Zum 01.04.2021 hat die AGILA ihre aktuelle Tieroperationskostenversicherung für Katzen und Hunde unter dem Namen „OP-KOSTENSCHUTZ-VERSICHERUNG“ auf den Markt gebracht. An dieser Stelle soll nur der Tarif für Hunde näher besprochen werden.
Der Versicherungsschutz steht zur Verfügung in den Tarifvarianten OP-Kostenschutz 24, OP-Kostenschutz bzw. OP-Kostenschutz Exklusiv, wobei im OP-Kostenschutz 24 gemäß § 11 Nr. 1 nur die Kosten für „den bei Antragsstellung […] ausgewählten Tierarzt“ übernommen werden. Dabei können grundsätzlich nur Tierärzte gewählt werden, die auf der Webseite des Unternehmens benannt werden. Der Versicherer stellt hierzu ergänzend klar:
„Sollte ein Tierarzt/eine Tierärztin aktuell noch nicht in unserem Verzeichnis zu finden sein, können Interessenten sich vor Vertragsabschluss bei uns melden und den Wunschtierarzt angeben, wir nehmen ihn dann auf, dieser kann dann im Online-Antrag ausgewählt werden und ist somit dann der Vertragstierarzt. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, in denen man zu einem anderen Tierarzt gehen kann, diese finden Sie hier: https://www.agila.de/versicherungen/op-kostenschutz-tarife/op-kostenschutz/haeufige-fragen/2345-zu-welchem-tierarzt-kann-ich-gehen“
Auf dem Antrag wird eine Chip- oder Tätowiernummer abgefragt. Laut AGILA sei die Angabe von Chip oder Tätowierung im Online-Antrag kein Pflichtfeld; eine Versicherung sei auch ohne Kennzeichnung möglich.
Wegfall der Wartezeit bei Unfällen
Im Rahmen der Hundeoperationskostenversicherung gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn, diese entfällt bei Operationen in Folge von Verkehrs- und sonstigen Unfällen.
Eingeschränkte Auslandsdeckung
Der Umfang des Versicherungsschutzes im Ausland hängt von der gewählten Tarifvariante ab, beinhaltet jedoch jeweils den medizinisch notwendigen Rücktransport des versicherten Tieres nach Deutschland:
- Bis zu 2 Monate im OP-Kostenschutz 24
- Bis zu 12 Monate im OP-Kostenschutz sowie OP-Kostenschutz Exklusiv
Bei gleichzeitigem Abschluss der Hundehalterhaftpflicht mit der Tieroperationskostenversicherung gewährt AGILA einen Rabatt von 50 Prozent auf den jährlichen Beitrag der Haftpflichtversicherung.
Eine ausführliche Besprechung der Hundehalterhaftpflichtversicherung mit Stand 01.2020 finden Sie hier. Die Bedingungen haben sich gegenüber dem dort besprochenen Stand nicht geändert.
Eine Zahlung des Beitrags ist im SEPA-Verfahren vorgesehen, kann aber auch eigenverantwortlich per Überweisung erfolgen.
Versicherungsschutz ab Geburt
Versicherungsfähig sind Hunde ab einem Alter von 8 Wochen. Der Beitrag richtet sich nach dem Hundealter bei Vertragsabschluss. Der Versicherungsbeitrag für versicherte Hunde steigt mit Erreichen des 3. bzw. 5. Geburtstages des Tieres an. Der konkrete Eintrittsbeitrag sowie Anstieg ist abhängig von Rasse und Alter des Hundes .Versicherungsfähig sind Hunde, die bei Antragsstellung maximal den 5. Geburtstag (OP-Kostenschutz 24) bzw. 8. Geburtstag erreicht haben (OP-Kostenschutz, OP-Kostenschutz Exklusiv).
Prämien des Tarifs OP-Kostenschutz Exklusiv im Überblick
Altersklasse | Altersklasse | Altersklasse | |
2 Monate bis 2 Jahre | 3 bis 4 Jahre | 5 – 7 Jahre | |
kleine Rasse | 18,90 Euro mtl. | 20,90 Euro mtl. | 26,90 Euro mtl. |
größere Rasse | 20,90 Euro mtl. | 21,90 Euro mtl. | 27,90 Euro mtl. |
spezielle Rasse | 24,90 Euro mtl. | 30,90 Euro mtl. | 33,90 Euro mtl. |
Dem Antrag zufolge ist eine monatliche Zahlweise ohne Ratenzahlungszuschlag möglich.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das zu versichernde Tier bei Antragsstellung „gesund“ ist. Ein Hinweis zur Bedeutung dieser Frage findet sich erst auf der zweiten Seite des pdf-Antrages bzw. im dritten Punkt des Online-Antrages. Im pdf-Antrag kann der Hinweis trotz Fettdrucks leicht überlesen werden. Legt man die Frage nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Verbrauchers aus, dürfte sich die Frage auf akute und auch für einen Laien erkennbare bzw. bereits in Behandlung befindliche Erkrankungen oder Unfallfolgen beziehen. Wird der Onlineantrag genutzt, gibt es folgende Erklärung:
„Als nicht gesund und damit nicht versicherungsfähig gelten Tiere mit chronischen oder aktuell bestehenden Erkrankungen sowie mit Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifischen Erkrankung, es die denn, die Erkrankung erfordert in Zukunft keinerlei medizinische Behandlung.“
Gemäß Urteil des LG Berlin vom 12.6.2013 (Az. 23 = 341/12) muss für die Kausalität einer möglichen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung durch den Antragssteller eine hinreichend konkrete Verdachtslage bestehen. Beispielhaft gilt für einen bei Antragstellung nicht bewussten schleichenden Burn-out eines Menschen bzw. die degenerative Erkrankung eines Hundes, der dann erst nach Vertragsbeginn einen Leistungsfall in der Berufsunfähigkeits- bzw. Tieroperationskostenversicherung auslöst. Obwohl das oben benannte Urteil zur Berufsunfähigkeitsversicherung ergangen ist, dürfte es doch in vielen Punkten auf die fehlende Klarstellung im pdf-Antrag übertragbar sein.
Zusätzliche Sparten versicherbar
Neben der Hunde- und Katzenoperationskostenversicherung bietet AGILA auch eine Hundehalterhaftpflichtversicherung, sowie eine Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen an.
Die Hundeoperationskostenversicherung wird auf unbefristete Zeit geschlossen. Die Kündigung kann von Versicherungsnehme und Versicherer mit Frist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Ein Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht besteht nicht.
Die Hauptfälligkeit richtet sich nach dem Versicherungsbeginn des Vertrages. Das Versicherungsjahr weicht somit regelmäßig vom Kalenderjahr ab.
Versicherungsfälle sind dem Versicherer spätestens innerhalb eines Monats nach Eintritt zu melden. Dabei hat die Schadenmeldung für den OP-Kostenschutz 24 ausschließlich digital über die Kunden-App, das Kundenportal oder das zur Verfügung gestellte Formular zu erfolgen. Für die Tarife OP-Kostenschutz und OP-Kostenschutz Exklusiv können diese Wege für eine besonders schnelle Abwicklung ebenfalls genutzt werden, allerdings ist auch die Einsendung der Rechnung per E‑Mail oder Post möglich.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs OP-Kostenschutz Exklusiv von AGILA
- Beantragung von Versicherungsschutz ohne umfassende Angaben zum Gesundheitszustand des zu versichernden Tieres, allerdings im pdf-Antrag (anders als online) sehr unspezifisch und damit im Zweifel streitanfällig
- Freie Tierarztwahl.
- Tierärztlich notwendige Operation des versicherten Hundes wegen Krankheit oder Unfall inklusive unmittelbarer medizinischer Nachsorge. Entsprechend besteht kein Versicherungsschutz für eine unblutige Reposition luxierter Gelenke sowie für eine Nachsorge, die nicht unmittelbar (1 Stunde? 24 Stunden?) nach dem chirurgischen Eingriff erfolgt. Der Versicherer stellt hierzu klar:
„Bei AGILA gibt es keine zeitliche Definition von unmittelbar, die Nachsorge muss vom Tierarzt deutlich als dazugehörige Nachsorge auf der Rechnung (oder Überweisung zur Physiotherapie) angegeben werden.“
- Keine Begrenzung der jährlichen Kosten für versicherte Operationen
- Kosten von Operationen unter Narkose inkl. unmittelbarer stationärer und ambulanter Nachsorge bis zum 3‑fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
- Mitversicherung der vom Tierarzt durchgeführten alternative Heilmethoden (z. B. Goldimplantate, Homöopathie, Osteopathie oder (Gold-)Akupunktur) die im Rahmen einer Operation vorgenommen werden. Diese Leistung ist nicht ausdrücklich benannt, ergibt sich aber aus einem fehlenden Ausschluss nach § 10 AHKV.
- Versicherungsschutz für Impfungen gegen Tetanus
- Kein Ausschluss für Operationen wegen z. B. Ellenbogengelenksdysplasie (ED), Hüftgelenksdysplasie (HD), Pectineus-Myoektomie (Operative Heilbehandlung der Hüftgelenk-Dysplasie) sowie für Operationen infolge des brachyzephalen Syndroms (Kurz- bzw. Rundköpfigkeit)
- Kein Ausschluss für künstliche Organe, Organteile sowie Zahnprothesen im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Operation des versicherten Tieres
- Kein Ausschluss für Operationen, die im Zusammenhang mit dem Decken oder der Scheinträchtigkeit des versicherten Hundes stehen. Ausgeschlossen bleiben jedoch Behandlungen zur Geburtshilfe.
- Der Versicherungsschutz bleibt unabhängig vom Alter des versicherten Tieres in vollem Umfang bestehen.
- Im Rahmen der Auslandsdeckung Übernahme der Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport im Zusammenhang mit einer Operation nach Deutschland sowie von subsidiär 50 Prozent (max. 2.000 Euro pro Versicherungsjahr) der vom Versicherungsnehmer nachweislich geschuldeten Kosten einer mit dem versicherten Tier gebuchten Reise, die wegen tierärztlich bescheinigter, krankheitsbedingter Reiseunfähigkeit des versicherten Tieres nicht angetreten werden kann.
- Kein Ausschluss für Schäden infolge von Pandemien oder Epidemien
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs OP-Kostenschutz Exklusiv der AGILA
- Kein Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
- Keine Innovationsklausel für prämienneutrale Leistungsverbesserungen
- Keine Erstattung der Leistungen über den dreifachen Satz der GOT hinaus, z.B. im Rahmen des Notdienstes. Meist erfolgt in der Praxis eine Abrechnung zum zwei- bis dreifachen Satz GOT, vereinzelt auch zum vierfachen Satz
- Keine Übernahme der Notdienstgebühr infolge einer medizinisch notwendigen Operation
- Keine Mitversicherung von Voruntersuchungen (Aufnahmeuntersuchungen) im Vorfeld einer Operation
- Keine ausdrückliche Übernahme der Kosten für physiotherapeutische Leistungen nach einem chirurgischen Eingriff. Laut Versicherer gilt:
„Physiotherapie gehört zur Nachbehandlung, diese wird übernommen, wenn ein Tierarzt sie als Nachbehandlung der OP verschreibt!“
- Versicherungsschutz nur für Operationen unter Narkose und nur, sofern die Haut oder darunter liegendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden. Dies bedeutet allerdings auch, dass z. B. ein Ausschluss für die Punktion von Flüssigkeitsansammlungen (Ödemen) bestehen würde. Bedingungsseitig nicht klargestellt ist, ob auch Operationen unter Lokalanästhesie (örtliche Betäubung oder Teilnarkose) unter den Versicherungsschutz fallen. Hierzu stellt der Versicherer klar:
„Narkose beinhaltet als Begriff sowohl die Voll- als auch die Teilnarkose. Eingriffe unter Teilnarkose sind somit auch eingeschlossen, sofern dabei die Haut oder darunter liegendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.“
- Keine Mitversicherung von nichtinvasiven Operationen, Lasertherapie, Biopsie, Punktion (z. B. wegen Flüssigkeitsentfernung / Ödem), endoskopische Eingriffe und Fremdkörperentfernung ohne Endoskop
- Keine Übernahme der Kosten für Telediagnostik und Teleberatung in Bezug auf eine versicherte Operation durch einen Tierarzt
- Keine generelle Mitversicherung von Kastrationen und Sterilisationen, sondern nur bei medizinischer Indikation
- Kein Versicherungsschutz für Operationen im Zusammenhang mit Geburtshilfe (z. B. Kaiserschnitt) sowie für die Erstbehandlung von neugeborenen Welpen
- Kein Versicherungsschutz für Prothesen des Bewegungsapparates (künstliche Gliedmaßen oder künstliche Gelenke)
- Keine Übernahme der Kosten für Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
- Keine Übernahme der Kosten für Diagnostik wie z. B. CT, MRT oder Ultraschall. Wenn ein versicherter Hund etwa wegen eines Bandscheibenvorfalls operiert werden muss (ca. 2.000 bis 3.000 Euro), so kostet allein der MRT hierzu oft mindestens 1.200 Euro zusätzlich
- Keine Mitversicherung der Entfernung von Gift - / Schadkörpern, sofern diese nicht im Einzelfall eine versicherte Operation darstellen
- Keine Mitversicherung von Operationen am Gebiss des versicherten Hundes, die allein der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rassestandards dienen.
- Kein ausdrücklicher Versicherungsschutz für vorvertraglich dem Versicherungsnehmer nicht bekannte Erkrankungen bzw. nicht bekannte angeborene Fehlentwicklungen. Bei Antragsstellung nicht gesunde Hunde sind nicht versicherungsfähig. Der Versicherer stellt klar:
„Wen diese Erkrankungen eben NICHT bekannt sind, dann sind OP-Folgen daraus selbstverständlich versichert!“
- Kein Versicherungsschutz für Schäden durch Terror- und Kriegsereignisse, innere Unruhen, Natur- und Man-Made-Katastrophen (z.B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut, Überschwemmung, Explosionen, Einsturz‑, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen)
- Ausschluss für medizinisch notwendige Operationen als Folge von nicht versicherten Schäden oder Eingriffen (ergibt sich aus dem Produktinformationsblatt)
- Keine Übernahme der Kosten für Pflegemittel und Hilfsmittel (z.B. Tragevorrichtungen, Gehhilfen, Geschirr), auch wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden. Gemäß Klarstellung des Versicherers vom 03.06.2021 gilt:
„Medikamente und Verbrauchsmaterial (z. B. Verbände) sind selbstverständlich als Nachsorge der OP gehörig eingeschlossen“.
- Da es sich um eine Tieroperationskosten- und keine Tierkrankenversicherung handelt, keine Kostenübernahme u. a. für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen (außer Tetanus), Wurmkuren, Parasitenmittel, Floh-/Zeckenprophylaxe, Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Zahnbehandlungen inkl. Zahnfleischersatz, Zahnsteinentfernungen oder rein kosmetische Korrekturen von Zahn- und Kieferanomalien sowie alle sonstigen tierärztlichen Behandlungen, die weder ein chirurgischer Eingriff noch dessen Nachbehandlung sind.
- Keine Versorgung des Hundes bei medizinisch notwendigem Krankenhausaufenthalt des Hundehalters.
- Keine ausdrückliche Übernahme der Unterbringungskosten in eine Tierklinik. Laut Versicherer seien diese Kosten mitversichert, da sie zur „unmittelbaren Nachsorge“ zählen, „wenn es so vom Tierarzt verordnet wird“.
- Keine Übernahme von Fahrtkosten sowie von Wegegeld, Reisekosten oder Verweilgeld für Hausbesuche des Tierarztes von nachgewiesenermaßen transportunfähigen Tieren
- Keine Übernahme der notwendigen Kosten für Einschläferung durch Injektion.
- Kein ausdrückliches Recht des Versicherungsnehmers auf Direktabrechnung mit dem Tierarzt / der Tierklinik. Der Versicherer stellt klar, dass
„der jeweilige Tierarzt/Tierärztin/Tierklinik immer zustimmen muss. Das liegt nicht an AGILA. Wir bieten die Direktabrechnung in allen Tarifen an!“