Die VHV hat Mitte Dezember 2020 einen neuen Unfalltarif auf den Markt gebracht. Zu den bereits bestehenden Tariflinien ist die Tariflinie SMART 2021 hinzugekommen. Alle drei Tarife können ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, wobei allein im Tarif SMART 2021 auch nach Unfällen während der fünf Jahre vor Antragsstellung gefragt wird. Der Tarif SMART 2021 wendet sich als Zielgruppe an vor allem preisaffine Kunden, die ihren Versicherungsschutz über Vergleichsrechner im Internet abschließen, während die Tarife Klassik-Garant mit / ohne Baustein Exklusiv für leistungsbewusstere Kunden gedacht sind. Obwohl Makler auch den Tarif SMART 2021 abschließen können, wären sie gut beraten, die höherwertigen Produktlinien zu vermitteln.
Die Tarife Klassik-Garant 2021 sowie insbesondere der Exklusiv-Tarif gehören mit zu den aktuell leistungsstärksten Unfalltarifen am Markt und können durch diverse optionale Leistungen an den individuellen Kundenbedarf angepasst werden. Hierzu gehören auch eine Gliedertaxe für Angehörige von Heilberufen sowie eine optionale Einmalleistung bei definierten bösartigen Krebserkrankungen.
Anstelle der üblichen Tarifanalysen soll bei den Tarifen Klassik-Garant und Exklusiv vor allem auf die Änderungen gegenüber der bisherigen Tarifgeneration hingewiesen werden.
Besondere Highlights Smart 2021
- Verbesserte Gliedertaxe
- Kürzung des Prozentsatzes vom Invaliditätsgrad erst ab einem Mitwirkungsanteil von 50 Prozent
- Günstige Prämien
Besondere Einschränkungen Smart 2021
- Progressionstabellen für 225%, 350% bzw. 500% sehen eine Erhöhung der Leistung gegenüber Tarifen ohne Progression erst ab einem Invaliditätsgrad von über 75 Prozent. Dies sei laut VHV einem Druckfehler geschuldet. Eine Korrektur werde erfolgen.
- Die Unfallversicherung SMART 2021 beinhaltet den bedingungsgemäßen Ausschluss von Unfällen mit bestimmten Kraftfahrzeugen. Hierzu zählen zulassungspflichtige Krafträder, Leichtkrafträder, Leichtkraftroller, Trikes und Quads. Nicht dazu zählen E‑Scooter, S‑Pedelecs (E‑Bikes) sowie Motoroller bis 45 km/h
- Beitragsanpassung nach Schadenverlauf
- Erstwohnsitz in BRD erforderlich. Wer also vorübergehend (z.B. während seines Studiums oder als AuPair) seinen Wohnsitz in der BRD vorübergehend aufgibt, ist nicht mehr versicherbar. Dies gilt im Übrigen auch für die Tarife Klassik-Garant mit / ohne Exklusiv-Baustein
Verbesserungen Klassik-Garant 2021 gegenüber Klassik-Garant 2015
- Invaliditätsgrad Daumen von 28% auf 30% erhöht
- Invaliditätsgrad Zeigefinger von 18% auf 20% erhöht
- Kürzung wegen Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen ab 75% anstatt ab 50%
- Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person durch eine Eigenbewegung – unabhängig von einem Unfallereignis – eine Oberschenkelhalsfraktur oder eine Armfraktur erleidet.
- Erhöhung Bergungskosten von 30.000 Euro auf 75.000 Euro
- Reha-Tagegeld 50 Euro pro Tag, max. 17.500 Euro anstatt 30 Euro pro Tag, max. 3.000 Euro
- Reha-Management/Umschulungsmaßnahme. Kostenübernahme bis 3 Jahre ohne Sublimit anstatt bis 20 % der Invaliditätssumme, max. 10.000 Euro
- Mitversicherung von Unfällen infolge von Bewusstseinsstörungen beim Führen von Kfz bis 1,5‰ anstatt bis 1,1‰
- Mitversicherung von Unfällen infolge von Bewusstseinsstörungen durch Zuckerschock (Über- oder Unterzuckerung)
- Mitversicherung von Gesundheitsschäden durch ein Höhenödem (HAPE) oder Höhenhirnödem (HACE) aufgrund akuter Höhenkrankheit (AKS)
- Schulausfallgeld / Nachhilfegeld erhöht von auf 30 Euro / Tag, max. 3.000 Euro anstatt vorher maximal 900 Euro
- Rooming-In-Leistung für begleitende Elternteile: 75 Übernachtungen à 75 Euro pauschal für mitversicherte Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres anstatt bisher 30 Übernachtungen à 30 Euro pauschal. Im Alt- und Neutarif wird diese Leistung erbracht, ohne dass ein Unfallkrankenhaustagegeld vereinbart sein muss
- Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen (auch Oberschenkelhalsbruch) und Bänderrissen 200 Euro, neu auch ohne Mitversicherung von Unfallkrankenhaustagegeld
- Beitragsfreie Bauhelfer-Unfallversicherung für private Bauvorhaben bis max. 4 private Bauhelfer (nicht Bauherr selbst): 50.000 Euro Invalidität sowie 10.000 Euro Unfalltod. Versicherungsschutz besteht nicht bei Hin- und Rückweg zur Baustelle
- Infektionsklausel gilt nunmehr für alle Leistungsarten und nicht mehr nur für Invaliditätsleistung und Unfallente
- Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres tägliches Kündigungsrecht. Für den Versicherer besteht weiterhin das dreimonatige ordentliche Kündigungsrecht zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres
Verschlechterungen Klassik-Garant 2021 gegenüber Klassik-Garant 2015
- Im alten Tarif im Rahmen Bergungskosten Kostenübernahme für die notwendige Therapie bei einer Druckkammerbehandlung (auch bei bewusster oder unbewusster Missachtung von gültigen Richtlinien für das Tauchen und Dekomprimieren) entstanden. Im neuen Tarif Kostenübernahme nur für den Transport zur Druckkammer. Hierzu äußert sich die VHV wie folgt:
Dies ist ein redaktioneller Fehler, der uns bei der Erstellung der neuen Bedingungen unterlaufen ist. Es war nicht beabsichtigt, dieses Element herauszunehmen. Der Fehler wird schnellstmöglich behoben und mit der nächsten Neuauflage wieder wie vorher enthalten sein. Die Schadenabteilung ist angehalten, alle Fälle uneingeschränkt wie bisher zu entschädigen.
- Aufgrund der teilweisen Verschlechterungen gegenüber dem bisherigen Tarif läuft die Innovationsklausel ins Leere. Der bisherige Wortlaut lautete:
„Werden dem von Ihnen gewählten VHV Produkt (z. B. KLASSIK-GARANT) zukünftig Unfall-Versicherungsbedingungen zugrunde gelegt, die ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen abweichen, so gelten die verbesserten Inhalte der neuen Bedingungen auch für diesen Vertrag. Voraussetzung für die Bedingungsverbesserung ist, dass die verbesserten Bedingungen ohne Mehrbeitrag bei künftigen Versicherungsverträgen des gleichen Produkts mitversichert sind. Die Verbesserung wird mit Einführung neuer Bedingungen auch für diesen Vertrag sofort wirksam.“
Auch hierzu äußert sich die VHV:
„Es ist richtig, dass wir an einigen Stellen (insb. bei der Gliedertaxe Exklusiv) im Vergleich zum vorherigen Produkt etwas reduzierte Leistungen vorsehen. Für Neukunden ist dies auch relevant. Wie Sie jedoch aus der Vergangenheit bereits wissen, verfolgt die VHV bei der Leistungs-Update-Garantie in der Praxis folgendes Vorgehen: Alle Verbesserungen werden uneingeschränkt an die Bestandskunden weitergereicht (z.B. Erweiterung des Unfallbegriffes, erhöhte Mitwirkungsregelungen u.ä.). Evtl. Verschlechterungen erhalten die Bestandskunden nicht. Dies gilt selbstverständlich auch für unsere neuen Produkte.“
- In der Schadenanzeige geht Frage 13 in vielen Fällen über den Grundsatz der Datenminimierung gemäß DGSVO hinaus.
„Bestehen noch bei anderen Gesellschaften Unfallversicherungen/Unfallzusatzversicherungen, Krankenzusatz- oder Zahnzusatzversicherungen Auslandsreiseversicherungen?“
Verbesserungen Exklusiv 2021 gegenüber Exklusiv 2015 (zusätzlich zu den Leistungen aus Klassik-Garant)
- Antragsstellung ohne Gesundheitsprüfung
- Invaliditätsgrad Arm unterhalb des Ellenbogengelenks von 75% auf 80% erhöht
- Invaliditätsgrad kleiner Finger, Ringfinger, Mittelfinger von 12% auf 15% erhöht
- Invaliditätsgrad Bein bis zur Mitte des Oberschenkels von 75% auf 80% erhöht
- Invaliditätsgrad Bein bis unterhalb des Knies von 65% auf 80% erhöht
- Invaliditätsgrad Bein bis zur Mitte des Unterschenkels von 60% auf 80% erhöht
- Invaliditätsgrad andere Zehe von 5% auf 10% erhöht
- Invaliditätsgrad Auge von 60% auf 65% erhöht
- Invaliditätsgrad Ohr, falls das Gehör auf dem anderen Ohr bereits vollständig verloren war, erhöht von 70% auf 80%
- Erhöhung Bergungskosten von 1 Mio. Euro auf unbegrenzt
- Kosmetische Operationen mit vollständiger Kostenübernahme anstatt bisher bis max. 50.000 Euro
- Vorsorgedeckung für Kinder erhöht von 25.000 Euro für Invalidität auf 100.000 Euro bei Invalidität und 10.000 Euro bei Tod. Bei Eheschließung und Eintragung einer Partnerschaft Erhöhung von 25.000 Euro für Invalidität auf 100.000 Euro Invalidität, 10.000 Euro Unfalltod sowie 20 Euro Unfallkrankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld
- Genesungsgeld erhöht von auf 500 Tage auf 750 Tage
- Laut Leistungsübersicht Infektionsklausel für Heilberufe und Chemiker. Bedingungsseitig ist eine solche Klausel nicht als spezielle Leistung nur für diese Berufsgruppe erkennbar. Die VHV bietet hier auf Nachfrage eine Aufklärung:
Die VHV ist ein „Meister des Understatements“. Die Überarbeitung der erweiterten Infektionsklausel hatte als Arbeitsgrundlage den Wortlaut der „Besonderen Bedingungen für den Einschluss von Infektionen für Heilberufe (BB Infektionen/Heilberufe 2014) sowie die BB Infektionen/Chemiker und Desinfektoren 2014 als Vorlage. Daher haben wir in der Produktübersicht diese beiden Berufsgruppen genannt. In der konkreten Erweiterung in 3.3.1 ZB Baustein EXKLUSIV sind die Elemente jedoch branchenunabhängig eingefügt worden, so dass die Regelung für alle beruflichen Risiken unabhängig davon, welcher Beruf ausgeübt wird, greift. Neben den geringfügigen Hautverletzungen werden für alle beruflichen Risiken auch Infektionen als versicherte Unfallursache anerkannt, die durch Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase erfolgen, wobei das Anhauchen, Anniesen oder Anhusten den Tatbestand des Einspritzens nicht erfüllt. Dies entspricht weitestgehend dem Wortlaut der entsprechenden BB des GDV der speziellen Berufsgruppen und teilweise darüber hinaus. Insofern ist die Leistungsübersicht nicht falsch, aber unvollständig, da wir alle beruflichen Infektionen, in dieser Form abdecken.
Verschlechterungen Exklusiv 2021 gegenüber Exklusiv 2015
- Invaliditätsgrad Hand von 75% auf 70% reduziert
- Invaliditätsgrad sämtliche Finger einer Hand von 75% auf 70% reduziert
- Invaliditätsgrad große Zeh von 15% auf 10% reduziert
- Invaliditätsgrad Ohr von 45% auf 40% reduziert
- Bislang – sofern vereinbart – Verzicht auf Kürzung der Leistung bei Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen, nunmehr nur dann zu 100%, sonst ab 75%, wenn Antragssteller weder bei Antragstellung noch während der Vertragslaufzeit unter Glasknochenkrankheit, Multipler Sklerose sowie Parkinson leidet. Bislang waren Kunden mit diesen und weiteren benannten Krankheiten nicht oder nur ohne vollständigen Mitwirkungsverzicht versicherbar. Diese Änderung war von Seiten der VHV beabsichtigt:
„Bisher wurden sehr viel mehr Krankheiten mit Ablehnungen und/oder Ausschlüssen bedacht. Ab sofort gibt es einen etwas reduzierten Versicherungsumfang nur für diese drei extrem seltenen und sehr schweren Erkrankungen, für alle anderen entfällt jegliche Einschränkung im neuen Produkt komplett.“