Seit dem 01.10.2019 bietet die DFV Deutsche Familienversicherung AG ihren Kunden eine Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen an. An dieser Stelle soll lediglich die Versicherungslösung für Hunde näher betrachtet werden.
Der DFV-TierkrankenSchutz steht in den Ausprägungen Komfort, Premium bzw. Exklusiv zur Verfügung. Allen Tarifen gemein ist eine Reduzierung der versicherten Leistungen mit zunehmendem Alter der versicherten Tiere. Hier die Leistungen für veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen, ausschließlich schmerzstillende Zahnbehandlungen inkl. Extraktion, Unterbringung in einer Tierklinik in Abhängigkeit von Tarif und Hundealter:
Komfort | Premium | Exklusiv | |
ab Alter 8 Wochen bis 6 Jahre | 60% | 80% | 100% |
ab Alter 7 Jahre bis 9 Jahre | 50% | 70% | 90% |
ab Alter 10 Jahre | 40% | 60% | 80% |
Spätestens mit der Bearbeitung des ersten Versicherungsfalles ist dem Versicherer die 15-stellige Kennzeichnungsnummer (Transponder-Code) aus dem EU-Heimtierausweis anzuzeigen. Bei Antragstellung wird transparent auf diesen Umstand hingewiesen
Leistungsstaffel mit Verzicht auf Wartezeiten
Anders als am Markt üblich verzichtet die Deutsche Familienversicherung auf allgemeine oder spezielle Wartezeiten. Stattdessen sind die Leistungen in den ersten 12 Monaten (1. Leistungsabschnitt) bzw. 24 Monaten (2. Leistungsabschnitt) eingeschränkt:
Komfort: 300 Euro bzw. 600 Euro
Premium: 400 Euro bzw. 800 Euro
Exklusiv: 500 Euro bzw. 1.000 Euro
Liegt Israel in Europa?
Der Versicherungsschutz außerhalb Europas ist auf eine Dauer von maximal 6 Monaten begrenzt, innerhalb Europas gilt der Versicherungsschutz ohne weitere Begrenzungen. Bemerkenswert ist die Definition von Europa:
„Wir definieren als Europa die Staaten der Europäischen Union (EU), die Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die Schweiz sowie Israel.
Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege bei uns eingehen, in Euro umgerechnet. Kosten für Übersetzungen von ausländischen Belegen ziehen wir von den Versicherungsleistungen ab.“
Prämiennachlässe für jährliche Zahlweise oder den gleichzeitigen Abschluss mehrerer Verträge sind bei der Deutschen Familienversicherung nicht vorgesehen.
Bei erstmaligem Abschluss der Tarifvarianten Premium und Exklusiv bietet der Versicherer aktuell einen zusätzlichen Amazon-Gutschein in Höhe von 15 Euro per E‑Mail. Dieser Gutschein werde zwei Monate ach Versicherungsbeginn ausgehändigt,
„sofern der Vertrag bis dahin nicht gekündigt und der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde. Eine Barauszahlung des Gutscheins ist ausgeschlossen.“
Angebot für Hunde ab 8 Wochen und mit gültigem EU-Heimtierpass
Versicherungsfähig sind Hunde, die bei Antragstellung nicht jünger als 8 Wochen und nicht älter als 9 Jahre waren, die bei Antragstellung nicht an akuten oder chronischen Erkrankungen litten, für die ein gültiger EU-Heimtierausweis erstellt wird und bei denen die Grundimmunisierung durchgeführt wurde. Hierbei weist der Anbieter an geeigneter Stelle im Antrag deutlich auf die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung hin:
Der Beitrag richtet sich nach dem gewählten Tarif. Eine automatische Beitragsanpassung mit höherem Alter versicherte Hunde findet nicht statt. Der Beitrag beträgt 29,90 Euro monatlich (Komfort), 39,90 Euro monatlich (Premium) bzw. 49,90 Euro monatlich (Exklusiv). Während andere Anbieter altersbedingte Mehrprämien erheben, sieht die Deutsche Familienversicherung die eingangs beschriebene Reduzierung der Versicherungsleistung für Hunde ab einem Alter von 7 Jahren vor. Der Beitrag ist unabhängig von der Rasse des zu versichernden Tieres und gilt in gleicher Höhe auch für z. B.
„Hunde, die bei Hobbyzüchtern leben und […] auch auf Gebrauchs- und Arbeitshunde, die zu bestimmten Zwecken gehalten werden, wie z. B. Polizei‑, Dienst‑, Wach- und Therapiehunde“.
Die Beitragszahlung kann wahlweise per SEPA-Mandat, Amazonpay oder paypal erfolgen. Eine Zahlung per Rechnung ist ausgeschlossen. Obwohl eine monatliche Zahlweise ohne Zuschlag möglich ist, stehen auch eine vierteljährliche, halbjährliche bzw. jährliche Zahlweise zur Verfügung.
Die Hundekrankenversicherung wird auf unbefristete Zeit geschlossen. Eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist ohne Einhaltung einer Frist möglich. Es gilt jedoch folgende Einschränkung:
„Nehmen Sie allerdings innerhalb der ersten 24 Monate nach Vertragsbeginn eine Leistung in Anspruch, gilt eine Sperrzeit von maximal 12 Monaten, längstens bis zum Ablauf des 30. Monats nach Versicherungsbeginn, in der die tägliche Kündigungsmöglichkeit ausgeschlossen ist.“
Ein Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht besteht nicht. Der Vertrag kann also vom Versicherer jederzeit mit Frist von einem Monat zum Ende der Versicherungsperiode gekündigt werden.
Ausgewählte Leistungen des Tarifs DFV-TierkrankenSchutz Exklusiv
- Freie Tierarztwahl.
- Erstattet werden Leistungen innerhalb der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Meist erfolgt in der Praxis eine Abrechnung zum zwei- bis dreifachen Satz GOT, vereinzelt auch zum vierfachen Satz. Positiv ist, dass die Deutsche Familienversicherung hier keine Einschränkungen vorsieht.
- Übernahme von Kosten für die Behandlung nicht ausgeschlossener Krankheiten und Unfallfolgen inklusive Arznei‑, Verband- und Heilmittel
- Übernahme der Kosten für Hilfsmittel, nicht jedoch für Tragevorrichtungen, Gehhilfen oder Geschirr, auch wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.
- Kein Ausschluss für Operationen unter Anwendung von nichtinvasive Operationsmethoden, Biopsie, Punktion (z. B. wegen Flüssigkeitsentfernung / Ödem), endoskopische Eingriffe und Fremdkörperentfernung ohne Endoskop. Da die Bedingungen keine Klarstellung vornehmen, ist die Voraussetzung, dass es sich um eine versicherte Behandlung infolge von Krankheit oder Unfall handelt.
- Übernahme der Unterbringungskosten in einer Tierklinik
- Einmalige Gesundheitspauschale in Höhe von 100 Euro ohne Wartezeit. Diese steht zur Verfügung für folgende Leistungen: Ausstellung eines EU-Heimtierausweises inklusive Implantation eines Transponders bzw. Mikrochips nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen ISO-Norm, Gesundheitscheck, Schutzimpfungen, Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge, Zahnprophylaxe sowie für Kastration oder Sterilisation oder Tierarztpraxis, Arznei‑, Verband‑, Heil- und Hilfsmittel.
- Verzicht auf Wartezeiten
- Mögliche Inanspruchnahme einer Videosprechstunde (FirstVet). Auf der Website schreibt der Versicherer hierzu:
„Der Hauptservice von FirstVet ist die Buchung von Terminen für Video-Konsultationen mit approbierten Tierärzten mittels einer App für Android und iOS.“
Ausdrücklich nicht geboten werde eine Beantwortung medizinischer Fragen auch per E‑Mail. Behandlungen oder Überweisungen, die sich aus der Videosprechstunde sind nicht in jedem Einzelfall versichert:
„Bei der Videosprechstunde handelt es sich um eine telemedizinische Beratungsleistung. Bei einer Überweisung an einen Tierarzt oder eine Tierklinik mit weiterführender Behandlung gelten unsere Versicherungsbedingungen.“
Bedingungsseitig und auch im Produktinformationsblatt finden sich keine Klarstellungen zur Videosprechstunde.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Vor- und Nachbehandlungen. Da die Bedingungen keinen konkreten Ausschluss erkennen lassen, sind diese dann als versichert anzusehen, wenn sie im Zusammenhang mit einer versicherten Krankheit oder versicherten Unfallfolgen stehen.
Ausgewählte Einschränkungen des Tarifs DFV-TierkrankenSchutz Exklusiv
- Keine Innovationsklausel für prämienneutrale Leistungsverbesserungen
- Der Versicherungsschutz reduziert sich in Abhängigkeit vom Alter des versicherten Tieres von anfänglich 100 Prozent auf nur noch 80 Prozent für Hunde ab 10 Jahren
- Eingeschränkte Leistungen in den ersten 24 Monaten ab Vertragsbeginn
- Kein Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
- Keine ausdrückliche Übernahme der Kosten für eine behandlungsbedingte (Teil-)Narkose, Lokalanästhesie bzw. Sedierung
- Keine ausdrückliche Übernahme der Kosten für Diagnostik wie z. B. CT, MRT oder Ultraschall. Wenn ein versicherter Hund etwa wegen eines Bandscheibenvorfalls operiert werden muss (ca. 2.000 bis 3.000 Euro), so kostet allein der MRT hierzu je nach Quelle zwischen 300 und 330 Euro oder sogar ab 1.200 Euro zusätzlich
- Kosten für eine chirurgische Kastration / Sterilisation nur im Rahmen der einmaligen Gesundheitspauschale bis maximal 100 Euro, dies auch dann, wenn eine solche z. B. aufgrund bösartiger Zubildungen der Geschlechtsorgane erforderlich sei sollte. Bereits die einfache Kastration eines Rüden kostet oft zwischen 100 und 150 Euro, für eine Hündin zwischen etwa 320 und 480 Euro. Hinzu kommen ggf. Kosten für die notwendige Vor- und Nachuntersuchung, für Verbandsmaterial und Arzneimittel, so dass die Kosten leicht zwischen 200 und 400 Euro für einen Rüden sowie bis zu 600 Euro für eine Hündin betragen können[1]. Die Gesundheitspauschale ist daher – sofern sie nicht schon für andere Leistungen in Anspruch genommen wurde – bestenfalls eine Teilkaskoabsicherung. In diesem Zusammenhang zu erwähnen ist, dass ungedeckte Hündinnen unter Scheinschwangerschaft leiden können. Diese kann vorübergehend medikamentös, dauerhaft aber nur durch eine Kastration behandelt werden. Da eine Scheinschwangerschaft nicht zwingend einer Behandlung bedarf, stellt sich die Frage, ob eine etwaig durchgeführte Behandlung den Krankheitsbegriff des Versicherers erfüllt.
- Keine Mitversicherung der Kosten für einen Kaiserschnitt einer Hündin. Da eine Trächtigkeit weder eine Krankheit noch ein Unfall im Sinne von Ziffer 2.1 der Bedingungen ist, besteht für damit im Zusammenhang stehende Routinebehandlungen kein Versicherungsschutz. Da die Notwendigkeit eines Kaiserschnitts üblicherweise nicht krankheitsbedingt erfolgt, sind entsprechende Kosten vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen.
- Keine Kostenübernahme für die Erstbehandlung der Welpen einer versicherten Hündin bzw. Operationen von Welpen, die kurz nach der Niederkunft des versicherten Muttertiers erforderlich werden.
- Keine ausdrückliche Mitversicherung von Laser- und Physiotherapie. Eine Mitversicherung, sofern diese durch einen Tierarzt erfolgt und Folge einer nicht ausgeschlossenen Behandlung wegen Krankheit oder Unfall ist, ist anzunehmen.
- Keine Übernahme der Kosten für Goldimplantation, Heilpraktikerbehandlungen, Homöopathie, Osteopathie, Phytotherapie, regenerative Therapien (z. B. Autologes Konditioniertes Plasma, Orthokin-Verfahren, Platelelet Rich Plasma oder Stammzellentherapie) oder alternative Heilmethoden. Versicherungsschutz besteht nur, wenn eine „Behandlung nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft erfolgt.“ Da Wissenschaft vom Diskurs lebt und es immer sein kann, dass eine bestimmte Heilmethode in einzelnen Ländern als Standard gilt, in anderen hingegen als (noch) umstritten, ist eine solche Regelung tendenziell streitanfällig
- Keine Mitversicherung der Entfernung von Gift - / Schadkörpern, sofern diese nicht im Einzelfall eine versicherte Operation darstellen
- Zahnärztliche Leistungen sind beschränkt auf schmerzstillende Zahnbehandlung inklusive Extraktion. Hinzu kommen mögliche Leistungen für Zahnprophylaxe aus der eimaligen Gesundheitspauschale. Ausgeschlossen bleiben somit insbesondere Zahnersatz, nicht rein schmerzstillende Zahnwurzelbehandlungen, Zahnfleischersatz (Gingvioplastik), Zahnprothesen inklusive Korrektur von Zahn- oder Kieferanomalien, Überkronung als auch die zahnärztliche Behandlung und Medikation wegen Milchcanini. Außerdem ausgeschlossen sind Operationen am Gebiss des versicherten Hundes, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rassestandards dienen.
- Keine Mitversicherung von Operationen des versicherten Hundes, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rassestandards dienen.
- Kein Versicherungsschutz für die Behandlung oder Operation zur Korrektur von angeborenen, im Erbgut angelegten bzw. genetischen oder auf entwicklungsbedingten Anomalien beruhenden Fehlentwicklungen (z. B. Lageanomalie des Hodens (Kryptorchismus), Erweiterung Speiseröhre (Megaösophagus), Verbindung Körperschlagader und Lungenschlagader (persistierender Ductus arteriosus (PDA)), Einengung Lungenschlagader (Pulmonalstenose), Störung der Leberdurchblutung (Lebershunt), Harnleiter Fehlbildung (Ektopischer Ureter), Nickhautdrüsenvorfall, Missbildung Anus (Atresia ani), Hernien (Nabel‑, Leisten‑, Zwerchfellbruch), Wolfskrallen)
- Kein ausdrücklicher Versicherungsschutz für eine Operation wegen medizinisch notwendiger Prothesen (künstliche Gliedmaßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe und Organteile, so z. B. ein künstliches Hüftgelenk). Konkrete Ausschlüsse betreffen z. B. die Behandlung einer krankheitsbedingten Hüftdysplasie oder Ellenbogendysplasie, so dass zwei besonders häufige Krankheitsbilder pauschal ausgeschlossen sind.
- Für eine Reihe von Erkrankungen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese auf Unfällen beruhen: Wobbler-Syndrom (Zervikale Spondylose), Fehlbildung des Ellenbogengelenkes (Ellbogendysplasie (ED)), Abstoßung des Knochens mit dem darüberliegenden Knorpel (Osteochondrosis dissecans (OCD)), Wachstumsstörung des Unterarms (Radius curvus), Fehlbildung der Hüftgelenkspfanne (Hüftdysplasie (HD)), Auswärtsgedrehtes Lid (Ektropium), Roll-Lid (Entropium), progressive Retinaatrophie (PRA), Verkleinertes Auge (Mikrophthalmos), Brachycephales Syndrom (und alle damit im Zusammenhang stehenden Beschwerden und Erkrankungen z. B. zu langes Gaumensegel, zu große Lidspalte), Wasserkopf (Hydrocephalus), Anomalie der hinteren Schädelregion (Chiari Malformation) sowie Kniegelenksverletzung (Kniescheibe springt aus Führung; Patellaluxation)
- Nicht versichert sind Behandlungen von Erkrankungen, die durch unterlassene Vorsorgemaßnahmen verursacht wurden. Ob damit auch etwaige Impfungen gemeint sind, die empfohlen, aber nicht verpflichtend sind, bleibt unklar.
- Keine Mitversicherung von erdbeben‑, überschwemmungs‑, epidemie- oder pandemiebedingten Krankheiten oder Operationen sowie solchen als Folge von Terror, Kriegsereignissen, Aufruhr, Aufstand und Gewalt anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung. Im Einzelfall dürfte dies auch einen Ausschluss für Behandlungen infolge innerer Unruhen bedeuten.
- Keine Übernahme der Kosten für Pflegemittel (z. B. zur Haut- oder Fellpflege)
- Keine Versorgung des Hundes bei medizinisch notwendigem Krankenhausaufenthalt des Hundehalters.
- Keine Übernahme von Rückreisekosten für das versicherte Tier bei Schadenfällen im Ausland
- Keine Übernahme von Wegegeld, Reisekosten oder Verweilgeld für Hausbesuche des Tierarztes von nachgewiesenermaßen transportunfähigen Tieren
- Keine Übernahme der notwendigen Kosten für Einschläferung durch Injektion.
- Kein ausdrückliches Recht des Versicherungsnehmers auf Direktabrechnung mit dem Tierarzt / der Tierklinik.
Hinweis: Die DFV wurde bereits am 21.06.2021 angeschrieben und darum gebeten, etwaige Änderungs- oder Korrekturwünsche mitzuteilen. Nach erneuter Erinnerung teilte das Unternehmen am 11.08.2021 folgendes mit:
„Unser DFV-TierkrankenSchutz ist bereits in verschiedenen Vergleichsrechnern integriert. Vor diesem Hintergrund sind wir an einer weiteren Analyse der Hundekrankenversicherung nicht interessiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Unterlage vor diesem Hintergrund keiner weiteren Prüfung unterziehen.“
[1] Siehe z. B. „Hund kastrieren: Kosten für Rüden und Hündinnen“ auf „finanzen.de“. Aufzurufen unter https://www.finanzen.de/magazin/tierarzt-kosten/kastrieren, zuletzt aufgerufen am 21.06.2021