Rating: Ver­bun­de­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ein‑, Zwei- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser 2020

Ana­ly­siert wur­den ganz oder über­wie­gend pri­vat genutz­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen ohne Berück­sich­ti­gung eines mög­li­chen Ein­schlus­ses von Glas­schä­den. Sofern gefor­der­te Min­dest­leis­tun­gen nur gegen Zuschlag mit­ver­si­chert wer­den kön­nen, wur­de ein sol­cher Min­dest­zu­schlag berück­sich­tigt. Nicht berück­sich­tigt wur­de ein mög­li­cher Mehr­be­darf für die Mit­ver­si­che­rung von Geo­ther­mie- oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. Dies betrifft auch Aus­schlüs­se, die allein eine Mit­ver­si­che­rung von Ertrags­aus­fall betref­fen. wei­ter­le­sen…

Pres­se­mit­tei­lung: Umfang des Ver­si­che­rungs­schut­zes für die Advents­zeit prüfen

Bei der Haus­rat- sowie der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung soll­te min­des­tens die grob fahr­läs­si­ge Her­bei­füh­rung des Ver­si­che­rungs­fal­les mit­ver­si­chert sein. Bösl weist dar­auf hin, dass der Ver­si­che­rer sonst berech­tigt sein könn­te, falls bei­spiels­wei­se ver­ges­sen wur­de, die Herd­plat­te oder Ker­ze aus­zu­ma­chen, die Scha­den­zah­lung antei­lig zu kür­zen oder in beson­ders schwe­ren Fäl­len kom­plett zu ver­wei­gern. wei­ter­le­sen…