„Buß­geld“ für All­tags­be­glei­te­rin entschieden

Die Staats­an­walt­schaft fass­te wesent­li­che Punk­te des bis­he­ri­gen Ver­fah­rens zusam­men. Deut­lich wur­de die per­sön­li­che Ein­ord­nung der Klä­ger­sei­te durch die For­mu­lie­rung, dass im Pfle­ge­heim des Arbeit­ge­bers ein „sanf­ter Druck“ zum Imp­fen aus­ge­übt wor­den sei und dass es ja „Erleich­te­run­gen für geimpf­te Per­so­nen“ gege­ben habe. wei­ter­le­sen…

Cri­ti­cal News im Inter­view mit Tania Andreo­li
von der Lega Autis­ti Auto­tras­por­to Inter­di­pen­den­ti Siciliani 

um Teil durf­ten oder dür­fen Men­schen nur mit dem Nach­weis, dass sie sich auf dem Weg zur Arbeit befin­den, ihren Wohn­ort ver­las­sen. Zudem durf­ten oder dür­fen Men­schen in die­sen Län­dern sich nur inner­halb eines defi­nier­ten Radi­us von z. B. 5, 15, 20 oder 25 Kilo­me­tern rund um den Wohn­ort bewe­gen, ohne har­te Stra­fen zu ris­kie­ren. wei­ter­le­sen…