Was ist eine Grundstückseinfriedung?

In der Pra­xis kön­nen Grund­stücks­ein­frie­dun­gen sowohl Zäu­ne, Mau­ern, Hecken, Bret­ter­wän­de, Erd­wäl­le oder – zumin­dest in der Theo­rie – auch Flat­ter­bän­der sein. Wie sieht es aber aus, wenn das Grund­stück durch eine Kom­bi­na­ti­on von z. B. Zaun oder Mau­er und Hecke begrenzt wird? Ist dies dann auch als Grund­stücks­ein­frie­dung im Sin­ne der Bedin­gun­gen anzu­se­hen oder gilt dann nur die äuße­re Ein­frie­dung als mit­ver­si­chert? wei­ter­le­sen…

Flur­stück­pro­ble­ma­tik in der Wohngebäudeversicherung

Sowohl in den alten als auch in den neu­en Bun­des­län­dern ist nicht nur zu beach­ten, ob Flur­stü­cke wirk­lich bebaut oder unbe­baut sind, son­dern auch, ob auf unbe­bau­ten Grund­stü­cke etwa­ige Roh­re ver­legt sind, die nicht der Ver­sor­gung des ver­si­cher­ten Grund­stücks die­nen (z. B. Fremd­lei­tungs­roh­re einer gemein­schaft­li­chen Klär­an­la­ge oder Roh­re / ver­rohr­te Bach­läu­fe der Ober­flä­chen­ent­wäs­se­rung). wei­ter­le­sen…