Tarif­ana­ly­se: Die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Alte Leip­zi­ger (Stand 05.2020)

Bei Gegen­stän­den, die zum Scha­den­zeit­punkt maxi­mal 12 Mona­te alt sind, besteht über die gesetz­li­che Haf­tung hin­aus auf Wunsch des Ver­si­che­rungs­neh­mers ein Anspruch auf Ent­schä­di­gung zum Neu­wert bis maxi­mal 5.000 Euro. Anders als üblich gilt die Leis­tungs­er­wei­te­rung auch für Schä­den an z.B. Bril­len, Com­pu­tern oder sons­ti­gen opti­schen oder tech­ni­schen Gerä­ten wei­ter­le­sen…