Mit­ver­si­che­rung von Wert­sa­chen in der Hausratversicherung

Die Außen­ver­si­che­rung gilt grund­sätz­lich für ver­si­cher­te Sachen, die sich nur vor­über­ge­hend außer­halb des Ver­si­che­rungs­or­tes befin­den sowie für sol­che Sachen, die z. B. auf einer Rei­se oder bei einem Ein­kaufs­bum­mel erwor­ben wer­den und anschlie­ßend an den Ver­si­che­rungs­ort zurück­ge­bracht wer­den sol­len. Hier stel­len sich aller­dings eini­ge Fra­gen wei­ter­le­sen…