Tie­ri­sche Schä­den im Rah­men der Wohngebäudeversicherung

Zu beach­ten ist, dass Mar­der nicht ohne Wei­te­res gefan­gen oder gar getö­tet wer­den dür­fen, da sie in Deutsch­land dem Jagd­recht unter­lie­gen und die dafür gel­ten­de Jagd- und Schon­zeit beach­tet wer­den muss. Für die Ver­grä­mung der Tie­ren fal­len Kos­ten ein­mal für das Schäd­lings­be­kämp­fungs­un­ter­neh­men an. Dar­über hin­aus kom­men viel­fach Auf­wen­dun­gen zum Ver­schlie­ßen von Zugän­gen, in der Regel durch einen Dach­de­cker, zum Tra­gen. wei­ter­le­sen…

Öster­reich: Offe­ner Brief an Minis­ter Rauch zu Insek­ten­mehl in Lebensmitteln

Sehr geehr­ter Hr. Minis­ter Rauch, wie weit ist die­se Regie­rung und vor allem sind die Grü­nen gesun­ken, den öster­rei­chi­schen Bür­ge­rIn­nen einen krank­ma­chen­den Insek­ten­fraß per Bei­mi­schung in den Lebens­mit­teln zu ver­pas­sen! Wis­sen Sie als Gesund­heits­mi­nis­ter nicht, dass Tier­mehl in Tier­fut­ter längst ver­bo­ten ist, aber die Bür­ge­rIn­nen sol­len es essen??? wei­ter­le­sen…