Tie­ri­sche Schä­den im Rah­men der Wohngebäudeversicherung

Zu beach­ten ist, dass Mar­der nicht ohne Wei­te­res gefan­gen oder gar getö­tet wer­den dür­fen, da sie in Deutsch­land dem Jagd­recht unter­lie­gen und die dafür gel­ten­de Jagd- und Schon­zeit beach­tet wer­den muss. Für die Ver­grä­mung der Tie­ren fal­len Kos­ten ein­mal für das Schäd­lings­be­kämp­fungs­un­ter­neh­men an. Dar­über hin­aus kom­men viel­fach Auf­wen­dun­gen zum Ver­schlie­ßen von Zugän­gen, in der Regel durch einen Dach­de­cker, zum Tra­gen. wei­ter­le­sen…

Mit­ver­si­che­rung von Glas­schä­den am Bei­spiel des Tarifs all­safe casa – die Eigen­heim­ver­si­che­rung von K & M (Stand 04.2021, Vers. 1.02)

Eine her­kömm­li­che Glas­ver­si­che­rung ver­si­chert zwar Schä­den an der Ver­gla­sung, nicht jedoch sol­che an direkt dar­an anschlie­ßen­den Sachen. Fällt bei­spiels­wei­se ein anti­ker Wand­spie­gel mit Maha­go­ni­rah­men von der Wand und kommt es dabei auch zu einem Scha­den an dem Holz des Rah­mens, so besteht bei Kon­zept & Mar­ke­ting grund­sätz­lich Ver­si­che­rungs­schutz im Rah­men der unbe­nann­ten Gefah­ren. Dies gilt aller­dings nicht, wenn der Sturz­scha­den z. B. im Rah­men von Rei­ni­gungs­ar­bei­ten (Aus­schluss nach Abschnitt C § 6 Nr. 22) bzw. ander­wei­tig durch Men­schen oder Tie­re (sie­he Aus­schluss nach Abschnitt C §6 Nr. 24) ent­stan­den ist. Befragt man Wett­be­wer­ber von K & M, so gibt es zur Mit­ver­si­che­rung eines Spie­gel­rah­mens teil­wei­se sich wider­spre­chen­de Aus­le­gun­gen. Eine Klar­stel­lung kann von daher Sinn machen. wei­ter­le­sen…

Risi­ko & Vor­sor­ge Heft 2 – 2018

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