Flur­stück­pro­ble­ma­tik in der Wohngebäudeversicherung

Sowohl in den alten als auch in den neu­en Bun­des­län­dern ist nicht nur zu beach­ten, ob Flur­stü­cke wirk­lich bebaut oder unbe­baut sind, son­dern auch, ob auf unbe­bau­ten Grund­stü­cke etwa­ige Roh­re ver­legt sind, die nicht der Ver­sor­gung des ver­si­cher­ten Grund­stücks die­nen (z. B. Fremd­lei­tungs­roh­re einer gemein­schaft­li­chen Klär­an­la­ge oder Roh­re / ver­rohr­te Bach­läu­fe der Ober­flä­chen­ent­wäs­se­rung). wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der Jani­tos (Stand 01.05.2022)

Im Rah­men der optio­na­len Mul­ti-Garan­tie besteht eine Indi­vi­du­al­ga­ran­tie. Über die­se besteht Ver­si­che­rungs­schutz für Wohn­ge­bäu­de­ri­si­ko­än­de­run­gen und neue Wohn­ge­bäu­de­ri­si­ken, ohne dass eine Ände­rungs­an­zei­ge durch den Ver­si­che­rungs­neh­mer erfol­gen muss. Der Zeit­raum der auto­ma­ti­schen Mit­ver­si­che­rung beginnt mit dem Datum der Risi­ko­än­de­rung bzw. mit dem Ein­tritt des neu­en Risi­kos. Sie gilt bis zur fol­gen­den Haupt­fäl­lig­keit des Ver­si­che­rungs­ver­tra­ges zuzüg­lich zwölf wei­te­rer Mona­te. Die­se Garan­tie kann zusam­men mit dem Rest der Mul­ti-Garan­tie jeder­zeit mit Frist von einem Monat gekün­digt wer­den. Die bis­he­ri­ge Indi­vi­du­al­up­date der vor­her­ge­hen­den Tarif­ge­ne­ra­ti­on wird nicht mehr ange­bo­ten. wei­ter­le­sen…