter Berücksichtigung der beruflichen, geschäftlichen und moralischen Qualitäten - auf der Grundlage der Schlussfolgerung der Beurteilung, und in einem besonderen Zeitraum - auf der Grundlage der Schlussfolgerung der Dienstmerkmale;

aus Alters- oder Familiengründen - auf persönlichen Antrag;

zur Vollstreckung einer Disziplinarstrafe - in Übereinstimmung mit dem Disziplinarstatut der Streitkräfte der Ukraine;

schwangere Soldatinnen (auf ihren Antrag gemäß einem ärztlichen Attest) - auf Dienstposten mit geringerem Arbeitsumfang, sowie Soldatinnen mit Kindern unter drei Jahren (auf ihren Antrag) - im Falle der Unmöglichkeit, ihre Pflichten in ihren Dienstposten zu erfüllen und in Ermangelung gleichwertiger Dienstposten.

Ein Dienstposten gilt als höherwertig, wenn der Stellenplan einen höheren militärischen Dienstgrad als den besetzten Dienstposten und bei gleichem militärischem Dienstgrad ein höheres Gehalt vorsieht. Sieht der Stellenplan zwei militärische Dienstgrade oder unterschiedliche Dienstbezüge vor, so ist der höhere militärische Dienstgrad oder der höhere Dienstbezug zu berücksichtigen.

Die Ernennung von Angehörigen der Streitkräfte in andere Dienstposten erfolgt ebenfalls nach dem in § 70 dieser Verordnung vorgesehenen Verfahren.

61. Die Ernennung und Beförderung von Soldaten erfolgt nach Maßgabe ihrer Haupt- oder verwandten Fachrichtung und der im Dienst erworbenen Erfahrung. Sollte es notwendig sein, Soldaten in einer neuen Fachrichtung zu ernennen, muss ihrer Ernennung in diese Positionen eine entsprechende Ausbildung (Umschulung, Fortbildung) vorausgehen.

Die Versetzung von Soldaten im Dienst erfolgt in der Regel ohne Einschreibung zur Verfügung der jeweiligen Kommandanten (Chefs).

62. Die Ernennung der Soldaten auf die in den Stellenplänen der Truppenteile vorgesehenen militärischen Positionen erfolgt. Die Ernennung der Soldaten auf den Dienstposten und die Beförderung erfolgen auf der Grundlage der Ergebnisse der Beurteilung (unter den Bedingungen einer Sonderperiode - auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsbeurteilung), vorausgesetzt, die Soldaten befinden sich in der Reserve der Kandidaten für die Beförderung (im Folgenden - die Reserve). Das Verfahren für die Bildung und Verwendung der Reserve wird vom Kommandeur der Nationalgarde der Ukraine festgelegt.

63. Die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Versetzung von Soldaten, die die Altersgrenze für den Militärdienst noch nicht erreicht haben und von der Militärmedizinischen Kommission aus gesundheitlichen Gründen als bedingt wehrdiensttauglich eingestuft werden, aus den von ihnen bekleideten Positionen in andere Positionen, in denen sie die Aufgaben des Militärdienstes unter Berücksichtigung ihres Gesundheitszustandes, ihrer Ausbildung und ihrer Diensterfahrung erfüllen können, wird von den Beamten bestimmt, die das Recht haben, die Soldaten in die entsprechenden Positionen zu ernennen.

64. Die Versetzung von Wehrpflichtigen, die die Altersgrenze für den Wehrdienst noch nicht erreicht haben und aus gesundheitlichen Gründen als wehrdiensttauglich oder bedingt wehrdiensttauglich anerkannt sind, die aber selbst oder ihre Familienangehörigen aus gesundheitlichen Gründen ihren Dienstort (Wohnsitz) wechseln müssen, erfolgt auf Grund einer Feststellung (Beschluss) der Militärärztlichen Kommission.

65. Die Ernennung von Soldaten im Rang eines Gefreiten, Unteroffiziers und höheren Offiziers auf Dienstposten, für die der Stellenplan einen niedrigeren militärischen Dienstgrad als den, den sie haben, vorsieht, kann in den in § 60 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Fällen sowie im Falle der Versetzung von Soldaten zum weiteren Wehrdienst in Gebiete mit festgelegten Wehrdienstzeiten erfolgen.

66. Die Versetzung von Soldaten aus dem höheren in den niedrigeren Dienst erfolgt aus den in § 60 Absatz 3 Nummern 2 bis 6 dieser Verordnung genannten Gründen durch die direkten Befehlshaber (Chefs) im Rahmen der ihnen zustehenden Ernennungsrechte.

67. Soldaten, die von einem höheren in einen niedrigeren Dienstgrad versetzt werden, werden nach Maßgabe des Paragraphen 60 dieser Verordnung weiterbefördert, und solche, die in einem Disziplinarverfahren im Rang zurückgestuft wurden, auch nach Aufhebung der Disziplinarstrafe.

Ein Bediensteter, der aufgrund von Personalabbau oder organisatorischen Maßnahmen in einen niedrigeren Dienstposten ernannt worden ist, wird anschließend in einen Dienstposten ernannt, der dem Dienstposten, den er vor der Versetzung innehatte, gleichwertig oder - vorbehaltlich des Reservestatus - höherwertig ist, und zwar ohne Beachtung des Grundsatzes der Reihenfolge und ohne Berücksichtigung der Dienstzeit in dem Dienstposten, in den er aufgrund von Personalabbau oder organisatorischen Maßnahmen versetzt worden ist.

68. Die Ernennung von Bediensteten auf Dienstposten in der Reihenfolge der amtlichen Teilzeitbeschäftigung ist unzulässig.

Verfahren für die Besetzung von Stellen

69. Die Ernennung von Bediensteten auf Dienstposten, für die der Stellenplan eine Doppelbezeichnung vorsieht, erfolgt durch Anordnung des Beamten, dessen Ernennungsnomenklatur den höheren Dienstposten umfasst.

70. In die Dienstposten der Unteroffiziere und Offiziere werden Soldaten ernannt, die in höheren militärischen Bildungseinrichtungen, Ausbildungseinheiten (Zentren) und militärischen Einheiten auf dem entsprechenden Niveau in einem Bereich ausgebildet wurden, der dem Profil ihrer dienstlichen Tätigkeit entspricht.

71. Ein Soldat wird an einen neuen Dienstort entlassen, nachdem er einen Auszug aus dem Befehl des zuständigen Befehlshabers (Chefs) einer Militäreinheit über die Ernennung eines Soldaten auf einen Posten am neuen Dienstort erhalten hat.

Soldaten, die sich an einen neuen Dienstort begeben, werden aus den Listen des Personals einer Militäreinheit gestrichen, nachdem sie ihren Dienst quittiert haben, spätestens jedoch einen Monat nach dem Tag, an dem die Militäreinheit einen Auszug aus dem Befehl des zuständigen Befehlshabers (Chefs) über die Ernennung eines Soldaten an einen Dienstposten am neuen Dienstort erhalten hat. Dieser Zeitraum umfasst nicht die Zeit, die ein Soldat auf Urlaub, auf einer Dienstreise, in medizinischer Behandlung oder im Gewahrsam verbringt.

Versetzung von Wehrdienstleistenden

72. Die Versetzung von Wehrdienstleistenden erfolgt, wenn ihre Entlassung aus dem Dienst oder ihre Ernennung auf einen anderen Dienstposten zur Nomenklatur der Ernennung von verschiedenen Beamten gehört.

Die Versetzung von Militärangehörigen bei Vorliegen berechtigter Gründe, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Gutachtens, der Empfehlungen ihrer unmittelbaren und direkten Befehlshaber (Vorgesetzten), auf der Grundlage von Anträgen der Befehlshaber (Vorgesetzten), die die Frage der Versetzung aufgeworfen haben, wird durchgeführt

zwischen Militäreinheiten, die den operativ-territorialen Verbänden der Nationalgarde der Ukraine angehören - auf Anordnung des Leiters der entsprechenden territorialen Abteilung der Nationalgarde der Ukraine

zwischen operativ-territorialen Verbänden und militärischen Einheiten, die nicht zu operativ-territorialen Verbänden der Nationalgarde der Ukraine gehören, auf Anordnung des Befehlshabers der Nationalgarde der Ukraine.

Die Ernennung auf Positionen, die zum Stellenplan eines rangniedrigeren Beamten gehören, erfolgt auf Anordnung der Kommandeure (Chefs), zu deren Stellenplan die Positionen gehören, von denen die Soldaten versetzt werden.

73. Ein Soldat kann in den in Absatz 60 dieser Verordnung genannten Fällen an einen neuen Ort des militärischen Dienstes von einer militärischen Einheit zu einer anderen versetzt werden, sowie dann, wenn ein Soldat, der zu einer Dienstbeschränkung für Soldaten verurteilt worden ist, unter Berücksichtigung der begangenen Straftat nicht in einer Position belassen werden kann, die mit der Führung von Untergebenen verbunden ist.

Eine solche Versetzung erfolgt ohne die Zustimmung des Soldaten, außer in folgenden Fällen

Unmöglichkeit für den Soldaten, in dem Gebiet, in das er verlegt wird, Militärdienst zu leisten, was durch die Schlussfolgerung (den Beschluss) der Militärärztekommission bestätigt wird;

Die Familienangehörigen des Soldaten können aus gesundheitlichen Gründen nicht in dem Gebiet leben, in das er verlegt wird, was durch einschlägige Dokumente, einschließlich eines ärztlichen Berichts, bestätigt wird;

die Notwendigkeit, behinderte oder kranke Eltern, die Ehefrau (den Ehemann) oder Personen zu pflegen, die ihn von Kindheit an anstelle der Eltern aufgezogen haben und zu seinem Vormund bestellt wurden und getrennt von der Familie des Soldaten leben, was durch einschlägige Dokumente, einschließlich eines ärztlichen Gutachtens, bestätigt wird, und wenn es rechtliche Gründe für den Aufenthalt dieser Personen im Hoheitsgebiet der Ukraine gibt.

74. Die Verlegung eines Soldaten aus gesundheitlichen Gründen oder aus gesundheitlichen Gründen seiner Familienangehörigen, die Ausländer oder Staatenlose sind, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Ukraine aufhalten oder Bürger der Ukraine sind, erfolgt auf der Grundlage eines Berichts des Soldaten und eines entsprechenden medizinischen Gutachtens.

Um in ein anderes Gebiet umzuziehen, muss der Soldat dem Bericht die entsprechenden Dokumente beifügen, die die Notwendigkeit einer Änderung des Wohnorts bestätigen:

einen Ehepartner, der Ausländer oder Staatenloser ist, der sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Ukraine aufhält oder ukrainischer Staatsbürger ist;

seine (ihre) minderjährigen Kinder, seine (ihre) erwachsenen Kinder, die Schüler (Studenten) von Vollzeit-Bildungseinrichtungen (tagsüber, abends) sind und für den Unterhalt des Wehrdienstleistenden aufkommen, sowie Kinder mit Behinderungen oder ein erwachsenes Kind, das eine Person mit einer Behinderung der Gruppe I oder II ist, die Ausländer oder staatenlos sind und sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Ukraine aufhalten oder Bürger der Ukraine sind;

behinderte Eltern eines Soldaten und sein (ihr) Ehepartner, die Ausländer oder Staatenlose sind, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Ukraine aufhalten oder Bürger der Ukraine sind;

Brüder, Schwestern eines Soldaten und seiner (ihrer) Ehefrau (seines) Ehemannes, die ihm (ihr) gegenüber unterhaltsberechtigt sind, die Ausländer oder Staatenlose sind, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Ukraine aufhalten oder Bürger der Ukraine sind.

Die Versetzung eines Wehrdienstleistenden an einen neuen Ort des Wehrdienstes, die durch die Notwendigkeit der Pflege behinderter oder kranker Eltern, der Ehefrau (des Ehemannes) oder von Personen, die ihn von Kindheit an anstelle seiner Eltern erzogen haben und zu Vormündern bestellt wurden und die von der Familie des Wehrdienstleistenden getrennt leben und Ausländer oder Staatenlose sind, verursacht wird, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Ukraine aufhalten oder ukrainische Staatsbürger sind, wird von den in Absatz 70 dieser Verordnung genannten Beamten auf der Grundlage eines Berichts des Wehrdienstleistenden und einschlägiger Unterlagen, die die Notwendigkeit einer ständigen Fremdbetreuung (Hilfe, Aufsicht) für sie bestätigen, durchgeführt.

75. Falls die Versetzung eines Soldaten an einen neuen Ort des Militärdienstes einen Wechsel des Wohnsitzes seiner Familie mit sich bringt, deren Mitglieder Ausländer oder Staatenlose sind, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Ukraine aufhalten oder Bürger der Ukraine sind, und die Ehefrau (der Ehemann) eines Soldaten ebenfalls Militärdienst leistet, wird gleichzeitig mit der Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten an einen neuen Ort des Militärdienstes, außer in Fällen der Versetzung auf der Grundlage eines Bescheinigungsberichts oder zur Durchführung einer Disziplinarstrafe

Die Verlegung an einen neuen Dienstort wird auch dann nicht durchgeführt, wenn verheiratete Soldaten nicht gleichzeitig in derselben Siedlung (Garnison) eingesetzt werden können und wenn einer von ihnen die Entlassung aus dem Militärdienst verweigert.

Geplante Ablösung von Wehrdienstleistenden

76. Die Wehrdienstleistenden werden auf dem Territorium der Ukraine in den Bereichen, in denen die Dauer des Wehrdienstes festgelegt ist, planmäßig ausgetauscht.

Die Umsiedlung von Soldaten im Falle einer geplanten Ablösung in Gebiete mit einer festgelegten Dauer des Militärdienstes wird gemäß dieser Verordnung durchgeführt. Die Liste dieser Gebiete wird vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegt, und die Dauer des Wehrdienstes wird in Übereinstimmung mit der ukrainischen Gesetzgebung bestimmt.

Die Versetzung von Soldaten ohne ihre Zustimmung in ein Gebiet mit einer festen Militärdienstzeit vor Ablauf von fünf Jahren ist nicht zulässig.

Ein Soldat, der seinen Militärdienst in einem Gebiet mit fester Militärdienstzeit ableistet, kann für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr zum weiteren Militärdienst herangezogen werden. In diesem Fall darf die Höchstdauer des Wehrdienstes die gesetzlich festgelegte Dauer des Wehrdienstes in einem solchen Gebiet nicht überschreiten.

Aufenthalt von Soldaten zur Verfügung ihrer jeweiligen Kommandeure (Vorgesetzten)

77. Durch Personalverfügung können Angehörige der Streitkräfte in folgenden Fällen zur Lösung der Frage ihrer weiteren dienstlichen Verwendung Beamten zur Verfügung gestellt werden, die das Recht zur Ernennung auf Dienstposten haben

1) Auflösung (Reform) einer militärischen Einheit oder Verringerung der Personalstellen, wenn nach Ablauf der für die Durchführung dieser Maßnahmen festgelegten Frist die Frage der weiteren dienstlichen Verwendung der entlassenen Militärangehörigen nicht geklärt worden ist;

2) wenn der Dienstposten, auf den der Soldat ernannt wird, zur Nomenklatur der Dienstposten eines niedrigeren Beamten gehört und nicht unbesetzt ist;

3) Herabstufung im Zusammenhang mit der Vollstreckung einer Disziplinarstrafe oder Ernennung in einen niedrigeren Dienstposten auf der Grundlage eines Beurteilungsberichts, wenn es nicht möglich ist, einen Soldaten sofort in einen niedrigeren Dienstposten zu ernennen;

4) wenn eine militärärztliche Kommission einen Wehrpflichtigen aus gesundheitlichen Gründen für untauglich oder bedingt tauglich erklärt - bis zu seiner Entlassung aus dem Wehrdienst;

5) wenn gegen einen Soldaten eine vorbeugende Maßnahme in Form von Hausarrest oder Haft verhängt wurde oder wenn gegen ihn eine Strafe wie Arrest oder Internierung in einem Disziplinarbataillon durch ein Gerichtsurteil verhängt wurde;

6) wenn der Soldat länger als zehn Tage abwesend ist, bis zu seiner Rückkehr in die Militäreinheit (es sei denn, es wird eine andere Entscheidung über seinen weiteren Militärdienst getroffen) oder bis zu dem Tag, an dem die gerichtliche Entscheidung, ihn als vermisst zu erklären oder für tot zu erklären, in Kraft tritt;

7) wenn sich ein Soldat wegen einer Verletzung oder Krankheit, die er sich während eines bestimmten Zeitraums zugezogen hat, einer Langzeitbehandlung unterzieht oder sich als Geisel oder internierte Person in Gefangenschaft befindet, bis zu seiner Rückkehr;

8) ein Soldat befindet sich im Erziehungsurlaub bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (sechs Jahre - aus medizinischen Gründen), im Falle der Auflösung einer militärischen Einheit der Nationalgarde der Ukraine und in Ermangelung der Möglichkeit, einen solchen Soldaten auf einen freien Posten zu versetzen - bis zum Ende des Erziehungsurlaubs.

Ein Soldat wird von seinem Posten entlassen und auf Befehl der Kommandeure (Chefs), die das Recht haben, diese Posten zu besetzen, den Beamten zur Verfügung gestellt.

Ein Soldat, der gemäß den Absätzen 1 bis 4 dieses Paragraphen einberufen wird, leistet weiterhin Militärdienst gemäß dieser Verordnung, wobei er innerhalb der von dem Beamten, dem er unterstellt ist, festgelegten Grenzen Militärdienst leistet.

Die Zeit, die ein Soldat in medizinischer Behandlung, im Grund- oder Zusatzurlaub verbringt, ist von der Gesamtzeit, in der er dem jeweiligen Befehlshaber (Chef) zur Verfügung steht, ausgeschlossen.

Ein entlassener Soldat gilt ab dem Tag nach seiner Entlassung bis zum Tag seines Dienstantritts in dem neuen militärischen Dienstposten, zu dem er ernannt wurde (bis zum Tag seiner Einweisung in den Dienst des Beamten, der das Recht hat, ihn zu ernennen), als dem jeweiligen Befehlshaber (Chef) der militärischen Einheit zur Verfügung stehend, in deren Listen er eingetragen ist.

78. Die Ernennung von Soldaten, die den jeweiligen Befehlshabern (Chefs) zur Verfügung stehen, erfolgt so bald wie möglich, spätestens jedoch zwei Monate nach der Entlassung aus dem vorherigen Dienstverhältnis, mit Ausnahme der in Absatz 77 Unterabsatz 5 dieser Verordnung vorgesehenen Fälle.

Verfahren zur Besetzung von Dienstposten bei organisatorischen und personellen Maßnahmen

79. Bei der Durchführung von organisatorischen und personellen Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Dienstposten von Bediensteten führen, wird dem Personalorgan spätestens zwei Monate vor dem festgelegten Zeitpunkt dieser Maßnahmen eine Liste der entlassenen Bediensteten mit Vorschlägen für ihre weitere Verwendung gemäß dem Stellenplan vorgelegt.

Falls es nicht möglich ist, entlassene Beamte auf gleichwertige Stellen zu ernennen, werden sie

auf einen niedrigeren Dienstposten ernannt (höchstens eine Dienstaltersstufe oder, mit ihrer Zustimmung, mehr als eine Dienstaltersstufe, wenn das Gehalt nicht gekürzt wird);

dem jeweiligen Kommandeur (Chef) nach § 77 Absatz 1 dieser Verordnung zur Verfügung gestellt werden;

nach dem festgelegten Verfahren aus dem Wehrdienst entlassen werden (bei fehlender Zustimmung zur Ernennung in einen um mehr als eine Dienstaltersstufe niedrigeren Dienstposten oder bei fehlender Zustimmung zur Versetzung in einen Dienstposten in den in § 73 Absätze 3 bis 5 dieser Verordnung genannten Fällen).

Als um eine Dienstaltersstufe niedrigere Dienstposten, auf die ein Bediensteter im Zusammenhang mit Personalabbau oder organisatorischen Maßnahmen ernannt werden kann, gelten Dienstposten, die dem nächstniedrigeren Dienstposten in einer bestimmten Einheit entsprechen, in der der Bedienstete vor den organisatorischen Maßnahmen Dienst getan hat, und, wenn es in dieser Einheit keine niedrigeren Dienstposten gibt, niedrigere Dienstposten in anderen Einheiten.

80. Bei der Durchführung von organisatorischen und personellen Maßnahmen, die zu einer Verringerung von militärischen Dienstposten führen, haben Soldaten mit höherer Qualifikation und besserer Leistungsbeurteilung ein Vorrecht auf Ernennung.

Bei gleicher Leistungs- und Qualifikationsbeurteilung werden Soldaten bevorzugt eingestellt, die

die verheiratet sind und zwei oder mehr unterhaltsberechtigte Personen haben, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Ukraine haben;

deren Familien keine weiteren berufstätigen Familienmitglieder haben, die Ausländer oder staatenlos sind und sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Ukraine aufhalten, oder die Bürger der Ukraine sind;

die über eine langjährige Erfahrung im Militärdienst verfügen;

die Kombattanten, Personen mit Behinderungen infolge des Krieges und Personen, die unter das Gesetz der Ukraine "Über den Status der Kriegsveteranen, Garantien für ihren sozialen Schutz" fallen, sind;

die Autoren von Erfindungen und Rationalisierungsvorschlägen sind;

die als Folge des Militärdienstes verletzt oder erkrankt sind.

Auch andere Wehrdienstleistende können bei der Ernennung bevorzugt werden, wenn dies in der Gesetzgebung der Ukraine vorgesehen ist.

Verfahren für die vorübergehende Ausübung des Dienstes

81. Aus dienstlichen Gründen kann ein Soldat, der einen regulären Dienstposten innehat, mit der vorübergehenden Wahrnehmung von Aufgaben in einem anderen gleichwertigen oder höheren Dienstposten betraut werden, der keine Sicherheitsüberprüfung und keinen Zugang zu Staatsgeheimnissen erfordert, und zwar

1) unbesetzt - mit seiner Zustimmung;

2) nicht vakant - bei vorübergehender Abwesenheit oder infolge der Suspendierung vom Dienst, der Entfernung aus dem Amt oder der Entlassung des Beamten, der den Posten innehat.

Die ununterbrochene Dauer der vorübergehenden Wahrnehmung von Aufgaben auf einem freien Dienstposten darf 6 Monate und auf einem nicht freien Dienstposten 4 Monate nicht überschreiten.

Ein Soldat, der einen regulären Dienstposten innehat, kann mit seiner Zustimmung mit der Wahrnehmung von Aufgaben auf einem freien Dienstposten betraut werden, solange der Soldat, der diesen Dienstposten innehat, zur Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres beurlaubt ist, zur Betreuung eines Kindes, das häuslicher Pflege bedarf, für die in einem ärztlichen Gutachten festgelegte Dauer, jedoch nicht länger als bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.

Soldaten, die den jeweiligen Kommandeuren (Chefs) zur Verfügung stehen, können vorübergehend für einen Zeitraum von höchstens 2 Monaten mit der Wahrnehmung von Aufgaben auf einem freien Posten betraut werden.

82. Die zeitweilige Wahrnehmung von Aufgaben wird den Soldaten durch einen Befehl des Kommandanten (Chefs) einer militärischen Einheit übertragen. Für die vorübergehende Wahrnehmung von Aufgaben auf freien und nicht freien militärischen Dienstposten können folgende Personen ernannt werden

1) Personen im Rang eines Gefreiten - für militärische Positionen, für die der Stellenplan den Rang eines Gefreiten vorsieht;

2) Personen im Rang eines Feldwebels oder Unteroffiziers - für militärische Dienstposten, für die der Stellenplan die Dienstgrade eines Feldwebels und eines Unteroffiziers vorsieht.

Verfahren zur Entlassung aus dem Dienst, zur Suspendierung von der Ausübung des Dienstes oder zur Entfernung aus dem Amt

83. Die Suspendierung von Soldaten vom Dienst erfolgt gemäß dem Disziplinarstatut der Streitkräfte der Ukraine.

Ein Soldat, gegen den ein Bericht über ein Verwaltungsdelikt im Zusammenhang mit Korruption erstellt wurde, kann durch eine Entscheidung des Befehlshabers (Chefs) bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens vom Dienst suspendiert werden.

Die Suspendierung von Soldaten vom Dienst als Maßnahme zur Sicherstellung eines Strafverfahrens wird gemäß der Strafprozessordnung der Ukraine für einen Zeitraum von höchstens zwei Monaten vollzogen. Die Dauer der Suspendierung vom Dienst kann gemäß den Anforderungen von Artikel 158 der Strafprozessordnung der Ukraine verlängert werden.

Soldaten, die vom Dienst suspendiert, ihres Amtes enthoben oder ihres Amtes enthoben sind (sofern sie nicht vorbeugenden Maßnahmen in Form von Hausarrest oder Haft unterliegen), leisten weiterhin Militärdienst im Einklang mit dieser Verordnung und erfüllen ihre militärischen Pflichten innerhalb der vom Befehlshaber (Chef) der Militäreinheit festgelegten Grenzen.

Die Rechte der vom Dienst suspendierten Soldaten werden in Übereinstimmung mit dem Disziplinarstatut der Streitkräfte der Ukraine wiederhergestellt.

Beamte, die vom Dienst suspendiert worden sind, werden im Falle der Einstellung eines Verfahrens wegen einer Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Korruption wieder in die Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit eingesetzt, da kein Ereignis oder keine Elemente einer Ordnungswidrigkeit vorliegen, und erhalten ihr durchschnittliches Gehalt für die Zeit der erzwungenen Abwesenheit von der Arbeit im Zusammenhang mit einer solchen Suspendierung gemäß dem Gesetz der Ukraine "Über die Verhinderung von Korruption" zurück.

Beamte, die vom Dienst suspendiert wurden, werden nach dem festgelegten Verfahren wieder in ihr Amt eingesetzt, wenn die entsprechende Entscheidung des Ermittlungsrichters während des Ermittlungsverfahrens oder des Gerichts während des Gerichtsverfahrens aufgehoben wird, wenn das Gericht das Strafverfahren freispricht oder einstellt.

Besonderheiten des Militärdienstes von Soldaten, die zu einer strafrechtlichen Sanktion verurteilt wurden

84. Soldaten, die zu einer solchen Strafe wie Arrest verurteilt wurden, leisten ihren Militärdienst unter den Einschränkungen, die für sie gemäß den im Statut der Garnisons- und Wachdienste der Streitkräfte der Ukraine vorgesehenen Regeln für die Unterbringung der Soldaten im Wachhaus gelten.

85. Wehrdienstleistende, gegen die Strafen wie Arrest oder Dienstbeschränkung verhängt wurden, können weder an einen neuen Dienstort versetzt (außer in dem in Absatz 73 dieser Verordnung vorgesehenen Fall) noch in einen höheren militärischen Rang befördert oder in eine höhere Position ernannt werden.

Soldaten, gegen die eine Strafe wie die Inhaftierung in einem Disziplinarbataillon verhängt wurde, werden aus ihrem Dienst entlassen und dem zuständigen Kommandeur (Chef) gemäß Paragraph 77 Absatz 5 dieser Verordnung zur Verfügung gestellt.

86. Wehrdienstleistende, die rechtswidrig verurteilt oder rechtswidrig strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden sind, werden im Falle der Aufhebung eines gerichtlichen Urteils oder Freispruchs oder der Einstellung eines Strafverfahrens den militärischen Einheiten, in deren Personallisten sie sich an ihrem letzten Dienstort befanden, zur weiteren Verwendung zugewiesen, wo sie in ihre früheren militärischen Dienstgrade (im Falle ihrer Aberkennung) und Dienststellungen wiedereingesetzt oder aus dem militärischen Dienst in der Reserve (im Ruhestand) mit Wiedereinsetzung in ihre früheren Dienstgrade und Dienststellungen entlassen werden.

Die Gesamtdauer des Militärdienstes, die Dienstzeit in einem militärischen Rang und die Vertragsdauer schließen die Zeit ein, die ein Soldat an Orten des Freiheitsentzugs oder der Freiheitsbeschränkung und der Haft verbracht hat, die Zeit, die er in einem Disziplinarbataillon verbracht hat, wenn er rechtswidrig verurteilt oder rechtswidrig strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde, im Falle der Aufhebung eines Gerichtsurteils oder eines Freispruchs durch ein Gericht oder der Einstellung eines Strafverfahrens.

Die Gesamtdauer des Militärdienstes, die Dauer des Dienstes im militärischen Rang und die Dauer des Vertrages umfassen nicht die Zeit, in der ein Soldat eine Strafe wie z.B. Arrest verbüßt (außer in den in Artikel 55 des Strafvollzugsgesetzbuches der Ukraine vorgesehenen Fällen), die Zeit des unbefugten Fernbleibens von der Militäreinheit oder dem Dienstort für einen Zeitraum von mehr als 10 Tagen, unabhängig vom Grund des Fernbleibens, sowie die Zeit, in der ein Soldat eine Strafe in Form von Arrest in einem Disziplinarbataillon verbüßt.

V. Dienstreisen

87. Der Soldat kann selbständig oder als Teil einer militärischen Einheit (eines Kommandos) auf eine Dienstreise geschickt werden, und zwar zu folgenden Zwecken

Studium an Lehrgängen, Ausbildung;

Teilnahme an Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Ausbildung von Truppen (Kräften);

Teilnahme an Gerichtsverhandlungen oder Anwesenheit bei der Einberufung von Ermittlungsbehörden;

Gewährleistung des Schutzes, der Begleitung und der Auslieferung von militärischer Fracht, Waffen, militärischer Ausrüstung und anderen materiellen Ressourcen;

Begleitung (falls erforderlich) einzelner Soldaten, kranker Soldaten oder Mannschaften von Soldaten und Begleitung von festgenommenen und verurteilten Personen;

Entgegennahme von Auszeichnungen;

Teilnahme an geplanten Veranstaltungen (Treffen, Seminare, Sitzungen, Besprechungen usw.);

Beseitigung der Folgen von Notfällen;

Rehabilitierung infolge von Krankheiten, Verletzungen (Traumata, Prellungen, Verstümmelungen), die mit der Ausübung des Militärdienstes zusammenhängen, sowie die Unterstützung dieser Soldaten und die psychologische, medizinische und psychologische Rehabilitation;

in anderen Fällen auf Anforderung (Befehl) der höheren Kommandanten (Chefs).

Die Entsendung der Soldaten auf eine Dienstreise erfolgt auf Beschluss der Befehlshaber (Chefs) der militärischen Einheiten oder der höheren Befehlshaber (Chefs), der durch einen Befehl des Befehlshabers (Chefs) der militärischen Einheit in der Formation erteilt wird.

88. Soldaten, die auf eine Dienstreise geschickt werden, erhalten eine Dienstreisebescheinigung in der festgelegten Form.

Bei der Ankunft am Ort der Abordnung sind die Soldaten verpflichtet, sich innerhalb der festgelegten Frist bei dem Beamten zu melden, dem sie unterstellt sind, das Kommando des Truppenteils der ukrainischen Nationalgarde, in dem sie ihren Militärdienst ableisten, über ihre Ankunft am Ort der Abordnung zu informieren, sich gemäß dem festgelegten Verfahren zu registrieren und die zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.

89. Bei der Hin- und Rückreise zum Dienstreiseort ist es dem Soldaten untersagt, von der im Reiseschein angegebenen Strecke abzuweichen oder unzulässige Zwischenstopps einzulegen.

Im Falle einer Verzögerung der Reise aus Gründen, die der Soldat nicht zu vertreten hat, muss er vom Kommandeur (Chef) der Militäreinheit, zu der er abgeordnet wurde, vom Militärkommandanten für Transport oder vom Leiter des Verwaltungsorgans des Militärischen Strafverfolgungsdienstes in den Streitkräften der Ukraine oder vom Leiter des territorialen Zentrums für Rekrutierung und soziale Unterstützung und in Ermangelung dieser von der Verwaltung der Eisenbahn oder der örtlichen staatlichen Verwaltung oder der Behörde der örtlichen Regierung einen entsprechenden Vermerk im Reiseschein oder eine Bescheinigung über die Gründe der Verzögerung erhalten.

Bei Verlust von dienstlichen oder persönlichen Dokumenten, Waffen und anderen militärischen Gütern während des Transports hat der abgeordnete Soldat dies unverzüglich dem Befehlshaber (Chef) des Truppenteils, zu dem er abgeordnet wurde, dem Militärkommandanten für den Transport oder dem Leiter des Kommando- und Kontrollorgans des Militärischen Strafverfolgungsdienstes der Streitkräfte der Ukraine oder dem Leiter des territorialen Zentrums für Rekrutierung und soziale Unterstützung und in Ermangelung dessen den Beamten der Nationalen Polizei der Ukraine, der Verwaltung der Transportwege oder der örtlichen staatlichen Verwaltung oder Behörde zu melden.

90. Liegen triftige Gründe vor, die ein rechtzeitiges Verlassen des Ortes der Abordnung verhindern, so hat der Soldat den Befehlshaber (Chef) des Truppenteils, in dem er Dienst tut, über den Befehlshaber (Chef) des Truppenteils, zu dem er abgeordnet wurde, den Leiter des Verwaltungsorgans des Militärischen Strafverfolgungsdienstes in den Streitkräften der Ukraine oder den Leiter des territorialen Zentrums für Rekrutierung und soziale Unterstützung, und bei deren Abwesenheit - über Beamte der örtlichen staatlichen Verwaltung oder der örtlichen Behörde zu informieren.

Gültige Gründe für die Verzögerung einer Dienstreise über den in der Dienstreisebescheinigung angegebenen Zeitraum hinaus sind Krankheit, die ihn der Möglichkeit beraubt hat, rechtzeitig von einer Dienstreise zurückzukehren, Naturkatastrophen oder andere Notsituationen. Die Gründe für die Verspätung müssen durch entsprechende Dokumente bestätigt werden.

91. Der Beamte, bei dem der Soldat eingetroffen ist, der Kommandeur (Chef) des Truppenteils, zu dem der Soldat abgeordnet wurde, oder der Leiter des Verwaltungsorgans des Militärischen Strafverfolgungsdienstes in den Streitkräften der Ukraine oder der Leiter des territorialen Zentrums für Rekrutierung und soziale Unterstützung sind verpflichtet, den Kommandeur (Chef) des Truppenteils, der den Soldat auf eine Dienstreise geschickt hat, über die Verspätung zu informieren und die Gründe dafür anzugeben.

Verstößt ein Soldat während der Dauer der Abordnung gegen die militärische Disziplin, sind der Befehlshaber (Chef) des Truppenteils, zu dem der Soldat abgeordnet ist, der Leiter des Kommando- und Kontrollorgans des Militärischen Strafverfolgungsdienstes in den Streitkräften der Ukraine oder der Leiter des territorialen Zentrums für Rekrutierung und soziale Unterstützung berechtigt, die Abordnung mit einem entsprechenden Vermerk in der Abordnungsbescheinigung zu beenden, unter Angabe des Grundes für die Beendigung der Abordnung, des Zeitpunkts der Ankunft des Soldaten im Truppenteil und unter Benachrichtigung des Kommando- und Kontrollorgans der Abordnung.

92. Kehrt ein Soldat nicht innerhalb der festgesetzten Frist von einer Dienstreise zurück und werden die Gründe für seine Verspätung nicht mitgeteilt, so richtet der Befehlshaber (Chef) des Truppenteils, der den Soldaten auf eine Dienstreise geschickt hat, unverzüglich ein Ersuchen an den Beamten, dem der Soldat zur Verfügung gestellt wurde, an den Befehlshaber (Chef) des Truppenteils, der sich am Ort der Abordnung befindet, oder an den Leiter des Führungs- und Kontrollorgans des Militärischen Strafverfolgungsdienstes in den Streitkräften der Ukraine oder an den Leiter des territorialen Zentrums für Rekrutierung und Sozialfürsorge. Nach Erhalt einer Antwort auf eine Anfrage, dass ein abgeordneter Soldat nicht am Zielort eingetroffen ist oder diesen nicht rechtzeitig verlassen hat, organisiert der Befehlshaber (Chef) des Truppenteils, der den Soldat auf eine Dienstreise geschickt hat, seine Suche gemäß dem festgelegten Verfahren.

VI. Ausbildung, Umschulung und Fortbildung

93. Die Ausbildung, Umschulung und Fortbildung der Militärangehörigen erfolgt in den entsprechenden Ausbildungseinheiten (Zentren) und Militäreinheiten der Nationalgarde der Ukraine sowie auf vertraglicher Grundlage in den Ausbildungseinheiten der Streitkräfte der Ukraine oder in den Sonderorganen der Strafverfolgungsbehörden und den Bildungseinrichtungen des Innenministeriums der Ukraine im Rahmen spezieller Lehrgänge.

Das Verfahren für die Entsendung von Soldaten zur Ausbildung, Umschulung und Fortbildung sowie für die Teilnahme an einer solchen Ausbildung (Umschulung und Fortbildung) wird vom Innenministerium der Ukraine festgelegt.

94. Im Falle eines Mobilisierungsbeschlusses und (oder) der Verhängung des Kriegsrechts wird die Ausbildung von Ausländern für die Ernennung zu Unteroffizieren und Offizieren in speziellen Kursen in Militäreinheiten durchgeführt, die in Kriegszeiten besetzt sind.

95. Nach Beendigung der Ausbildung, Umschulung oder Fortbildung in Ausbildungseinheiten (Zentren) kehren die Soldaten zu den militärischen Einheiten zurück, die sie zur Ausbildung entsandt haben.

96. Bei Nichterfüllung des Ausbildungs-, Umschulungs- oder Fortbildungsprogramms oder bei Weigerung, die Ausbildung fortzusetzen, sowie bei Disziplinlosigkeit werden die Soldaten von der Ausbildung ausgeschlossen und zu den militärischen Einheiten zurückgeschickt, von denen sie zur Ausbildung geschickt wurden. Den Militäreinheiten werden auch ein Auszug aus dem Entlassungsbescheid und die Unterlagen, die als Grundlage für die Entlassung aus der Ausbildung dienten, übermittelt.

Auf der Grundlage der erhaltenen Dokumente entscheiden die Befehlshaber (Chefs) der Militäreinheiten, in denen die von der Ausbildung ausgeschlossenen Soldaten Dienst tun, über ihre Ernennung (Beibehaltung) auf Positionen in den zuvor erworbenen Spezialgebieten oder kündigen (brechen) ihren Wehrdienstvertrag und entlassen sie aus dem Wehrdienst, weil der Soldat die Vertragsbedingungen systematisch nicht erfüllt hat.

VII. Durchführung der Beglaubigung

97. Das Verfahren der Bescheinigung der Wehrpflichtigen umfasst eine jährliche (unabhängige) Beurteilung und eine periodische Bescheinigung der Wehrpflichtigen.

Ein dienstliches Merkmal eines Wehrdienstleistenden kann als zusätzliche Information für Personalentscheidungen verwendet werden.

98. Die periodischen Beurteilungen werden durchgeführt, um die Aussichten für die weitere Verwendung der Wehrdienstleistenden auf der Grundlage einer Analyse ihrer dienstlichen Tätigkeiten während des Beurteilungszeitraums zwischen den Beurteilungen zu ermitteln.

Die jährliche Beurteilung dient der Feststellung der dienstlichen Eignung, der Bildung einer Beförderungsreserve auf der Grundlage der Ergebnisse der Beurteilung der dienstlichen Leistungen des Jahres und der Entscheidung über die Beförderung oder Versetzung von Bediensteten.

99. Das Verfahren und die Bedingungen für die Bescheinigung der Wehrdienstleistenden werden vom Innenministerium der Ukraine festgelegt.

VIII. Beurlaubungen

100. Den Wehrdienstleistenden wird ein jährlicher Grundurlaub unter Beibehaltung der finanziellen und materiellen Unterstützung und der Gewährung einer finanziellen Unterstützung zur Verbesserung der Gesundheit in Höhe eines Monatsbetrages gewährt.

Wehrdienstleistende, deren Wehrdienst mit einer erhöhten nervlichen, emotionalen und intellektuellen Belastung verbunden ist oder unter besonderen natürlichen geographischen, geologischen, klimatischen und umweltbedingten Bedingungen sowie unter Bedingungen mit erhöhter Gefahr für Leben und Gesundheit geleistet wird, erhalten einen jährlichen Zusatzurlaub unter Beibehaltung der finanziellen und materiellen Unterstützung.

Erkrankt ein Soldat während des Jahresgrundurlaubs oder des Jahreszusatzurlaubs, so wird er nach seiner Genesung um die Anzahl der nicht in Anspruch genommenen Tage dieses Urlaubs verlängert.

101. Den Soldaten kann aus familiären und anderen triftigen Gründen ohne Beibehaltung der finanziellen Unterstützung Urlaub gewährt werden.

102. Auf der Grundlage des Gutachtens der militärärztlichen Kommission wird dem Soldaten Urlaub zur Behandlung einer Krankheit oder zur Behandlung nach einer Verletzung (Prellung, Trauma oder Verstümmelung) unter Beibehaltung der finanziellen und materiellen Unterstützung gewährt.

103. Der in den Nummern 100 bis 102 dieser Verordnung genannte Urlaub wird nach dem durch das Gesetz der Ukraine "Über den sozialen und rechtlichen Schutz der Soldaten und ihrer Familienangehörigen" festgelegten Verfahren gewährt.

104. Zusatzurlaub im Zusammenhang mit Ausbildung und Sozialurlaub wird gemäß dem Gesetz der Ukraine "Über Urlaub" gewährt. Andere Zusatzurlaube werden aus den Gründen und in der Weise gewährt, die in den einschlägigen Gesetzen der Ukraine vorgeschrieben sind.

Wenn das Gesetz der Ukraine "Über den Urlaub" oder andere Gesetze der Ukraine die Gewährung von zusätzlichem unbezahltem Urlaub vorsehen, wird dieser Urlaub den Soldaten ohne Einbehaltung ihrer finanziellen Unterstützung gewährt.

IX. Verbleib im Militärdienst über die Altersgrenze hinaus

105. Um erfahrenes Personal zu erhalten oder für den Fall, dass es nicht möglich ist, bestimmte Positionen mit Fachleuten des entsprechenden Qualifikationsniveaus zu besetzen, können einzelne Militärangehörige, die über eine hohe Berufsausbildung und praktische Erfahrung in der von ihnen bekleideten Position verfügen und von der Militärmedizinischen Kommission aus gesundheitlichen Gründen als wehrdiensttauglich anerkannt werden, auf ihren Antrag über die Altersgrenze hinaus im Militärdienst gehalten werden. Solche Soldaten können über die Altersgrenze hinaus für den in Artikel 22 Teil 2 des ukrainischen Gesetzes "Über die Wehrpflicht und den Militärdienst" festgelegten Zeitraum im Militärdienst gehalten werden.

Bei der Prüfung der Frage des Verbleibs von Soldaten im Militärdienst über die Altersgrenze hinaus ist Folgendes zu berücksichtigen

Niveau der individuellen Ausbildung;

Erfahrung im Militärdienst in militärischen Einheiten;

Kampferfahrung.

106. Wehrdienstleistende, die beschlossen haben, den Wehrdienst über die Altersgrenze hinaus fortzusetzen, legen ihrer Befehlskette einen Bericht mit einem Antrag auf Fortsetzung des Wehrdienstes über die Altersgrenze hinaus vor.

107. Die Frage der Weiterbeschäftigung von Soldaten über die Altersgrenze hinaus wird von Beamten gestellt, die das Recht haben, Personalbefehle zu erteilen, und darüber hinaus.

Auf Beschluss des Befehlshabers (Chefs) eines Truppenteils wird die Frage eines Soldaten in einer Sitzung der Beurteilungskommission des Truppenteils behandelt.

108. Auf Anweisung des Kommandeurs (Chefs) eines Truppenteils muss sich ein Soldat einer ärztlichen Untersuchung über seine Wehrtauglichkeit unterziehen. Ein Soldat, der gemäß der Schlussfolgerung (dem Beschluss) der militärärztlichen Kommission aus gesundheitlichen Gründen als bedingt tauglich oder nicht tauglich für den Militärdienst anerkannt wird, bleibt nicht über die Altersgrenze hinaus im Militärdienst.

109. Die Entscheidung über den Verbleib von Personen im Rang eines Gefreiten, Feldwebels und Unteroffiziers im Wehrdienst bei Überschreitung der Altersgrenze für den Wehrdienst wird von den Beamten getroffen, die berechtigt sind, sie gemäß Absatz 112 dieser Verordnung aus dem Wehrdienst zu entlassen.

Dem Beamten, der über die Weiterbeschäftigung eines Wehrdienstleistenden über die Altersgrenze hinaus entscheidet, sind folgende Unterlagen vorzulegen

ein Antrag auf Weiterbeschäftigung im Militärdienst über die Altersgrenze hinaus;

Vorlage;

ein Bericht des Wehrdienstleistenden mit dem Antrag auf Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus;

eine Bescheinigung der Militärärztekommission über die Tauglichkeit des Wehrdienstleistenden für den vertragsgemäßen Wehrdienst;

zwei Kopien des vom Wehrdienstleistenden unterzeichneten Vertrags über den Wehrdienst über die Altersgrenze hinaus;

Kopien der letzten Leistungsbeurteilung des Wehrdienstleistenden.

Die Unterlagen werden bis zum 1. Oktober des Jahres, das dem Jahr vorausgeht, in dem der Wehrpflichtige die Altersgrenze für den Wehrdienst erreicht, an die zuständige Personalstelle übermittelt.

Die zuständige Personalstelle bereitet die Unterlagen für die Entscheidung über die Weiterbeschäftigung eines Wehrdienstleistenden über die Altersgrenze hinaus durch die in Absatz 112 dieser Verordnung genannten Beamten vor.

Die Personalentscheidungen und -verfügungen über die Weiterbeschäftigung von Wehrdienstleistenden über die Altersgrenze hinaus werden vor dem 1. Dezember des Jahres getroffen, das dem Jahr vorausgeht, in dem der Wehrdienstleistende die Altersgrenze für den Wehrdienst erreicht.

110. Die Befehle über die Weiterbeschäftigung der Soldaten über die Altersgrenze hinaus werden ihnen von den Befehlshabern (Chefs) der militärischen Einheiten persönlich mitgeteilt.

111. Personen, die über die Altersgrenze für den Militärdienst hinaus im Militärdienst verbleiben, können vor Ablauf der Zeit, um die ihr Militärdienst aus allgemeinen Gründen verlängert wurde, aus dem Militärdienst entlassen werden.

Wehrdienstleistende, deren Entscheidung, über die Altersgrenze hinaus im Wehrdienst zu verbleiben, nicht getroffen wurde, werden in den Plan zur Entlassung aus dem Wehrdienst für das folgende Jahr aufgenommen, der ihnen von den Befehlshabern (Chefs) der militärischen Einheiten persönlich schriftlich mitgeteilt wird.

X. Entlassung aus dem Militärdienst.

Recht der Beamten auf Entlassung aus dem Militärdienst

112. Die Entlassung von Soldaten aus dem Militärdienst aus den im fünften Teil des Artikels 26 des Gesetzes der Ukraine "Über die Militärpflicht und den Militärdienst" festgelegten Gründen erfolgt

1) in den militärischen Dienstgraden bis einschließlich Oberfeldwebel (Unteroffizier) aus allen Gründen - durch die Kommandeure der Brigaden (Regimenter) und die Beamten, die gleiche oder höhere Rechte haben als sie selbst

2) in den militärischen Dienstgraden bis einschließlich Oberfeldwebel (Hauptfeldwebel) aus allen Gründen - von den Leitern der territorialen Abteilungen der Nationalgarde der Ukraine und Beamten mit gleichen und höheren Rechten;

3) in den militärischen Dienstgraden bis einschließlich Hauptfeldwebel (Oberfeldwebel) - durch den Kommandeur der Nationalgarde der Ukraine aus allen Gründen.

Voraussetzungen für die Entlassung aus dem Militärdienst

113. Die Entlassung von Militärangehörigen aus dem Militärdienst im Zusammenhang mit Personalabbau oder organisatorischen Maßnahmen, insbesondere im Falle der Verringerung der von einem Militärangehörigen bekleideten Position, der Liquidation (Auflösung) oder der Umstrukturierung einer Militäreinheit der ukrainischen Nationalgarde, ist nur dann zulässig, wenn diese Militärangehörigen nicht im Militärdienst verwendet werden können.

Die Unmöglichkeit der Verwendung von Soldaten im Militärdienst wird durch das Fehlen von freien gleichwertigen Positionen in den Haupt- oder verwandten militärischen Fachgebieten, in denen sie ernannt werden können, bestimmt, was von den zuständigen Personalorganen innerhalb der operativ-territorialen Verbände der Nationalgarde der Ukraine sowie der militärischen Einheiten, die nicht zu den operativ-territorialen Verbänden der Nationalgarde der Ukraine gehören, unter Berücksichtigung von Absatz 3 dieser Verordnung bestätigt wird.

114. Die Entlassung aus dem Militärdienst wegen Untauglichkeit erfolgt im Falle der Verhängung einer entsprechenden Disziplinarstrafe, die im Disziplinarstatut der Streitkräfte der Ukraine vorgesehen ist, gegen den Soldaten.

Eine Disziplinarstrafe in Form einer Entlassung aus dem Militärdienst wegen Untauglichkeit wird von den in den Artikeln 12, 55 und 56 des Disziplinarstatuts der ukrainischen Streitkräfte genannten Beamten gegen einen Soldaten verhängt.

Die Vollstreckung einer Disziplinarstrafe in Form einer Entlassung aus dem Militärdienst wegen Untauglichkeit erfolgt innerhalb der in Artikel 96 des Disziplinarstatuts der Streitkräfte der Ukraine festgelegten Fristen. Die Vollstreckung erfolgt durch die Erteilung von Befehlen an das Personal durch die in Absatz 112 dieser Verordnung über die Entlassung von Soldaten aus dem Militärdienst wegen Untauglichkeit genannten Beamten.

115. Die Entlassung aus dem Militärdienst wegen systematischer Nichterfüllung der Vertragsbedingungen durch den Soldaten erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse der Bescheinigung sowie wenn der Soldat in den letzten 12 Monaten zwei oder mehr Mal wegen Verletzung der militärischen Disziplin, die bei der Beurteilung des Zustandes der Disziplin in der Nationalgarde der Ukraine berücksichtigt wird, zur disziplinarischen Verantwortung für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung oder Verweigerung der Erfüllung der beim Abschluss des Vertrages über den Militärdienst übernommenen Pflichten (Verpflichtungen) gebracht wurde.

116. Bei Vorliegen der im fünften Teil des Artikels 26 des Gesetzes der Ukraine "Über die Militärpflicht und den Militärdienst" vorgesehenen Gründe kann ein Soldat während eines Ermittlungsverfahrens oder eines Gerichtsverfahrens aus dem Militärdienst entlassen werden, wenn er keinen Maßnahmen zur Sicherstellung eines Strafverfahrens in Form von Haft oder vorbeugenden Maßnahmen in Form von Hausarrest oder Haft unterliegt, wobei die Entlassung gleichzeitig den zuständigen Ermittlungs- oder Gerichtsbehörden mitgeteilt wird.

117. Verstorbene Soldaten sowie Personen, denen der militärische Rang aberkannt wurde, werden durch Personalbefehle der Kommandeure (Chefs), die befugt sind, Personalbefehle zu erteilen, aus den Listen der Nationalgarde der Ukraine gestrichen, unabhängig von der Nomenklatur der Dienstposten.

118. Der Soldat, gegen den ein Beschluß über die vorzeitige Auflösung des Vertrages ergangen ist, hat das Recht, gegen den Beschluß über die vorzeitige Auflösung des Vertrages und die Entlassung aus dem Militärdienst gemäß dem durch die Gesetzgebung der Ukraine festgelegten Verfahren Berufung einzulegen.

Im Falle einer rechtswidrigen Entlassung aus dem Militärdienst hat der Soldat, der den Militärdienst auf Vertragsbasis leistet, Anspruch auf Wiedereinstellung in den Militärdienst in der vorherigen Position oder, mit seiner Zustimmung, in einer anderen Position, die nicht niedriger ist als die vorherige. Im Falle der Wiedereinstellung in den Militärdienst entscheidet die Stelle, die die Entscheidung über die Wiedereinstellung getroffen hat, gleichzeitig über die Zahlung einer materiellen und finanziellen Unterstützung an den Wehrdienstleistenden für den Zeitraum des erzwungenen Fernbleibens von der Arbeit, den er aufgrund seiner rechtswidrigen Entlassung nicht erhalten hat. Dieser Zeitraum wird bei der Berechnung der Dienstzeit (sowohl kalendermäßig als auch bevorzugt) und bei der Festlegung des Zeitraums für die Zuweisung des nächsten militärischen Ranges berücksichtigt. In diesem Fall wird der während des unfreiwilligen Fernbleibens vom Dienst abgelaufene Vertrag um den Zeitraum des unfreiwilligen Fernbleibens und den Zeitraum verlängert, der erforderlich ist, um die Tauglichkeit für den Militärdienst aus gesundheitlichen Gründen festzustellen und eine Entscheidung über den Abschluss eines neuen Vertrags zu treffen. Ein neuer Vertrag mit einem solchen Wehrdienstleistenden wird nach dem in dieser Verordnung festgelegten Verfahren geschlossen.

119. Vor der Entlassung wird mit dem Wehrdienstleistenden ein Gespräch über die Fragen der Entlassung geführt. Das Entlassungsgespräch wird vom Kommandeur (Chef) der Militäreinheit, in der er den Wehrdienst leistet, oder seinem Stellvertreter geführt.

Die Form und das Verfahren für die Erstellung eines Dokuments, das den Inhalt des Gesprächs wiedergibt, werden vom Innenministerium der Ukraine festgelegt.

Das als Ergebnis des Gesprächs erstellte Dokument wird in der Personalakte des Wehrdienstleistenden aufbewahrt.

120. Wird ein Soldat rechtswidrig aus dem Wehrdienst entlassen, so wird er auf Anordnung eines Beamten, der berechtigt ist, diese Kategorie von Soldaten aus dem Wehrdienst zu entlassen, in seinen früheren oder einen gleichwertigen Dienstposten oder in einen gleich- oder höherwertigen Dienstposten wiedereingesetzt.

In der Verfügung des Beamten über die Wiederverwendung eines Wehrdienstleistenden in seinem Dienstposten wird festgelegt, dass dem Wehrdienstleistenden für die Zeit seiner erzwungenen Abwesenheit die materielle und finanzielle Unterstützung gezahlt wird, die er aufgrund der unrechtmäßigen Entlassung nicht erhalten hat.

Verfahren bei Entlassung

121. Wehrdienstleistende, die aus dem Wehrdienst entlassen werden wollen, legen Berichte und Unterlagen vor, die die Gründe für die Entlassung bestätigen. In den Berichten sind die Gründe für die Entlassung aus dem Militärdienst anzugeben.

122. Vor der Entlassung von Wehrdienstleistenden werden die Daten über ihren Wehrdienst geklärt, die Dienstzeiten, die in die kalendermäßige und bevorzugte Berechnung der Dienstzeit einzubeziehen sind, dokumentiert und gegebenenfalls die Dienstzeit berechnet.

Die Berechnung der Wehrdienstzeit von Soldaten erfolgt spätestens zwei Monate vor dem Tag der Entlassung.

Die Information über die berechnete Dienstzeit wird dem Wehrdienstleistenden gegen seine Unterschrift mitgeteilt, bevor die Dokumente für seine Entlassung aus dem Wehrdienst erstellt werden. Ist der Wehrdienstleistende mit der Berechnung des Dienstalters nicht einverstanden, muss er seine Einwände auf dem Blatt mit der Berechnung des Dienstalters schriftlich begründen und mit seiner Unterschrift bestätigen. Weigert sich der Wehrdienstleistende, die Berechnung des Dienstalters zu unterschreiben, wird ein entsprechender Eintrag auf demselben Blatt vorgenommen, der durch die Unterschriften der Personen, die bei dem Gespräch anwesend waren, bestätigt wird.

Einwände von Soldaten gegen die Berechnung der Dienstzeit werden von den Befehlshabern (Chefs) der militärischen Einheiten geprüft, bevor die Dokumente für die Entlassung eines Soldaten aus dem Militärdienst erstellt werden. Streitfragen bezüglich der Anrechnung bestimmter Dienstzeiten für die Gewährung einer Rente werden von der befugten strukturellen Unterabteilung der Hauptdirektion der Nationalgarde der Ukraine geprüft.

Das Verfahren zur Berechnung der Dienstzeit wird vom Innenministerium der Ukraine festgelegt.

Die Berechnung der Dienstzeit von Soldaten, die aus allen in Artikel 26 Teil 5 des ukrainischen Gesetzes "Über die Wehrpflicht und den Militärdienst" vorgesehenen Gründen aus dem Militärdienst entlassen werden, wird von der Militäreinheit vorgenommen, in der der Soldat Dienst tut.

Nach der Entlassung eines Wehrdienstleistenden wird seine Personalakte der Zentralen Archivabteilung der Nationalgarde der Ukraine zur Aufbewahrung und Registrierung übergeben.

123. Vor der Entscheidung über die Entlassung aus dem Militärdienst wird der Soldat von einer militärärztlichen Kommission medizinisch untersucht, um seine gesundheitliche Tauglichkeit für den Militärdienst festzustellen; die Ergebnisse dieser Untersuchung werden bei der Festlegung der Entlassungsgründe berücksichtigt.

Wehrdienstleistende, die aus den in Absatz 1 Buchstaben e, f, h und i, Absatz 2 Buchstaben e, f, g und h und Absatz 3 des fünften Teils von Artikel 26 des ukrainischen Gesetzes "Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst" vorgesehenen Gründen aus dem Wehrdienst entlassen werden, werden nicht zu einer ärztlichen Untersuchung durch eine Militärärztekommission überwiesen und unterliegen nicht der Entlassung aus dem Wehrdienst aus gesundheitlichen Gründen.

Wehrdienstleistende werden auch dann nicht zur ärztlichen Untersuchung durch eine militärärztliche Kommission geschickt, wenn sie sich schriftlich geweigert haben, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

124. Im Falle der Entlassung eines Wehrdienstleistenden aus dem Wehrdienst im Zusammenhang mit dem Auslaufen des Vertrages müssen die Ausstellung des Entlassungsbeschlusses und die Aufgabe des Dienstpostens durch den Wehrdienstleistenden spätestens am Tag des Auslaufens des Vertrages erfolgen, sofern die Rechtsvorschriften der Ukraine nichts anderes vorsehen.

125. Der Beschluss über die Verhängung einer Disziplinarstrafe gegen einen Soldaten, wie z.B. die Entlassung aus dem Militärdienst wegen Untauglichkeit, ist die Grundlage für den Erlass eines Beschlusses über seine Entlassung.

Das Verfahren zur Vorbereitung der Unterlagen für den Erlass eines Beschlusses über die Entlassung von Soldaten aus dem Militärdienst wegen Unfähigkeit wird vom Innenministerium der Ukraine festgelegt.

126. Soldaten, die im Zusammenhang mit Personalabbau oder organisatorischen Maßnahmen aus dem Militärdienst entlassen werden und die keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt für langjährige Dienstzeit erworben haben, werden von ihrem Kommandeur (Chef) spätestens zwei Monate vor der Durchführung solcher Maßnahmen schriftlich über ihre Entlassung informiert.

127. Wehrdienstleistende, die von militärärztlichen Kommissionen aus gesundheitlichen Gründen als militärdienstuntauglich anerkannt werden, unterliegen der Entlassung aus dem Wehrdienst aus gesundheitlichen Gründen.

Sobald die militärische Einheit, in der ein Soldat Wehrdienst leistet, die Schlussfolgerung (Entschließung) der militärärztlichen Kommission über die gesundheitliche Untauglichkeit dieses Soldaten zum Wehrdienst erhalten hat, werden Dokumente über seine Entlassung aus dem Wehrdienst erstellt und an den in Nummer 112 dieser Verordnung genannten zuständigen Beamten übermittelt, der unverzüglich eine Verfügung über die Entlassung eines Soldaten aus dem Wehrdienst erlässt.

Die Entscheidung über die weitere Ableistung des Wehrdienstes von Soldaten, die als bedingt wehrdiensttauglich in Friedenszeiten anerkannt sind, trifft der Beamte, in dessen Ernennungsnomenklatur der Dienstposten aufgeführt ist, den der Soldat auf Grund entsprechender Anträge innehat.

128. Wehrdienstleistende, bei denen mehrere der in Absatz 1 Buchstaben "a" bis "c", "g", "j", "k" und "n", in Absatz 2 Buchstaben "a" bis "c", "g", "i", "k" und "n" und in Absatz 3 Buchstaben "a", "b", "d" und "g" des fünften Teils von Artikel 26 des Gesetzes der Ukraine "Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst" vorgesehenen Gründe vorliegen, können einen von ihnen für die Entlassung auswählen.

Die Befehle der Befehlshaber (Vorgesetzten) können Anreize für die aus dem Militärdienst entlassenen Soldaten vorsehen, wie z.B. ein Dankesschreiben, eine Anerkennungsurkunde, ein wertvolles Geschenk, eine Geldprämie oder die Eintragung des Namens des Soldaten in das Ehrenbuch der Militäreinheit.

Soldaten, die sich um die Ukraine besonders verdient gemacht haben, können unabhängig von der Dauer ihres Dienstes durch eine Entscheidung der mit der Entlassung betrauten Beamten das Recht erhalten, bei der Entlassung Militäruniformen zu tragen.

Befehle über die Entlassung von Soldaten aus dem Militärdienst werden von den Kommandanten (Chefs) der Militäreinheiten bekannt gegeben.

129. Nach Erhalt eines schriftlichen Bescheids über die Entlassung eines Soldaten aus dem Militärdienst oder nach Erlass eines Entlassungsbefehls durch den Befehlshaber (Chef) einer Militäreinheit muss der Soldat seinen Posten innerhalb der festgelegten Fristen aufgeben und unterliegt der Berechnung und dem Ausschluss aus den Listen des Personals der Militäreinheit.

Bei der Entlassung aus dem Militärdienst wird ein Dienstzeugnis erstellt, zu dem der zuständige Kommandeur (Chef) Stellung nehmen muss. Dieses Merkmal wird der Personalakte des Soldaten beigefügt.

Eine Person, die aus dem Militärdienst entlassen wird, muss am Tag ihres Ausschlusses aus der Personalliste einer Militäreinheit in vollem Umfang finanziell, mit Lebensmitteln und Kleidung unterstützt werden. Ein Soldat wird nicht ohne seine Zustimmung von den Listen des Personals einer militärischen Einheit ausgeschlossen, solange nicht alle erforderlichen Abrechnungen mit ihm vorgenommen wurden.

130. Nach dem Erlass eines Beschlusses über die Entlassung eines Militärangehörigen aus dem Militärdienst können die Gründe für die Entlassung nicht mehr geändert werden, es sei denn, dass während der Entlassung Verstöße gegen die Gesetzgebung der Ukraine begangen wurden und neue Umstände im Zusammenhang mit der Entlassung eingetreten sind.

Besonderheiten der Entlassung bestimmter Kategorien von Militärangehörigen

131. Wehrdienstleistende, die zu einer Strafe ohne Freiheitsentzug oder Freiheitsbeschränkung verurteilt worden sind, und solche, die aus der Verbüßung einer Strafe auf Bewährung entlassen worden sind, unterliegen der Entlassung aus dem Wehrdienst.

Personen, die im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung aus dem Militärdienst entlassen wurden, werden im Falle der Aufhebung des Gerichtsurteils wieder in den Militärdienst aufgenommen.

Personen, die im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung aus dem Militärdienst entlassen wurden, können im Falle einer Änderung des Gerichtsurteils durch eine Entscheidung des Befehlshabers (Chefs), der berechtigt ist, diese Person aus dem Militärdienst zu entlassen, wieder in den Militärdienst aufgenommen werden, die auf der Grundlage eines Antrags des Befehlshabers (Chefs) der Militäreinheit der Nationalgarde der Ukraine, in der die Person vor der Entlassung Militärdienst geleistet hat, getroffen wird.

132. Der Ausschluss von Personen im Rang eines Gefreiten, eines Unteroffiziers oder eines Unteroffiziers, die von einem Gericht für vermisst oder für tot erklärt wurden, aus den Listen der Nationalgarde der Ukraine wird von den in Absatz 112 dieser Verordnung genannten Beamten auf der Grundlage von Gerichtsentscheidungen über eine solche Anerkennung oder Erklärung vorgenommen.

XI. Besonderheiten der Ableistung des Wehrdienstes in einer besonderen Zeit

133. Während des Sonderzeitraums wird keine Bescheinigung über die Wehrdienstleistenden ausgestellt. Im Falle der Vorlage von Dokumenten über die Ernennung zu Posten, die Verleihung oder die Verleihung neuer militärischer Dienstgrade werden Dienstmerkmale erstellt.

134. Zum Zweck der Besetzung der Nationalgarde der Ukraine während der Sonderperiode wird die Beförderung der Soldaten ohne Beachtung der Anforderungen des Absatzes 62 dieser Verordnung durchgeführt.

135. Die Behandlung, Rehabilitierung und Sanatoriumsbehandlung der Militärangehörigen erfolgt nach dem durch die Gesetzgebung der Ukraine festgelegten Verfahren in den Gesundheitseinrichtungen, einschließlich des Ministeriums für innere Angelegenheiten der Ukraine, und im Ausland.

Leiter des Büros des Präsidenten der Ukraine A. Yermak


Siehe auch den Anhang zur Verordnung über den Militärdienst in der Nationalgarde der Ukraine durch Ausländer und Staatenlose, genehmigt durch das Dekret des Präsidenten der Ukraine vom 21. Februar 2024 84/2024 – pdf – 275,01 kb[8]


[1] „Erstmals Zahlen genannt: Laut Selenskyj 31.000 ukrainische Soldaten getötet“, Tagesschau, 25.02.2024, https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-gefallene-soldaten-100.html

[2] „Erstmals Zahlen genannt: Laut Selenskyj 31.000 ukrainische Soldaten getötet“, Tagesschau, 25.02.2024, https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-gefallene-soldaten-100.html

[3] „Erstmals Zahlen genannt: Laut Selenskyj 31.000 ukrainische Soldaten getötet“, Tagesschau, 25.02.2024, https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-gefallene-soldaten-100.html

[4] „Erstmals Zahlen genannt: Laut Selenskyj 31.000 ukrainische Soldaten getötet“, Tagesschau, 25.02.2024, https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-gefallene-soldaten-100.html

[5] „Erstmals Zahlen genannt: Laut Selenskyj 31.000 ukrainische Soldaten getötet“, Tagesschau, 25.02.2024, https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-gefallene-soldaten-100.html

[6] „Erstmals Zahlen genannt: Laut Selenskyj 31.000 ukrainische Soldaten getötet“, Tagesschau, 25.02.2024, https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-gefallene-soldaten-100.html

[7] „УКАЗ ПРЕЗИДЕНТА УКРАЇНИ №84/2024: Про Положення про проходження військової служби в Національній гвардії України іноземцями та особами без громадянства“, in Deutsch „BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER UKRAINE Nr. 84/2024: Über die Bestimmungen über den Militärdienst in der Nationalgarde der Ukraine durch Ausländer und Staatenlose“, Präsident der Ukraine Wolodymyr Selenskyj, 21.02.2024, https://www.president.gov.ua/documents/842024-49797

[8] „Anhang zur Verordnung über den Militärdienst in der Nationalgarde der Ukraine durch Ausländer und Staatenlose, genehmigt durch das Dekret des Präsidenten der Ukraine vom 21. Februar 2024 84/2024 – pdf – 275,01 kb“, Präsident der Ukraine Wolodymyr Selenskyj, 21.02.2024, https://www.president.gov.ua/storage/j-files-storage/01/25/21/b86bf87f4a28d608a14be115f3d42141_1708542647.pdf

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