Tarif­ana­ly­se: Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung der Alli­anz (Stand 12.2020)

Erstat­tet wer­den Leis­tun­gen bis zum drei­fa­chen Satz der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te (GOT), in Not­dienst­zei­ten bis zum vier­fa­chen Satz. Aktu­ell ist eine Berech­nung von Not­arzt­ge­büh­ren über den 3‑fachen Satz GOT hin­aus nur auf die Not­fall­pau­scha­le von 50,00 Euro gemäß § 3a GOT mög­lich. Ob im Ein­zel­fall eine Erstat­tung über den drei­fa­chen Satz hin­aus mög­lich ist, wird nach objek­ti­ven medi­zi­ni­schen Grund­sät­zen geprüft. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung der Deut­schen Fami­li­en­ver­si­che­rung (Stand 10.2019)

Ver­si­che­rungs­fä­hig sind Hun­de, die bei Antrag­stel­lung nicht jün­ger als 8 Wochen und nicht älter als 9 Jah­re waren, die bei Antrag­stel­lung nicht an aku­ten oder chro­ni­schen Erkran­kun­gen lit­ten, für die ein gül­ti­ger EU-Heim­tier­aus­weis erstellt wird und bei denen die Grund­im­mu­ni­sie­rung durch­ge­führt wur­de. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Hun­de­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung der Uelz­e­ner (Stand 04.2021)

Tie­re, die bei Ver­trags­be­ginn fünf Jah­re oder älter sind, kön­nen nur die Tari­fe basis oder pre­mi­um abschlie­ßen. In die­sem Fall gilt gene­rell eine Selbst­be­tei­li­gung von 150 Euro pro Ver­si­che­rungs­jahr als ver­ein­bart. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Hun­de­ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung der AGILA (Stand 04.2021)

Ver­si­che­rungs­schutz nur für Ope­ra­tio­nen unter Nar­ko­se und nur, sofern die Haut oder dar­un­ter lie­gen­des Gewe­be mehr als punkt­för­mig durch­trennt wer­den. Dies bedeu­tet aller­dings auch, dass z. B. ein Aus­schluss für die Punk­ti­on von Flüs­sig­keits­an­samm­lun­gen (Öde­men) bestehen wür­de. Bedin­gungs­sei­tig nicht klar­ge­stellt ist, ob auch Ope­ra­tio­nen unter Lokal­an­äs­the­sie (ört­li­che Betäu­bung oder Teil­nar­ko­se) unter den Ver­si­che­rungs­schutz fal­len. wei­ter­le­sen…

Tarif­ana­ly­se: Tier­kran­ken­ver­si­che­rung der Adcu­ri und Bar­me­nia (Stand 08.2020)

Mit Errei­chen des drit­ten, fünf­ten bzw. sieb­ten Geburts­ta­ges des ver­si­cher­ten Hun­des stei­gen die Bei­trä­ge deut­lich an, so im Pre­mi­um-Tarif auf 71,78 Euro monat­lich, 78,97 Euro monat­lich bzw. 141,86 Euro monat­lich. Die kon­kre­ten Zah­len erge­ben sich aus dem Ange­bot. Bedin­gungs­sei­tig wird auf die alters­be­ding­te Anpas­sung in Zif­fer 7.6 hin­ge­wie­sen, die­se der Höhe nach aber nicht wei­ter spe­zi­fi­ziert. Damit sind die Prä­mi­en­an­pas­sun­gen der Bar­me­nia den­noch eher durch­schnitt­lich im Ver­gleich zu ihren Wett­be­wer­bern. wei­ter­le­sen…