Auto­tei­le in der Gara­ge umfas­send mitversichert?

Beklei­dung, Geschirr, Medi­en und Wert­sa­chen gehö­ren zu den ver­si­cher­ten Sachen im Rah­men der Haus­rat­ver­si­che­rung. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Ver­si­che­rungs­neh­mer Ersatz­tei­le für sei­nen Old­ti­mer, den für die Rei­ni­gung und Über­ho­lung eines gebrauch­ten Kfz aus­ge­bau­ten Motor (vgl. BGH r+s 96, 232[1]) oder sons­ti­ges Zube­hör für sei­nen gelieb­ten Ver­bren­ner in der Gara­ge ein­la­gert. Sol­che Sachen fal­len wei­ter­le­sen…

Mit­ver­si­che­rung von Wert­sa­chen in der Hausratversicherung

Die Außen­ver­si­che­rung gilt grund­sätz­lich für ver­si­cher­te Sachen, die sich nur vor­über­ge­hend außer­halb des Ver­si­che­rungs­or­tes befin­den sowie für sol­che Sachen, die z. B. auf einer Rei­se oder bei einem Ein­kaufs­bum­mel erwor­ben wer­den und anschlie­ßend an den Ver­si­che­rungs­ort zurück­ge­bracht wer­den sol­len. Hier stel­len sich aller­dings eini­ge Fra­gen wei­ter­le­sen…