Kurz­check: Unfall­ver­si­che­rung aus dem Hau­se ADAC (Stand 09.2020)

Mit­ver­si­chert sind die Fol­gen ange­ord­ne­ter Mas­sen­imp­fun­gen. Hier­bei muss eine bedin­gungs­ge­mä­ße Inva­li­di­tät inner­halb von 18 Mona­ten nach der Imp­fung ein­ge­tre­ten und inner­halb von 24 Mona­ten nach dem „Unfall“ ärzt­lich fest­ge­stellt wor­den sein. Nicht defi­niert ist, was eine „Mas­sen­imp­fung“ sein soll. Als sol­che könn­te man jede Zwangs­imp­fung gegen Masern (Vor­aus­set­zung für den Kin­der­gar­ten- oder Schul­be­such in Deutsch­land) oder auch eine zukünf­tig von vie­len befürch­te­te Zwangs­imp­fung gegen Covid-19 ver­ste­hen. Laut ADAC wäre eine „Mas­sen­imp­fung“ aus­drück­lich auch eine ange­ord­ne­te Imp­fung der Gesamt­be­völ­ke­rung gegen Covid-19. wei­ter­le­sen…