Hür­den bei der Ver­si­che­rung von Nicht-EU-Aus­län­dern in der Krankenversicherung?

Wenn Aus­län­der visum­pflich­tig nach Deutsch­land ein­rei­sen, benö­ti­gen sie regel­mä­ßig eine spe­zi­el­le Inco­ming-Ver­si­che­rung. Blei­ben die Betrof­fe­nen anschlie­ßend in Deutsch­land, fal­len sie unter die Ver­si­che­rungs­pflicht. Zwangs­wei­se müs­sen sie sich dann gesetz­lich oder pri­vat krankenversichern.
Sofern kei­ne sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung besteht und sie kei­ne Ehe mit einer gesetz­lich kran­ken­ver­si­cher­ten Per­son ein­ge­hen / ein­ge­gan­gen sind, ste­hen gera­de Per­so­nen aus dem Nicht-EU-Aus­land oft vor schein­bar unüber­wind­li­chen Pro­ble­men. wei­ter­le­sen…