BGV kün­digt neu­en Wohn­ge­bäu­de­ta­rif an Kfz-Ver­si­che­rung unverändert

Auf der DKM ange­kün­digt wur­de eine neue Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, die den in die Jah­re gekom­me­nen Tarif aus dem Jah­re 2022 ablö­sen sol­le. Geplant sei ein Release im zwei­ten oder drit­ten Quar­tal 2025. wei­ter­le­sen…

Dom­cu­ra: Wert der unbe­nann­ten Gefah­ren oft nicht erkannt

Der jet­zi­ge Tarif ist von 10.2020, und dem­entspre­chend war es Zeit, das zu erwei­tern, zu erneu­ern. Das haben wir gemacht. Wir haben umfang­reich aktua­li­siert. Unter ande­rem haben wir den Bereich Ele­men­tar ent­spre­chend erwei­tert. War­um? Der Ele­men­tar­be­reich ist sehr wich­tig gewor­den in den letz­ten Jah­ren. wei­ter­le­sen…

Inter­view mit Herrn Hans-Joa­chim Schl­im­pert vom BVSV

Der Bun­des­ver­band der Sach­ver­stän­di­gen für das Ver­si­che­rungs­we­sen (BVSV) e. V. wur­de 2014[1] gegrün­det, weil die öffent­li­che Bestel­lung von Sach­ver­stän­di­gen im Ver­si­che­rungs­we­sen kei­ne Grund­la­ge gefun­den habe: „Der BVSV ver­steht sich nicht als Berufs­ver­band, son­dern als Wis­sens­ge­mein­schaft der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft, in der Akteu­re aus allen Berei­chen der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft gemein­sam Stan­dards ent­wi­ckeln und Bil­dungs­kon­zep­te umset­zen.“[2] Hans-Joa­­chim Schl­im­pert vom BVSV berich­te­te am wei­ter­le­sen…

Zukünf­ti­ge Pro­dukt­in­no­va­tio­nen mit­ver­si­chert: die Erwei­ter­te Vor­sor­ge­de­ckung der Haft­pflicht­kas­se Darm­stadt hat Geburtstag

Nach IV Nr. 7.5 der BBR besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz für den Ver­lust von Tresor‑, Möbel- und Auto­schlüs­seln. Zwar gibt es Tari­fe, wo der Ver­lust ent­spre­chen­der beruf­li­cher Schlüs­sel mehr oder min­der umfas­send ver­si­cher­bar wäre (z.B. XXL-Tarif der Inter­Risk nach § 10 bis 100.000 Euro mit Aus­nah­me von Tre­sor­schlüs­seln). Geht man allein nach V Zif­fer 4.1 b) der BBR aus dem Hau­se Haft­pflicht­kas­se Darm­stadt gilt die Erwei­te­rung nicht für beruf­li­che und gewerb­li­che Risi­ken. In die­sem Fall han­de­le es sich jedoch aus­drück­lich um kein „unbe­kann­tes“ oder neu­es Risi­ko, son­dern viel­mehr um den Vor­teil eines Mit­wer­bers zu einer bereits mit­ver­si­cher­ten Klau­sel (beruf­li­cher Schlüs­sel­ver­lust). „Da spe­zi­el­le Rege­lun­gen inner­halb unse­rer Bedin­gun­gen von den Aus­schlüs­sen aus­ge­nom­men sind, ist hier der Aus­schluss „Gewer­be / Beruf“  nicht anzu­wen­den.“ wei­ter­le­sen…