Kurz­check: Hun­de­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung der Balunos

Balu­nos – die digi­ta­le Hun­de­ver­si­che­rung, eine Mar­ke der ias Inter­na­tio­na­le Asse­ku­ranz Ser­vice GmbH, bie­tet digi­tal eine Hun­de­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung mit den Tari­fen Bron­ze, Sil­ber und Gold an. Die ias bie­tet ihre Pro­duk­te sowohl – wie im Fall von Balu­nos – als Zeich­nungs­stel­le eines Ver­si­che­rers als auch als Mak­ler an[1]. Risi­ko­trä­ger von Balu­nos ist die Spar­kas­sen-Ver­si­che­rung Sach­sen, die durch die ias ver­tre­ten wird. Die aktu­el­le Tarif­ge­ne­ra­ti­on trägt den Bedin­gungs­stand 01.11.2020.

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Alle drei Tari­fe leis­ten für unfall- oder krank­heits­be­ding­te Ope­ra­tio­nen, wobei in den Tari­fen „Bron­ze“ bzw. „Sil­ber“ eine Begren­zung auf 4.000 bzw.  7.500 Euro pro Ver­si­che­rungs­fall besteht.

Ver­si­che­rungs­schutz kann bei Balu­nos zunächst auch ohne Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (Chip­num­mer) bean­tragt werden:

„Du kannst auch ohne Ein­ga­be der Chip/Tätowierungsnummer ver­si­chern, spä­tes­tens jedoch beim ers­ten Ver­si­che­rungs­fall musst du uns eine Chip­num­mer bekannt geben.

Die­ser Umstand wird in den Bedin­gun­gen noch ein­mal aus­drück­lich klargestellt.

Zwin­gend erfor­der­lich für die Bean­tra­gung von Ver­si­che­rungs­schutz sind jedoch Anga­ben zum Gesund­heits­zu­stand:

Quel­le: https://​balu​nos​.com/​h​u​n​d​e​-​o​p​-​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​n​g​-​a​n​t​r​a​g​s​f​o​r​m​u​l​a​r​/​?​v​a​r​i​a​n​t​e​=​G​OLD, zuletzt auf­ge­ru­fen am 24.08.2021

Die Gesund­heits­fra­gen sind dabei unab­hän­gig vom kon­kret gewähl­ten Tarif. Ver­si­che­rungs­fä­hig sind dabei laut Ange­bots­rech­ner nur Hun­de, die als „gesund“ bestä­tigt wer­den können:

Quel­le: https://​balu​nos​.com/​h​u​n​d​e​-​o​p​-​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​n​g​-​a​n​t​r​a​g​s​f​o​r​m​u​l​a​r​/​?​v​a​r​i​a​n​t​e​=​G​OLD, Stand 24.08.2021

In den FAQ heißt es abweichend:

Quel­le: https://​balu​nos​.com/​m​y​b​a​l​u​n​os/ vom 24.08.2021

War­te­zeit­zei­ten in Abhän­gig­keit des Hundealters

Mit Aus­nah­me von Unfäl­len besteht Ver­si­che­rungs­schutz erst nach Ablauf einer War­te­zeit:

„19.4 Die War­te­zeit für Ope­ra­tio­nen auf­grund von Erkran­kun­gen liegt bei einem Monat ab Ver­si­che­rungs­be­ginn; nach Voll­endung des 5. Lebens­jah­res gilt bei Tumor­er­kran­kun­gen eine ver­län­ger­te War­te­zeit von 6 Mona­ten. Die War­te­zeit für Ope­ra­tio­nen auf­grund von Erb­krank­hei­ten liegt bei 6 Mona­ten ab Ver­trags­be­ginn. Für Ope­ra­tio­nen auf­grund eines Unfalls besteht kei­ne Wartezeit.“

Der Ver­si­che­rungs­schutz in allen Tarif­va­ri­an­ten besteht inner­halb Deutsch­lands und Öster­reichs im geo­gra­fi­schen Sin­ne, dar­über hin­aus für vor­über­ge­hen­de Aus­lands­auf­ent­hal­te bis zu 12 Mona­te welt­weit.

Leis­tun­gen wer­den im Rah­men der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (GOT) in der jeweils aktu­el­len Fas­sung ohne Begren­zung erstat­tet, d. h. bis zum 3‑fachen Satz GOT, im Not­dienst auch mit Not­dienst­pau­scha­le nach § 3a GOT. Der Ver­si­che­rer stellt hier­zu auf sei­ner Web­site in den FAQ klar:

„Die GOT ist in Deutsch­land die Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te. Bei nor­ma­lem Auf­wand dür­fen die Medi­zi­ner den 1‑fachen GOT-Satz berech­nen. Für Ope­ra­tio­nen oder kom­pli­zier­te­re Behand­lun­gen, dür­fen Tier­ärz­te den 2‑fachen GOT-Satz berech­nen. Um Dei­nem tie­ri­schen Weg­be­glei­ter auch in kom­pli­zier­ten Fäl­len die best­mög­li­che Behand­lung zu bie­ten, erstat­ten wir sogar Auf­wen­dun­gen bis zum 4‑fachen GOT-Satz.“

Inwie­fern im Aus­land die dort jeweils übli­chen Ver­gü­tun­gen erbracht wer­den oder ob auf die nach der deut­schen GOT gel­ten­den Gebüh­ren abge­stellt wird, ist in den Bedin­gun­gen nicht klargestellt.

Laut Ange­bots­rech­ner ver­si­che­rungs­fä­hig sind gesun­de Hun­de, die bei Ver­trags­be­ginn zwi­schen acht Wochen und acht Jah­ren alt sind.

Quel­le: https://​balu​nos​.com/​h​u​n​d​e​-​o​p​-​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​n​g​-​a​n​t​r​a​g​s​f​o​r​m​u​l​a​r​/​?​v​a​r​i​a​n​t​e​=​B​R​O​NZE vom 24.08.2021

Laut Bedin­gun­gen gilt abweichend:

„Ver­si­chert sind die Hun­de, die im Ver­si­che­rungs­ver­trag auf­ge­führt sind. Ver­si­che­rungs­schutz kann bean­tragt wer­den, für alle gesun­den Tie­re ab Beginn des 3. Lebens­mo­nats bis maxi­mal zur Voll­endung des 8. Lebensjahres.“

Alters­ab­hän­gi­ge Prämienstaffel

Der Bei­trag rich­tet sich nach dem Hun­de­al­ter bei Ver­trags­ab­schluss. Dabei gilt ein Zuschlag von 10 Pro­zent für Tie­re ab 3 Jah­ren sowie wei­te­ren 10 Pro­zent ab einem Alter von 9 Jah­ren. Wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit kommt es zu alters­be­ding­ten Bei­trags­an­pas­sun­gen, sofern der Ver­si­che­rungs­schutz ab Voll­endung des 2. Lebens­jah­res abge­schlos­sen wur­de. Die­se betra­gen jeweils 15 Pro­zent bei Errei­chen eines Alters von 5 Jah­ren bzw. 9 Jahren:

„12. Bei­trags­an­pas­sung auf­grund des Alters des Tieres

12.1 Der Tarif für das ver­si­cher­te Tier wur­de unter ande­rem nach dem Alter bei Ver­si­che­rungs­be­ginn ermit­telt. Ab einem Alter von über 2 und wie­der ab einem Alter von über 8 Jah­ren ist ein Zuschlag von 10 % im Rah­men der Hun­de­un­fall­ver­si­che­rung ver­ein­bart. Um das fort­schrei­ten­de Alter der ver­si­cher­ten Tie­re im Rah­men der OP-Kos­ten­ver­si­che­rung sowie den vete­ri­när­me­di­zi­ni­schen Fort­schritt berück­sich­ti­gen zu kön­nen, gilt ab einem Alter des ver­si­cher­ten Tie­res von über 4 Jah­ren eine Bei­trags­an­pas­sung von 15%. Ab einem Alter von über 8 Jah­ren wird der Bei­trag im Rah­men der OP-Kos­ten­ver­si­che­rung eben­falls um 15% angepasst.

12.2 Abwei­chend von Zif­fer 12.1. fin­det die alters­ab­hän­gi­ge Bei­trags­an­pas­sung kei­ne Anwen­dung, sofern der Ver­si­che­rungs­neh­mer für das zu ver­si­chern­de Tier – bis zur Voll­endung des 2. Lebens­jah­res – doku­men­tier­ten Ver­si­che­rungs­schutz in der balu­nos Hun­de-OP-Kos­ten­ver­si­che­rung oder balu­nos Hun­de-Unfall­ver­si­che­rung nach­wei­sen kann.“

Der Ange­bots­rech­ner sieht wahl­wei­se eine monat­li­che, vier­tel­jähr­li­che, halb­jähr­li­che oder jähr­li­che Zahl­wei­se vor. Ein Raten­zah­lungs­zu­schlag ist nicht erkenn­bar. Bei der Zah­lung kann gewählt wer­den zwi­schen einem SEPA-Man­dat oder Rech­nung.

Zur Prä­mi­en­re­du­zie­rung kommt die Ver­ein­ba­rung eines Selbst­be­hal­tes von 10 Pro­zent in Fra­ge. Die­ser Rabatt ist im Online­rech­ner vor­ein­ge­stellt und beträgt etwa 15 Prozent.

Gefähr­li­che Hun­de unversichert

Der Bei­trag rich­tet sich nach der Ras­se und dem Alter des zu ver­si­chern­den Tie­res.  Bei Misch­lin­gen ist die jewei­li­ge Ras­se der Mut­ter­tie­re anzugeben:

„Bei unbe­kann­ten Ras­sen besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz für das Hal­ten von gefähr­li­chen Hunden/Kampfhunden (auch Kreu­zun­gen mit die­sen), sowie Hun­den, die auf­grund von Geset­zen und/oder Ver­ord­nun­gen einer Erlaub­nis­pflicht unter­lie­gen. (Anla­ge A der gel­ten­den Vertragsgrundlagen)“

Aus­ge­schlos­se­ne Ras­sen sind u. a. Ala­no Espa­ñol, Ame­ri­can Bull­dog, Dober­mann, Mastiff, Pit­bull sowie Staf­ford­shire Bullterrier.

Bei Ver­ein­ba­rung einer monat­li­chen Zah­lungs­wei­se und einer Ver­trags­lauf­zeit von einem Jahr beträgt der Bei­trag für einen rein­ras­si­gen Labra­dor Retrie­ver je nach Eintrittsalter:

AlterBron­zeSil­berGold
014,48 €19,43 €21,94 €
114,48 €19,43 €21,94 €
214,48 €19,43 €21,94 €
314,90 €19,45 €21,85 €
414,90 €19,45 €21,85 €
516,11 €20,76 €23,34 €
616,11 €20,76 €23,34 €
716,11 €20,76 €23,34 €
816,11 €20,76 €23,34 €

Bei­trags­vor­teil bei gleich­zei­tig bestehen­der Bewegungsjagdversicherung

Bedin­gun­gen und Ange­bots­rech­ner tref­fen kei­ne Unter­schei­dung, ob ein Hund pri­vat als Haus­tier, als Jagd­hund, Wach­hund, Zucht­hün­din, Blin­den­führ­hund, Ret­tungs­hund oder The­ra­pie­hund gehal­ten wird oder ob ein VDH-Hun­de­füh­rer­schein bzw. eine Begleit­hun­de­prü­fung bestan­den wurde.

Ergän­zen­de Hun­de­hal­ter­haft­pflicht in den meis­ten Bun­des­län­dern Pflicht

Die Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung wird auf unbe­fris­te­te Zeit geschlos­sen. Die Kün­di­gung kann mit Frist von drei Mona­ten zur jewei­li­gen Haupt­fäl­lig­keit gekün­digt wer­den. Optio­nal kön­nen eine Ver­trags­lauf­zeit von einem Jahr oder drei Jah­ren ver­ein­bart wer­den. In letz­te­rem Fall wird ein Lauf­zeit­nach­lass von 10 Pro­zent gewährt. Ein Ver­zicht auf das ordent­li­che Kün­di­gungs­recht besteht nicht.

Dar­über hin­aus gilt ein geson­der­tes Kün­di­gungs­recht wäh­rend der War­te­zeit:

„Bei Erkran­kun­gen und Unfäl­len wäh­rend einer War­te­zeit kann der Ver­si­che­rer den Ver­si­che­rungs­ver­trag inner­halb eines Monats nach Ein­gang der Anzei­ge mit sofor­ti­ger Wir­kung kün­di­gen. Das Kün­di­gungs­recht beschränkt sich auf das erkrank­te Tier. Der Ver­si­che­rer hat die auf das betrof­fe­ne Tier ent­fal­len­de Prä­mie zeit­an­tei­lig zurückzuzahlen.“

Die Haupt­fäl­lig­keit rich­tet sich nach dem Ver­si­che­rungs­be­ginn des Ver­tra­ges. Das Ver­si­che­rungs­jahr weicht somit regel­mä­ßig vom Kalen­der­jahr ab.

Neben der Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung bie­tet die Balu­nos auch eine Hun­de­hal­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung sowie eine Hun­de­un­fall­ver­si­che­rung an.

Aus­ge­wähl­te Leis­tun­gen des Tarifs Gold von Balunos

  • Ver­si­che­rungs­schutz grund­sätz­lich bis zur Versicherungssumme
  • Freie Tier­arzt­wahl, hier­zu aller­dings kei­ne bedin­gungs­sei­ti­ge Klarstellung.
  • Erstat­tet wer­den sub­si­di­är Leis­tun­gen inner­halb der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (GOT), d. h. in Not­dienst­zei­ten bis zum vier­fa­chen Satz. Dabei gilt:

„Ein Zeit­pro­blem des Tier­be­sit­zers stellt kei­nen Grund zur Behand­lung außer­halb der Pra­xis­zei­ten dar. Der Tat­be­stand des Not­falls ist nachzuweisen“

  • Aus­drück­li­ches Recht des Ver­si­che­rungs­neh­mers auf Direkt­ab­rech­nung mit dem Tier­arzt. Eine Zusa­ge der Kos­ten­über­nah­me erfolgt grund­sätz­lich nach Prü­fung der ent­spre­chen­den Tier­arzt­rech­nung. In Aus­nah­me­fäl­len kann ein Heil- und Kos­ten­plan zur Ent­schei­dung über eine vor­zei­ti­ge Kos­ten­über­nah­me ein­ge­reicht wer­den. Die Kos­ten dafür trägt der Versicherungsnehmer.
  • Inno­va­ti­ons­klau­sel für prä­mi­en­neu­tra­le Leistungsverbesserungen
  • Mit­ver­si­chert sind ope­ra­ti­ons­vor­be­rei­ten­de Unter­su­chun­gen, um zu einer Dia­gno­se und Behand­lungs­me­tho­de zu kom­men. Die­se Leis­tung ist beschränkt auf den letz­ten Unter­su­chungs­tag vor der Ope­ra­ti­on. Laut Web­site des Ver­si­che­rers gilt hier abwei­chend eine Leis­tung für bis zu drei Unter­su­chungs­ta­ge vor der Operation.
Quel­le: https://​balu​nos​.com/​h​u​n​d​e​-​o​p​-​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​ng/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 25.08.2021
  • Medi­zi­nisch not­wen­di­ge Nach­be­hand­lun­gen nach einer ver­si­cher­ten Ope­ra­ti­on wer­den bis zu 14 Kalen­der­ta­ge nach einer ver­si­cher­ten Ope­ra­ti­on über­nom­men. Laut Web­site gilt abwei­chend eine Nach­be­hand­lung von bis zu 42 Tagen nach der Ope­ra­ti­on als mitversichert.
Quel­le: https://​balu​nos​.com/​h​u​n​d​e​-​o​p​-​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​ng/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 25.08.2021

Mit­ver­si­chert sind die Kos­ten für Phy­sio­the­ra­pie, Osteo­pa­thie oder alter­na­tiv­me­di­zi­ni­sche Behand­lun­gen (z.B. Homöo­pa­thie, Laser-The­ra­pie, etc.) durch einen aner­kann­ten Phy­sio­the­ra­peu­ten, Osteo­pa­then oder Tier­arzt mit qua­li­fi­zier­ter Zusatz­aus­bil­dung bis zu einer Höhe von 500,00 Euro für einen Zeit­raum von max. 8 Wochen, wel­che im Rah­men einer wei­ter­füh­ren­den Behand­lung eines bereits erstat­tungs­pflich­ti­gen Ver­si­che­rungs­fal­les erfor­der­lich sind. Außer­halb einer ver­si­cher­ten Nach­be­hand­lung fal­len Kos­ten für eine Phy­sio­the­ra­pie etc. nicht unter den Versicherungsschutz.

  • Kos­ten für die medi­zi­nisch not­wen­di­ge Unter­brin­gung in einer Tier­kli­nik bis zu 14 Tagen nach einer Operation
  • Ver­si­che­rungs­schutz sowohl bei Voll- als auch Teil­nar­ko­se. Ent­spre­chend dürf­ten auch Sedie­rung und Lokal­an­äs­the­sie als „Schmerz­aus­schal­tung“ unter den Begriff „Teil­nar­ko­se“ fal­len, auch wenn dies nicht klar­ge­stellt wird. In der Regel fin­den Ope­ra­tio­nen in der Tier­me­di­zin unter Voll­nar­ko­se statt.
  • Zuschuss von 200,00 Euro pro Jahr für Kör­per­er­satz­stü­cke (Pro­the­sen). Dies sind etwa künst­li­che Glied­ma­ßen, künst­li­che Gelen­ke, künst­li­che Orga­ne und Organ­tei­le, so z. B. ein künst­li­ches Hüft­ge­lenk). Auf­grund des Aus­schlus­ses für zahn­me­di­zi­ni­sche Implan­ta­te scheint auch ein Aus­schluss für Zahn­pro­the­sen und Zahn­fleischer­satz (Ging­vio­plas­tik) ableitbar.
  • Über­nah­me der Kos­ten für eine Kas­tra­ti­on, sofern für das ver­si­cher­te Tier ein lebens­be­droh­li­cher Zustand tier­me­di­zi­nisch indi­ziert ist. Bei Kas­tra­tio­nen (Ope­ra­tio­nen) ohne Not­fall­in­di­ka­ti­on – jedoch mit aus­drück­li­chem Rat des Tier­arz­tes – leis­tet der Ver­si­che­rer einen „Kas­tra­ti­ons­kos­ten-Zuschuss“ in Höhe von 50,00 Euro für einen Rüden bzw.  75,00 Euro für eine Hündin.
  • Bei (Schnitt-)Verletzungen oder Biss­wun­den, des­sen Behand­lung nicht dem bedin­gungs­sei­tig genann­ten Ope­ra­ti­ons­be­griff ent­spricht, gewährt der Ver­si­che­rer, ohne Berück­sich­ti­gung der ver­trags­ge­mä­ßen Wartezeit(en), einen „Sofort­hil­fe-Zuschuss“ in Höhe von 150,00 Euro unab­hän­gig von Ras­se, Alter und Geschlecht des ver­si­cher­ten Tieres
  • Kein Aus­schluss für Ope­ra­tio­nen, die im Zusam­men­hang mit dem Decken oder der Schein­träch­tig­keit des ver­si­cher­ten Hun­des stehen.
  • Aus­drück­li­che Über­nah­me der Kos­ten für Dia­gnos­tik (z. B. CT, MRT, Rönt­gen oder Ultra­schall). Wenn ein ver­si­cher­ter Hund etwa wegen eines Band­schei­ben­vor­falls ope­riert wer­den muss (ca. 2.000 bis 3.000 Euro), so kos­tet allein der MRT hier­zu je nach Quel­le zwi­schen 300 und 330 Euro oder sogar ab 1.200 Euro zusätzlich.
  • Kein Aus­schluss für nicht­in­va­si­ve und mini­mal­in­va­si­ve Ope­ra­ti­ons­me­tho­den. Zum Teil wer­den mini­mal-inva­si­ve Metho­den etwa zur Ent­fer­nung von Harn­stei­nen ver­wen­det[2].

„Mini­mal-inva­si­ve Ope­ra­tio­nen beinhal­ten chir­ur­gi­sche Ein­grif­fe, die über klei­ne Ein­schnit­te durch die Haut in eine Kör­per­höh­le (wie etwa in den Bauch- oder Brust­raum, Gelen­ke) erfol­gen. Die Bil­der wer­den ver­grö­ßert auf einem Moni­tor im OP dar­ge­stellt.“[3]

Für die Erstat­tungs­fä­hig­keit müs­sen die Kri­te­ri­en für eine ver­si­cher­te Ope­ra­ti­on erfüllt sein. Ist dies nicht der Fall (rein diagnostische/explorative Endo­sko­pie ohne Bepro­bung etc.) ist von einem Aus­schluss auszugehen.

  • Ver­si­che­rungs­schutz für sons­ti­ge endo­sko­pi­sche Ein­grif­fe im Zusam­men­hang mit einer ver­si­cher­ten Operation.

„Mit­hil­fe eines Endo­skops inspi­ziert der Tier­arzt inne­re Kör­per­höh­len und Orga­ne, die sich durch eine Ultra­schall-Unter­su­chung oder Rönt­gen-Unter­su­chung nicht aus­rei­chend beur­tei­len las­sen. Ohne die Endo­sko­pie wäre es sonst nur durch eine Ope­ra­ti­on mög­lich, das Inne­re des Kör­pers zu betrach­ten.“[4]

  • Mit­ver­si­che­rung von Biop­sien (Gewe­be-Pro­be-Ent­nah­men), sofern die­se im direk­ten Zusam­men­hang mit einer ver­si­cher­ten Ope­ra­ti­on ste­hen. Um eine Biop­sie zu ent­neh­men, ist unter ande­rem eine ört­li­che Betäu­bung erfor­der­lich und es wer­den ent­we­der Gewe­be­pro­ben oder auch Pro­ben von inne­ren Orga­nen bzw. Kno­chen ent­nom­men.[5]
  • Aus­drück­li­che Über­nah­me der Kos­ten für Arz­nei­mit­tel im Zusam­men­hang mit ver­si­cher­ten Ope­ra­tio­nen, jedoch kei­ne Klar­stel­lung für sons­ti­ge ange­wand­te Ver­brauchs­ma­te­ria­li­en.
  • Über­nah­me der nach­ge­wie­se­nen Stor­no­kos­ten für eine mit dem ver­si­cher­ten Tier gebuch­te Rei­se bis 1.000 Euro, sofern das ver­si­cher­te Tier tier­ärzt­lich bestä­tigt nicht trans­port­un­fä­hig ist. Nicht ver­si­chert sind jedoch Rei­se­rück­tritts­kos­ten infol­ge eines Versicherungsfalles.
  • Ver­si­chert sind die Kos­ten für einen Not­fall­trans­port (Hin- und Rück­fahrt) zu vete­ri­när­me­di­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen (Tier­ärz­te, Tier­kli­ni­ken etc.) bis in Höhe von 100,00 Euro
  • Kos­ten­er­stat­tung für die Kos­ten von Fahr­ten zu vete­ri­när­me­di­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen wegen regel­mä­ßi­ger Tier­arzt­ter­mi­ne bis 200,00 Euro, max. für 8 Fahr­ten inner­halb von vier Wochen, nicht jedoch für Fahr­ten mit dem eige­nen Pkw.
  • Ver­stirbt ein ver­si­cher­ter Hund durch Unfall­tod wer­den Anschaf­fungs­kos­ten für einen neu­en Hund bis in Höhe von 1.000 Euro über­nom­men. Glei­ches gilt bei Abhan­den­kom­men des ver­si­cher­ten Tieres.

„Auf Ver­lan­gen des Ver­si­che­rers ist ein ent­spre­chen­der Nach­weis (Ankaufs­rech­nung oder Bestä­ti­gung des Züch­ters) über den Wert des ver­si­cher­ten Tie­res zu brin­gen. Des­sen Ver­lust ist unver­züg­lich der nächst zustän­di­gen Poli­zei­dienst­stel­le zu melden. […]

Für Inse­ra­te, zur Wie­der­auf­fin­dung des ver­si­cher­ten Tie­res, leis­tet der Ver­si­che­rer einen Zuschuss in Höhe von € 150,00.

Ist das ver­si­cher­te Tier nach Ablauf einer Woche nach poli­zei­li­cher Mel­dung immer noch ver­misst, gilt der Hund als abhan­den­ge­kom­men. Das Tier gilt als ver­stor­ben, wenn vom Tier­arzt des­sen Tod fest­ge­stellt wird und dem Ver­si­che­rer unver­züg­lich ein ent­spre­chen­der Nach­weis ein­ge­reicht wird.“

  • Der Ver­si­che­rungs­schutz bleibt unab­hän­gig vom Alter des ver­si­cher­ten Tie­res in vol­lem Umfang bestehen.

Aus­ge­wähl­te Ein­schrän­kun­gen des Tarifs Gold von Balunos

  • Ver­si­che­rungs­schutz nur mit Anga­ben zum Gesundheitszustand
  • Kein Ver­zicht auf das ordent­li­che Kündigungsrecht
  • Im Leis­tungs­fall sind für bestimm­te Hun­de­ras­sen sowohl ein Wesens­test als auch ein Hun­de­füh­rer­schein vor­zu­le­gen. Deren Nicht­vor­la­ge kann zur Ver­wei­ge­rung der Leis­tungs­pflicht führen:

„Bull­ter­ri­er, Pit­bull­ter­ri­er, Staf­ford­shire Bull­ter­ri­er, Ame­ri­can Staf­ford­shire Ter­ri­er, Tosa Inu, Dogo Argen­ti­no und Misch­lin­ge der ange­führ­ten Ras­sen. Soll­te die­ser Wesens­test oder der Hun­de­füh­rer­schein des Hun­de­hal­ters nicht vor­han­den sein, gel­ten Ver­let­zun­gen des ver­si­cher­ten Hun­des, die durch Strei­tig­kei­ten mit ande­ren Hun­den ver­ur­sacht wer­den, als nicht versichert.“

  • Kei­ne Klar­stel­lung, inwie­fern die Kos­ten für einen tier­me­di­zi­nisch not­wen­di­gen Kai­ser­schnitt infol­ge von Kom­pli­ka­tio­nen bei der Geburt mit­ver­si­chert sind. Ein Aus­schluss ist nicht erkennbar.
  • Aus­ge­schlos­sen sind Auf­wen­dun­gen für die Anfer­ti­gung, den Ein­satz und die Auf­be­rei­tung von (zahn­me­di­zi­ni­schen) Implan­ta­ten, für kos­me­ti­sche Zahn­be­hand­lun­gen sowie Kor­rek­tur von Zahn- und Kie­fer­an­oma­lien (z.B. Milch­ca­ni­ni) nach einem Unfall. Eben­so aus­ge­schlos­sen sind Auf­wen­dun­gen für Zahn­ex­trak­tio­nen, für sons­ti­ge nicht ope­ra­ti­ve Zahn­be­hand­lung sowie für Zahn­pro­phy­la­xe.
  • Aus­ge­schlos­sen sind Kos­ten für Ope­ra­tio­nen im Zusam­men­hang mit dem Beleg­vor­gang bei Hun­de­zucht sowie einer Träch­tig­keit. Glei­ches gilt für Stan­dard­un­ter­su­chun­gen zur Zuchttauglichkeit.
  • Kei­ne Kos­ten­über­nah­me bzw. kein Zuschuss zur elek­tro­ni­schen Tier­mar­kie­rung (Chip­kos­ten) nach ISO-Norm)
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für Ein­schlä­fe­rung durch Injek­ti­on (Eutha­na­sie).
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für eine tele­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung oder eine tele­fo­ni­sche Aus­kunft zu Rechtsfragen
  • Kein optio­na­les Doku­men­ten- und Daten­de­pot (z. B. für Kauf­ver­trä­ge, Abstam­mungs­ur­kun­den, EU-Heimtierausweise). 
  • Nicht ver­si­chert sind Auf­wen­dun­gen für die Fol­gen von Unfäl­len oder chro­ni­schen Erkran­kun­gen, die bei Beginn des Ver­si­che­rungs­schut­zes bereits vor­han­den waren
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz besteht für Dia­gno­sen, Behand­lun­gen und chir­ur­gi­sche Ein­grif­fe auf­grund ange­bo­re­ner Fehl­ent­wick­lun­gen und deren Fol­gen (z.B. Hüft­ge­lenks­dys­pla­sie, Ellen­bo­gen­ge­lenks­dys­pla­sie, Kryptor­chis­mus, Brachy­ce­pha­len­syn­drom). Dies gilt auch für sol­che, die bei Abschluss der Ver­si­che­rung erfol­gen und/oder inner­halb der War­te­zeit auftreten. 
  • Nicht ver­si­chert sind Ope­ra­tio­nen, die der Her­stel­lung des jewei­li­gen Ras­se­stan­dards die­nen und ästhe­ti­schen Cha­rak­ter haben. Dies gilt auch für Maß­nah­men am Gebiss des Hundes.
  • Ver­si­che­rungs­schutz nur für Ope­ra­tio­nen, sofern die Haut oder dar­un­ter lie­gen­des Gewe­be mehr als punkt­för­mig durch­trennt wer­den. Dies bedeu­tet aller­dings auch, dass z. B. ein Aus­schluss für die Punk­ti­on von Flüs­sig­keits­an­samm­lun­gen (Öde­men) bestehen würde.
  • Kei­ne Klar­stel­lung, inwie­fern eine Ope­ra­ti­on zur Fremd­kör­per­ent­fer­nung (z. B. Gran­nen) oder eine Fremd­kör­per­ent­fer­nung ohne Endo­skop unter den Ver­si­che­rungs­schutz fallen.
  • Kei­ne bedin­gungs­sei­ti­ge Über­nah­me der Kos­ten für Tel­e­dia­gnos­tik und Tele­be­ra­tung in Bezug auf eine ver­si­cher­te Ope­ra­ti­on durch einen Tierarzt.
  • Kei­ne Mit­ver­si­che­rung für vom Tier­arzt durch­ge­führ­te rege­ne­ra­ti­ve The­ra­pien (z. B. Auto­lo­ges Kon­di­tio­nier­tes Plas­ma, Serum-Eigen­blut­the­ra­pie (IRAP), Ortho­kin-Ver­fah­ren, Platel­e­let Rich Plas­ma (PRP) oder Stamm­zel­len­the­ra­pie) die z. B. im Rah­men einer Ope­ra­ti­on vor­ge­nom­men werden
  • Nicht ver­si­chert sind Ope­ra­tio­nen von Krank­hei­ten und Unfäl­len, die durch Krieg, inne­re Unru­hen, oder hoheit­li­che Ein­grif­fe ent­ste­hen.
  • Nicht ver­si­chert sind Ope­ra­tio­nen von Krank­hei­ten und Unfäl­len, die durch Erd­be­ben, Über­schwem­mun­gen und Kern­ener­gie entstehen.
  • Kei­ne Über­nah­me der Kos­ten für Tra­ge­vor­rich­tun­gen, Geh­hil­fe und Geschirr.
  • Nicht ver­si­chert sind die Kos­ten für einen Herz­schritt­ma­cher für den ver­si­cher­ten Hund
  • Nicht ver­si­chert sind die Kos­ten für Gold­aku­punk­tu­ren.
  • Nicht ver­si­chert ist die unblu­ti­ge Repo­si­ti­on luxier­ter Gelen­ke., da es sich um kei­ne Ope­ra­tio­nen im Sin­ne der Bedin­gun­gen han­delt. Feh­len­de Klarstellung.
  • Kei­ne Ver­sor­gung des Hun­des bei medi­zi­nisch not­wen­di­gem Kran­ken­haus­auf­ent­halt des Hundehalters.
  • Kei­ne Über­nah­me von Rück­rei­se­kos­ten für das ver­si­cher­te Tier bei Scha­den­fäl­len im Ausland
  • Kei­ne Über­nah­me von Wege­geld, Rei­se­kos­ten oder Ver­weil­geld für Haus­be­su­che des Tier­arz­tes von nach­ge­wie­se­ner­ma­ßen trans­port­un­fä­hi­gen Tieren
  • Kein Ver­si­che­rungs­schutz für die Behand­lung von Krank­hei­ten, die infol­ge von Epi­de­mien oder Pan­de­mien ent­ste­hen. Unklar bleibt, ob dies auch für eine zukünf­tig vor­stell­ba­re gene­rel­le Impf­pflicht von Haus­tie­ren gilt, die dadurch impf­be­ding­te Impf­schä­den erleiden.
  • Kei­ne Kos­ten­über­nah­me für die Erst­be­hand­lung der Wel­pen einer ver­si­cher­ten Hün­din bzw. Ope­ra­tio­nen von Wel­pen, die kurz nach der Nie­der­kunft des ver­si­cher­ten Mut­ter­tiers erfor­der­lich werden.
  • Nicht ver­si­chert sind

„Tier­ärzt­li­che Behand­lun­gen, deren Not­wen­dig­keit, Ange­mes­sen­heit oder Ver­hält­nis­mä­ßig­keit nach dem all­ge­mein aner­kann­ten Stand der vete­ri­när­me­di­zi­ni­schen Wis­sen­schaft nicht gege­ben sind.“ (Her­vor­he­bung durch den Autor)

 Kri­tisch ist, dass vie­le medi­zi­ni­sche Behand­lungs­me­tho­den (so z. B. die Wirk­sam­keit von Imp­fun­gen) nicht all­ge­mein wis­sen­schaft­lich aner­kannt sind, son­dern nur von einer Aus­wahl der Wis­sen­schaft­ler. Wis­sen­schaft bedeu­tet einen wis­sen­schaft­li­chen Dis­kurs und wird nicht durch eine (angeb­li­che) Mehr­heits­mei­nung begrün­det. Somit ist eine sol­che Rege­lung ten­den­zi­ell streitanfällig.

  • Da es sich um eine Hun­de­ope­ra­ti­ons­kos­ten- und kei­ne Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung han­delt, besteht kein Anspruch auf prä­ven­ti­ve Heil­maß­nah­me (Vor­sor­ge), z. B. für Imp­fun­gen, Floh- und Zecken­be­kämp­fung oder Wurm­ku­ren. Ent­spre­chend nicht mit­ver­si­chert ist daher auch die Dia­gno­se und Behand­lung von Viren- und Infek­ti­ons­er­kran­kun­gen (z. B. Stau­pe, Hepa­ti­tis (HCC), Lep­tos­pi­ro­se, Par­vo­vi­ro­se, und Toll­wut) sowie Para­si­ten­er­kran­kun­gen, sofern damit kei­ne ver­si­cher­te Ope­ra­ti­on ver­bun­den ist.

Hin­weis: der Text wur­de vor­ab Balu­nos zur Ver­fü­gung gestellt. Eine Rück­mel­dung von dort erfolg­te nicht.


[1] „Fir­men­grup­pe“ auf „ias​-bre​men​.de“. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.ias​-bre​men​.de/​u​n​t​e​r​n​e​h​m​e​n​/​f​i​r​m​e​n​g​r​u​p​pe/, zuletzt auf­ge­ru­fen am 24.08.2021

[2] Rafa­el Nickel „Endo­sko­pi­sche Laser­li­tho­trip­sie in der Klein­tier­me­di­zin“ auf „hundkat​ze​pferd​.com“. Auf­zu­ru­fen unter http://​www​.hundkat​ze​pferd​.com/​a​r​c​h​i​v​e​/​7​8​6​7​4​7​/​E​n​d​o​s​k​o​p​i​s​c​h​e​-​L​a​s​e​r​l​i​t​h​o​t​r​i​p​s​i​e​-​i​n​-​d​e​r​-​K​l​e​i​n​t​i​e​r​m​e​d​i​z​i​n​.​h​tml, zuletzt auf­ge­ru­fen am 23.06.2021

[3] „MINIMAL-INVASIVE OPERATIONEN IN DER TIERKLINIK NEANDERTAL“ auf „tier​kli​nik​-nean​der​tal​.de“. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.tier​kli​nik​-nean​der​tal​.de/​l​e​i​s​t​u​n​g​e​n​/​c​h​i​r​u​r​g​i​e​/​m​i​n​i​m​a​l​-​i​n​v​a​s​i​v​e​-​o​p​e​r​a​t​i​o​n​e​n​.​h​tml, zuletzt auf­ge­ru­fen am 23.06.2021

[4] „Endo­sko­pien (Spie­gel­un­ter­su­chun­gen) bei Tie­ren“ auf „tier​me​di​zin​por​tal​.de“. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.tier​me​di​zin​por​tal​.de/​d​i​a​g​n​o​s​e​/​e​n​d​o​s​k​o​p​i​e​n​-​s​p​i​e​g​e​l​u​n​t​e​r​s​u​c​h​u​n​g​e​n​-​b​e​i​-​t​i​e​r​e​n​/​2​3​5​123, zuletzt auf­ge­ru­fen am 23.06.2021

[5] „Gewe­be­pro­ben-Ent­nah­me (Biop­sie) bei Tie­ren“ auf „tier​me​di​zin​por​tal​.de“. Auf­zu­ru­fen unter https://​www​.tier​me​di​zin​por​tal​.de/​d​i​a​g​n​o​s​e​/​g​e​w​e​b​e​p​r​o​b​e​n​-​e​n​t​n​a​h​m​e​-​b​i​o​p​s​i​e​-​b​e​i​-​t​i​e​r​e​n​/​3​6​3​236, zuletzt auf­ge­ru­fen am 23.06.2021.

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